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Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 66

 

genwärtig. Wann werden Sie eine Evaluierung dieses in Kraft getretenen Gesetzes vornehmen?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Wie Ihnen zweifellos bekannt ist, sieht das Wiener Prostitutionsgesetz ein gänzliches Verbot der Straßenprostitution innerhalb von Wohngebieten und ein Verbot der Kontaktaufnahme von Freiern mit Prostituierten auf öffentlichen Flächen im Wohngebiet zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen vor. Wie sich aus dem Flächenwidmungsplan ergibt, befindet sich das Stuwerviertel zur Gänze im Wohngebiet. Die Straßenprostitution ist dort deshalb schon auf Grund der Regelung des Wiener Prostitutionsgesetzes verboten.

 

Für die Vollziehung des Wiener Prostitutionsgesetztes ist die Landespolizeidirektion Wien zuständig. Diese Behörde nimmt ihre Vollziehungsaufgabe intensiv wahr und kontrolliert die Einhaltung der prostitutionsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Verbots der Straßenprostitution im Stuwerviertel mit täglichen Polizeistrafen. Darüber hinaus finden zusätzliche Schwerpunktkontrollen statt.

 

Wie mir die Landespolizeidirektion Wien aktuell berichtet, sind derzeit zwischen drei und sieben Prostituierte im Stuwerviertel anzutreffen, die oft nur erlaubte Bewegungsmuster, wie zum Beispiel den Weg zum Prostitutionslokal vornehmen, ohne die Prostitution auf der Straße anzubahnen. Im Falle festgestellter Übertretungen des Wiener Prostitutionsgesetztes, wie zum Beispiel Verletzung des Verbotes der Straßenprostitution, werden diese selbstverständlich geahndet.

 

Es entspricht sicherlich auch Ihrer Lebenserfahrung, dass es selbst bei intensiven Kontrollen der Einhaltung von Verboten immer wieder einige Personen geben wird, die ihr rechtswidriges Verhalten dennoch fortsetzen oder wiederholen. Dennoch hat sich das Verbot der Straßenprostitution im Wohngebiet bewährt und zur Entlastung der Wohnbevölkerung von Störungen und Belästigungen, die mit der Straßenprostitution einhergehen, geführt.

 

Ich habe natürlich auch Rücksprache mit dem Bezirk gehalten und habe dort zwei sehr interessante Informationen erhalten: Auf der einen Seite, dass es derzeit kaum AnrainerInnenbeschwerden gibt. Auf der anderen Seite, dass es eine Umfrage unter AnrainerInnen gegeben hat, wohl zu einem anderen Thema, wobei bei dieser Umfrage das Thema Prostitution auf der Straße im Stuwerviertel kein Thema war.

 

Aus Sicht der Landespolizeidirektion Wien hat auch das gut funktionierende Anzeigenverfahren für Prostitutionslokale zu einer Abwanderung von der Straße in die Prostitutionslokale und damit zu einer Entlastung der Wohnbevölkerung beigetragen. Somit ist festzuhalten, dass mit dem Verbot der Straßenprostitution im Wohngebiet das Auslangen gefunden werden kann.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Seidl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.20.01

Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Danke für die Beantwortung. Weil Sie jetzt gerade gesagt haben, es sei kein Thema im Bezirk. Ich weiß nicht, vielleicht wissen Sie es oder wissen Sie es auch nicht. Wenn nicht, dann sage ich es Ihnen: Ich wurde im Stuwerviertel geboren, habe dort 31 Jahre gelebt und war jetzt am Wochenende wieder dort, habe alte Freunde besucht. Wir haben uns zusammengesetzt und ich habe mir das eben vor Ort angesehen und mir erklären lassen, wie die derzeitige Situation ist. (Abg Mag Thomas Reindl: Frage!)

 

Also von den von Ihnen angesprochenen drei bis sieben Prostituierten war da keine Rede. Die habe ich innerhalb einer halben Stunde gesehen. Es gibt dort sehr wohl ein Problem mit illegaler Straßenprostitution. Und wenn man mit den Leuten redet, hört man: Die Politik erarbeitet auf der einen Seite ein Gesetz. Die Polizei muss es dann exekutieren, so ist es bei uns im Rechtsstaat. Nur die Situation der illegalen Straßenprostitution ist eben noch immer da, und das ist eben ein Ärgernis im Stuwerviertel. (Abg Mag Thomas Reindl: Frage!) Ich möchte Sie daher fragen, ob Sie sich zum Beispiel für härtere Strafen für die illegalen Prostituierten einsetzen werden. (Widerspruch bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Wie ich schon in meiner Anfragebeantwortung jetzt erwähnt habe, haben wir natürlich in verschiedenen Sitzungen des Wiener Landtages zu diesem Thema schon gesprochen, auch im Besonderen über das Stuwerviertel. Es ist so, dass wir das Gesetz machen und die Polizei dieses Gesetz dann vollzieht. In meiner Kontaktnahme mit der Polizei, die ja eine sehr regelmäßige ist, und nicht nur von Zeit zu Zeit stattfindet, und auch in den Sitzungen unserer Begleitgruppe zum Prostitutionsgesetz werfen wir immer wieder die Frage Stuwerviertel auf und bekommen immer andere Informationen als die, die Sie haben.

 

Ich vertraue darauf, dass die Beamtinnen und Beamten von der Wiener Polizei dieses Gesetz gut vollziehen. Dem Bericht nach passiert das auch tatsächlich. Ich möchte einmal mehr zum Ausdruck bringen, dass ich weder für ein Totalverbot der Prostitution noch für härtere Strafen eintrete.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.22.22

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Meine Frage zielt nicht Richtung illegaler Straßenprostitution, sondern Richtung illegaler Lokalprostitution. Es ist ja so, dass mit der letzten Novelle eine Genehmigungspflicht für Prostitutionslokale eingeführt worden ist. Ich gehe davon aus, dass natürlich noch nicht alle Prostitutionslokale tatsächlich genehmigt sind. Ich frage daher an: Wie stellt sich dieses Verhältnis dar? Wie viele aller Prostitutionslokale sind mittlerweile genehmigt?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Also mein aktueller Informationsstand ist, dass wir mit den Genehmigungsverfahren für Prostitutionslokale sehr weit sind.

 

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