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Landtag, 30. Sitzung vom 25.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 34

 

Auch die kritisierte Revisionsstelle, die den Präsidenten unterstützen soll, ist zulässig und verstößt nicht gegen die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter.

 

Ich könnte jetzt noch mehrere Punkte aufzählen. Wie gesagt, von sehr vielen angefochtenen Punkten ist einer aufgehoben worden. Wenn man die Arbeit des Landesgesetzgebers insgesamt anschaut, ist das die seltene Ausnahme, die aber vorkommt.

 

Insgesamt möchte ich jetzt, damit ich nicht zu lange werde, noch sagen, dass uns allen zusammen mit diesem Gesetz und dem gesamten Gesetzesprojekt der Landesverwaltungsgerichte, zusammen auch mit dem Bundesgesetzgeber, ein großer Wurf gelungen ist. Wir sollten alle darauf schauen, dass die Landesverwaltungsgerichte bestmöglich arbeiten können, weil das für die Wienerinnen und Wiener wichtig ist. Ich bin froh, dass wir heute dieses Gesetz hier so beschließen.

 

Ein Punkt fällt mir noch ein, weil Sie das mit den fünf Mitgliedern gesagt haben, die haben nur drei Mitglieder beim Geschäftsverteilungsausschuss und im Bund seien es fünf. Dazu muss man aber auch sagen, dass das Bundesverwaltungsgericht mehr als doppelt so viele Richter hat. So gesehen haben wir weniger als die Hälfte der Anzahl der Richter. Dann ist es irgendwie logisch, dass man drei nimmt und damit die Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes erfüllt (Abg Mag Dietbert Kowarik: Das gibt es auch nur in Wien, Herr Kollege!), wobei es so ist, dass wir grundsätzlich, und ich hoffe, auch Sie, der Auffassung sind, dass Richter in erster Linie ihrer richterlichen Tätigkeit nachgehen sollen und nicht im Übermaß in weiß Gott wie vielen Verwaltungsgremien sitzen sollen. In dem Sinn muss alles seine Ordnung haben.

 

Wir reparieren dieses Gesetz heute. Es ist ein gutes Gesetz. Insgesamt ist vor allem die Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte eine wichtige Sache im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Der Herr Kollege hat nichts zum Entschließungsantrag gesagt! Dazu ist ihm nichts eingefallen!) - Herr Kollege, die Debatte ist bereits abgeschlossen.

 

Ich erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

12.08.37

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger|: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, auch auf der Galerie!

 

Es war ein sehr langer Prozess, den wir heute hier noch einmal abschließend zur Diskussion stellen, der Übergang vom UVS zum Landesverwaltungsgericht, eine rechtlich sehr wertvolle Institution für die Bürgerinnen und Bürger, wo die Anliegen in einer ganz breiten Palette zu behandeln sind, wo es darum geht, Menschen recht zu geben oder dafür zu sorgen, dass Menschen auch recht bekommen können, in den verschiedensten Bereichen, vom Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz bis hin zum gesamten Gewerberecht, dem Vergaberecht, aber auch dem Dienst- und Disziplinarrecht, das es für die MitarbeiterInnen der Stadt Wien gibt, bis hin zum Thema Abschleppkosten. Das Portfolio, das Aufgabengebiet, dieses Gerichtes ist so breit, wie die Lebenslagen von Bürgerinnen und Bürgern sind. Hier gibt es ein sehr engagiertes Gericht, das mit dem 1. Jänner seine Aufgabe übernommen hat.

 

Beim Entstehen dieses Gesetzes gab es über ein Jahr lang die verschiedensten Arbeitspakete, die in der Verwaltung abgearbeitet wurden.

 

Ich gebe aber auch zu, dass natürlich so ein Veränderungsprozess, UVS wird Landesverwaltungsgericht, gerade auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn es um Veränderung geht, zu Verunsicherung geführt hat. Umso mehr plädiere ich hier dafür, und heute wurde auch die politische Verantwortung für dieses Gericht angesprochen, diese Menschen, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, jetzt einmal gut arbeiten zu lassen. (Abg Mag Dietbert Kowarik: So sollten die gesetzlichen Vorgaben sein!) - Ich bin hier Berichterstatterin. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Ich kann auch zwischenrufen, wenn Sie Berichterstatterin sind!)

 

Es geht auf jeden Fall darum, dass es Kritikpunkte von der Opposition gegeben hat, zehn an der Zahl, mit der die Opposition zum Verfassungsgericht gegangen ist. Jetzt ist es so, dass dieser Gerichtshof in einem Punkt tatsächlich gesagt hat, dass wir das ändern müssen. Wir sind hergegangen, haben gesagt, okay, die räumen uns eine Zeit, eine Frist, ein, die wir überhaupt nicht in Anspruch nehmen, weil wir das sofort reparieren, und haben das auch sofort getan.

 

Jetzt gibt es von Teilen der Opposition das Ansinnen, in diesen Ausschuss nicht drei Leute hineinzuschicken - wir hatten ursprünglich zwei darin -, sondern fünf. Darüber kann man viel herumdiskutieren. Aus verwaltungsökonomischen Gründen haben wir uns entschieden, auf drei zu gehen, auch deshalb, und das hat der Abg Stürzenbecher schon angesprochen, weil im Bundesverwaltungsgericht doppelt so viele Richterinnen und Richter arbeiten.

 

Was die personelle Ausgestaltung unseres Gerichtshofes betrifft, haben wir eine Entscheidung getroffen, haben dort 82 Richterinnen und Richter, die mit den RechtspflegerInnen ein komplett neues Instrument und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im administrativen Bereich ein ganz neues, personell gut aufgestelltes Gericht verkörpern und seit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufgenommen haben. Sie tun dort. Sie werden natürlich in der einen oder anderen Sache darauf kommen, da brauchen sie ein bisschen mehr, das haben sie unterschätzt, dort geht es eigentlich ganz gut, dort kommen sie gut zu Recht. Das heißt, es braucht Evaluierung. Damit das auch gegeben ist, gibt es einen ständigen Austausch zwischen dem Magistratsdirektor, dem Präsidenten, der Vizepräsidentin, der Personaldirektorin und dem Chef des Verfassungsdienstes. Diese Leute - ich glaube, das sind dafür die kompetenten Leute - begleiten diesen ganzen Prozess und schauen darauf, wie es letztendlich geht. Gehen tut es natürlich immer darum, dass wir bestmöglich für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten, dass dieses Landesverwaltungsgericht auch wirklich gut für die Bürgerinnen und Bürger arbeitet.

 

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