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Landtag, 29. Sitzung vom 31.01.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 22

 

Offensichtlich werfen Dienststellenausschuss-Wahlen auch im Verwaltungsgericht ihre Schatten voraus, so wie überall sonst auch. Damit wird man leben müssen. Offensichtlich ist eine Aufgabe - wie das diese erste Stellungnahme, die hier seitens eines Dienststellenausschusses ergeht -, das Beklagen von zu wenig Posten. Aber Sie dürfen mir glauben, das ist mein Alltag. Das habe ich in nahezu allen Dienststellen so, und verdichtet sich natürlich vor Personalvertretungswahlen.

 

Ich habe vor nicht allzu langer Zeit die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes eingeladen, ein Glas Wein zu trinken und ein bisschen zu plaudern. Es war sehr gut besucht, auch von den Präsidenten und Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Verwaltungsgerichtshofes, OGH. Es war also eine sehr gut besuchte Veranstaltung, bei der auch die neuen Kolleginnen und Kollegen, die ja zum überwiegenden Teil nicht so neu sind, weil sie aus dem UVS kommen, eingeladen waren. Kein Einziger, auch nicht der Dienststellenauschuss-Vorsitzende, auch nicht der Vertreter der Richter hat sich in irgendeiner Form bei mir auch nur über irgendetwas beklagt.

 

Aber wenn Sie mich hier auffordern, die Hausmeisterfunktion wahrzunehmen und mich um die Beschriftung der Dienststelle zu kümmern, so komme ich dem im hohen Respekt auch Ihnen gegenüber gerne nach. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Wir kommen zur 3. Zusatzfrage, gestellt von Abg Mag Kowarik. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.43.33

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Wir sind ja schon am 22. November 2012 hier gestanden, auch im Zuge der mündlichen Anfrage. Da habe ich Sie befasst mit dem Erstentwurf dieses Gesetzes, den das Amt der Wiener Landesregierung in Begutachtung geschickt hat. Ich habe Sie auch damit befasst, dass die Begutachtungsstellungnahmen alle desaströs waren, um es einmal so zu sagen.

 

Sie haben dann darauf geantwortet, dass es Ihnen nicht so berichtet wurde. Sie haben sich das, nehme ich an, ist auch verständlich, nicht alles selber durchgelesen. Außerdem haben Sie mir dann in der Beantwortung auch mitgeteilt: „Aber Sie können ganz sicher sein, dass ein Gesetz, das hier vorgelegt wird, sowohl den verfassungsrechtlichen als auch den EU-rechtlichen Normen entsprechen wird.“ – Also das ist ein bisschen in die Hose gegangen, um es einmal so zu sagen. Ich würde Ihnen auch empfehlen, bevor ich zu meiner Frage komme, vielleicht bei Ihren Juristen im Haus mehr auf juristische Fähigkeiten zu setzen, womöglich nicht zu sehr auf parteipolitische Vorgaben.

 

Herr Landeshauptmann, ich frage Sie: Der Herr Kollege hat es schon angeführt. Es wäre eigentlich ganz einfach gewesen, und es ist in Wirklichkeit ein Armutszeugnis, dass wir da nicht dem Bundesgesetzgeber gefolgt sind in den Regelungen, die ja, wie Sie wissen werden, einstimmig im Nationalrat abgesegnet wurden. Daher meine konkrete Frage: Werden Sie sich beim Amt der Wiener Landesregierung dafür einsetzen, dass diesmal konforme Regelungen zur Gesetzesvorlage gelangen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Also, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Es bleibt natürlich Ihnen überlassen, kollektiv die Juristen des Hauses zu beleidigen. Sie werden das möglicherweise auch entsprechend zu vertreten haben, aber das ist nicht mein unmittelbares Thema. Ich weise nur diese Beleidigungen, dass sie juristisch nicht entsprechend geeignet sind, sondern nur parteipolitisch ausgewählt werden, auf das Entschiedenste zurück. Das ist außer jedem Zweifel. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die Juristen des Hauses nach bestem Wissen und Gewissen diesen Entwurf vorgelegt haben. Sie haben sich natürlich auch etwas dabei gedacht und dieses Nachdenken war sicher nicht unvernünftig.

 

Nun, der Verfassungsgerichtshof hat dazu eine andere Meinung. So etwas ist im Rechtsstaat möglich. Wir werden daher, ohne dass wir herumdiskutieren, wie das andere früher zu anderen Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes gemacht haben, diesem Erkenntnis ohne Wenn und Aber nachkommen. Wir werden diese Zahl ändern, und ich denke, dass damit auch dieses großartige Problem gelöst ist.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.

 

9.46.10†Amtsf StR Christian Oxonitsch - Frage|

Wir kommen damit zur 4. Anfrage. (FSP – 00232-2014/0001 – KVP/LM) Sie wird von Frau Abg Mag Ines Anger-Koch gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Das Sportamt ist aktuell, wie die Zeitung „Heute“ am 16. Jänner 2014 berichtete, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde konfrontiert. Grund der Beschwerde ist die Schließung der Tennisanlage Breitenlee in der Donaustadt. Der Verein, der dort 38 Jahre lang Meisterschaft gespielt hat, wirft der MA 51 vor, dass sie nach der Schließung keine Ersatzanlage zur Verfügung gestellt hätte. Dieses Vorgehen widerspreche klar dem Wiener Sportstättenschutzgesetz. Es ist leider nicht das erste Mal, dass das Wiener Sportstättenschutzgesetz in Wien umgangen wird. Werden Sie sich für eine Verschärfung beziehungsweise Präzisierung der einschlägigen Bestimmungen des Wiener Sportstättenschutzgesetzes einsetzen?)

 

Bitte, Herr Stadtrat!

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ihre Frage bezieht sich auf die Schließung der Tennisanlage Breitenlee in der Donaustadt. Ich möchte dazu einleitend nur festhalten, dass zur Pachtauflösung im Jahr 2012 zwischen dem Tennisclub TC Kagran 1975 und der Grundstückseigentümerin GEWOG seitens der MA 51 - Sportamt auf Grund der fehlenden Möglichkeiten der Einflussnahme keine unmittelbare Stellungnahme abgegeben werden kann.

 

Es darf jedoch erwähnt werden, dass der Wiener Tennisverband dem Verein Unterstützung bei der Suche nach einer Ersatzsportanlage zugesagt hat. So wurde uns seitens des Wiener Tennisverbands zwischenzeitlich auch berichtet, dass der TC Kagran 1975 auf der Anlage

 

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