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Landtag, 31. Sitzung vom 30.04.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 20

 

er muss das zahlen, was es real wert ist. Ich finde, das sollte auch entsprechend bei der Grundsteuer so sein. Seitens des Städtebundes gibt es hier auch entsprechende Vorschläge.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Ich darf nur bitten, die Gespräche etwas gedämpfter zu führen, wenn es geht.

 

Die nächste und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg Walter. Ich bitte darum.

 

9.14.13

Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Danke für die erste ausführliche Antwort. Ich habe natürlich nicht auf die 1. Frage verzichtet, sondern die hätte der Kollege Aigner gehabt. Nachdem er aber nicht da ist, ist sie ja offensichtlich ins Wasser gefallen. Nur das zum Kollegen Margulies.

 

Wenn Sie gesagt haben, Sie haben eine relativ geringe Deckung der Gebühren, dann erinnere ich doch daran, dass wir zum Beispiel beim Wasser eine relativ hohe Überdeckung haben, beim Kanal natürlich auch. Jetzt sage ich einmal, wenn man von Gebühren spricht, dann bedeutet das Gebührenprinzip ja eigentlich, dass es kostendeckend sein soll, aber nicht gewinnmaximierend.

 

Jetzt frage ich Sie: Können Sie sich vorstellen, zumindest diese Bereiche, die überdeckend sind, in irgendeiner Art und Weise den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugeben, nämlich deshalb, weil ja dadurch auch das Wohnen in erheblichem Maß jährlich verteuert wird?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin!

 

LhptmStin Mag Renate Brauner: Nun, ich habe in meinem ersten Teil der Antwort schon das doppelte Äquivalenzprinzip angesprochen, das eben vorsieht, dass es sehr wohl zu dem, was Sie als Überdeckung bezeichnen, kommen kann, wenn dieses Geld auch für Dinge im Sinne dieser Gebühr verwendet wird. Konkret muss hier beim Wasser, beim Kanal auch investiert werden, Investitionen müssen angespart werden. Man kann ja hier nicht aus dem Laufenden entsprechend hohe Investitionen tätigen und man sieht ja, wie notwendig das in diesem Bereich ist.

 

Es ist darüber hinaus selbstverständlich auch nicht nur möglich, sondern sogar geboten, dass Gebühren auch eine lenkende Funktion haben. Auch das ist vom Gesetzgeber nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten.

 

Und zum Dritten denke ich doch, dass wir hier den Kostendeckungsgrad der Gebühren gesamt sehen müssen. Es kann ja wohl nicht so sein, und das können Sie als Vertreter einer Wirtschaftspartei ja wohl nicht ernsthaft vorschlagen, lieber Herr Kollege, dass wir sagen, wir nehmen uns die einen Gebühren, ohne an die Zukunft zu denken, was man da alles investieren müssen, heraus, und die anderen, bei denen wir einen Kostendeckungsgrad von zum Teil nicht einmal 2 Prozent haben und viele, die nur knapp über zweistelligen Prozenten im Deckungsgrad sind, bleiben weiter in der Regelung drinnen und müssen dann mit Steuergeldern finanziert werden. Denn eines muss man ja auch sagen: Die Leistung muss ja trotzdem finanziert werden. Und weil wir jetzt sagen, die Gebühren werden nicht erhöht, deswegen muss ja trotzdem eine Finanzierung da sein, das Geld fallt ja deshalb trotzdem nicht vom Himmel, leider. Wenn Sie wüssten, wo es ist, sagen Sie es mir bitte. Ich wäre als Finanzstadträtin sehr daran interessiert, aber ich habe es bisher nicht gefunden. Das heißt, finanziert muss es trotzdem werden. Insofern muss man natürlich auch die Gebühren gesamt sehen und ich halte das Herausnehmen einzelner Gebühren nicht für sinnvoll.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.

 

9.17.20†Amtsf StR Dr Michael LUDWIG - Frage|

Wir kommen damit zur nächsten Anfrage (FSP - 01320-2014/0001 - KSP/LM). Sie wird von Frau Abg Barbara Teiber gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Welche Erwartungen knüpft das Land Wien an die in der geplanten Bauordnungsnovelle vorgesehene neue Widmungskategorie 'Gebiete für förderbaren Wohnraum'?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die Frage ist deshalb eine ganz wichtige, weil sie natürlich einen Kernbereich auch meines Ressorts berührt, nämlich die Frage, inwieweit es möglich ist, Grundstückskosten zu stabilisieren. Hier gibt es ein ganzes Bündel an Maßnahmen, das dazu dienen soll, hier auch positiv auf die Frage der Grundstückspreisentwicklung einzuwirken. Ein Element unter mehreren habe ich versucht, jetzt auch über die Novelle der Bauordnung festzulegen. Es finden sich in der Novelle der Bauordnung einige Punkte, die sich ganz besonders auch mit der Problematik und Herausforderung der Grundstücksbevorratung beschäftigen.

 

So ist ein ganz wichtiger Punkt die sogenannte Widmungskategorie „Förderbarer Wohnbau“, die vorsieht, dass die Bauwerke auf bestimmten ausgewiesenen Gebieten in technischer Hinsicht einem Projekt entsprechen müssen, das dem geförderten Wohnbau und den entsprechenden Kriterien unterworfen werden kann. Das sind einige Punkte, die hier auch zusammenzufassen sind. Zum einen geht es darum, eine Begrenzung der Nutzfläche pro Wohneinheit festzulegen, das heißt, keine Wohneinheit darf mehr als 150 m² Nutzfläche umfassen. Damit soll verhindert werden, dass in dieser Widmung das Luxussegment bedient wird.

 

Der zweite Punkt dieses Kriteriums „Förderbarer Wohnbau“ sieht vor, dass ökologisch unerwünschte Baumaterialien untersagt werden. Analog zum geförderten Wohnbau ist die Verwendung von PVC beziehungsweise FCKW-Materialien untersagt. Das betrifft sowohl die Fensterelemente als auch Isoliermaterial im Bereich der Haustechnik wie etwa Leitungsummantelungen, sofern Alternativprodukte am Markt verfügbar sind. Eine Tradition, die wir jetzt schon seit vielen Jahren im geförderten Wohnbau einsetzen, wird hier also auch als technische Rahmenbedingung festgelegt.

 

Und ein dritter wichtiger Punkt ist die Begrenzung des Heizwärmebedarfs, das heißt, die Anforderung an

 

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