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Landtag, 31. Sitzung vom 30.04.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 20

 

09.00.44(Beginn um 09.00 Uhr)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen!

 

Die 31. Sitzung des Wiener Landtages ist damit eröffnet.

 

09.00.53Entschuldigt sind die Abg Dr Aigner, er ist erkrankt, Abg Florianschütz, dienstlich verhindert, Abg Mag Dr Kappel ebenfalls dienstlich verhindert, Abg Reindl von 9 bis 12 Uhr und Abg Tanja Wehsely von 9 bis 11.30 Uhr.

 

09.01.15Wir kommen damit zur Fragestunde.

 

9.01.22†LhptmStin Mag Renate Brauner - Frage|

Die 1. Frage (FSP - 01321-2014/0001 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Nobert Walter gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Die Wiener Bevölkerung ist zunehmend von den Abgaben- und Gebührenerhöhungen der letzten Jahre durch die Wiener Stadtregierung betroffen. Das Wiener Valorisierungsgesetz gehört abgeschafft und es sollte zusätzlich auch ein Abgabenbegrenzungsgesetz beschlossen werden, welches für jede einzelne Abgabenerhöhung in Wien eine umfassende und detaillierte Rechtfertigung vorsieht. Werden Sie sich für diese Reform einsetzen?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

LhptmStin Mag Renate Brauner: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Herr Abg Walter fragt mich nach dem Valorisierungsgesetz und nach einem neuen Abgabenbegrenzungsgesetz. Nun, ich darf zum einen darauf hinweisen, dass dieses hier im Landtag beschlossene Valorisierungsgesetz eine dem Verbraucherindex angepasste Valorisierung für die Abgaben vorsieht, die in diesem Gesetz geregelt sind. Warum? Weil wir der Meinung sind, dass schrittweise kleine maßvolle Anpassungen besser sind als große Schritte, wie es sie in der Vergangenheit gegeben hat. Man orientiert sich also nach der Wirtschaftsentwicklung, was eine bessere Vorhersehbarkeit, Kalkulierbarkeit und Nachvollziehbarkeit bedeutet. Es geht natürlich darum, dass öffentliche Leistungen finanziert werden müssen, vorausgesetzt, man bekennt sich zu öffentlichen Leistungen, und wir tun dies jedenfalls. Sie wissen auch, dass die Gebühren in unserer Stadt in keinster Weise kostendeckend sind, und Sie wissen vermutlich auch, dass der Verfassungsgerichtshof jüngst in seinen Erkenntnissen vom März 2014 dieses in Wien etablierte System der Valorisierung in Einklang mit den finanzverfassungs- und finanzrechtlichen Bestimmungen gesehen hat und die dem Gemeinderat zukommende Stellung als oberstes Organ hervorgehoben hat. Wenn man also eine Änderung dieser Regelung verlangt, dann bedeutet das, dass man genau diese Elemente der Vorhersehbarkeit der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage ignoriert oder man eben nicht diese Interesse hat, öffentliche Leistungen in höchster Qualität den Wienern und Wienerinnen zur Verfügung zu stellen. Wir haben dieses Interesse, deshalb bekennen wir uns auch zu dieser Regelung. Wir bekennen uns aber auch dazu, dass es Sinn macht, wo es möglich ist, in Österreich einheitliche Regelungen zu haben. Und, lieber Herr Kollege Walter, ich nehme doch an, dass Ihnen bekannt ist, dass es im Bund beim Herrn Finanzminister, zu dem Sie, glaube ich, keine so schlechte Beziehung haben, auf Grund diversester Regelungen des Gebührengesetzes des Bundes, aber auch diversester Einzelregelungen wie des Gerichtsgebührengesetzes oder die Antragsgebühren im Bundesvergabegesetz oder im Bundesstraßenmautgesetz und viele andere, ich könnte jetzt noch viel vorlesen, ebenfalls eine Regelung der Valorisierung gibt.

 

In Niederösterreich, und wenn ich nicht ganz falsch liege, sind Sie dort auch, sagen wir, nicht böse mit den Damen und Herren, die dort politische Verantwortung tragen, gibt es das Niederösterreichische Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz, eine Regelung, die sogar über das hinaus geht, was wir in Wien haben, weil Sie wissen, dass wir die 3-Prozent-Regel haben. Nur wenn dort die Inflation darüber ist, dann wird erhöht. Nebenbei bemerkt, wenn es eine Deflation gäbe, dann würde gesenkt, selbstverständlich in der Logik der Regelung. In Niederösterreich wird automatisch jedes Jahr erhöht, egal, ob es jetzt oberhalb oder unterhalb der 3 Prozent ist.

 

Wenn Sie jetzt von mir eine Antwort hören wollen, ist die erste Antwort die inhaltliche. Ich habe begründet, im Interesse qualitätsvoller Leistungen für die Wiener und Wienerinnen sind maßvolle Anpassungen notwendig. Gleichzeitig darf ich aber auch darauf verweisen, dass wir uns hier im Einklang befinden auch mit Einheiten, in denen Ihre Partei Verantwortung trägt, wie wir in Niederösterreich wissen, auch in sehr hohem Ausmaß. Nebenbei darf ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass es jetzt schon gesetzliche Vorgaben gibt, nämlich die finanzausgleichsrechtlichen Vorgaben zum doppelten Äquivalenzprinzip. Dazu gibt es auch entsprechende Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Also de facto ist Ihre Forderung, dass es eine Obergrenze für Gebühren geben soll, durch dieses doppelte Äquivalenzprinzip und die dazu ergangene Judikatur des Verfassungsgerichthofs eigentlich schon erfüllt und keine zusätzliche Regelung notwendig.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.06.28

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Es hat mich die Geschäftsordnung etwas überrascht. Kollege Walter stellt die 1. Zusatzfrage, aber er hat anscheinend verzichtet. Nichtsdestoweniger, vor mehr als einem Jahr, kann ich mich erinnern, habe ich die ÖVP gefragt, ob es eine Gemeinde mit mehr als 10 000 Einwohnern gibt, die in Summe niedrigere Gebühren hat als Wien, insbesondere eine mit einem ÖVP- oder FPÖ-Bürgermeister/Bürgermeisterin. Bislang gab es keine Antwort.

 

Und weil jetzt ein Abgabenbegrenzungsgesetz gefordert wird oder auch eine Aufhebung des Valorisierungsgesetzes die Frage an Sie: Woran, glauben Sie, liegt es, dass es keine einzige österreichische Gemeinde mit einem blauen oder schwarzen Bürgermeister/Bürgermeisterin gibt, die in Summe niedrigere Gebühren hat als die Gemeinde Wien?

 

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