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Landtag, 29. Sitzung vom 31.01.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 22

 

worden, wie Sie richtig sagen, dass die Rückflüsse zum Teil verkauft oder verpfändet worden sind. Dadurch fehlen natürlich Mittel in Zukunft auch für den Wohnbau.

 

Das haben wir in Wien nie gemacht. Auch deshalb, weil Wohnbau in Wien immer – und das ist eine historische Tradition, über viele Jahrzehnte – einen großen Stellenwert gehabt hat. Daher befinden wir uns auch nicht in so einer schwierigen Situation wie andere europäische Großstädte. Ich denke, dass wir gut beraten sind, in unserer Neubauentwicklung, ohne große Hysterie oder übertriebenen Ehrgeiz, Zacken in der Entwicklungskurve zu verursachen, sondern eine langsame und kontinuierliche Entwicklung der Neubauleistung anzustreben und das auch finanziell zu unterfüttern. Da bin ich auch mit der Finanzstadträtin beziehungsweise Finanzlandesrätin Brauner in enger Verbindung, um die Mittel schrittweise den Erfordernissen anzupassen.

 

Das ist wichtig, denn wenn wir jetzt sehr schnell mit einer Neubauleistung deutlich erhöhen würden, würde das bedeuten, dass es in unserer Stadt zu einer Überhitzung des Baumarktes und damit zu einer Steigerung der Preise kommt, die wir und damit auch der Steuerzahler zu bezahlen haben. Das würde zu Arbeitsplätzen führen, die nur über eine geringfügige Zeit gesichert sind. Mein Ehrgeiz ist es, eine kontinuierliche Entwicklung zu verantworten und in Abstimmung mit allen – mit den Sozialpartnern in unserer Stadt, mit der Bauinnung, den Baufirmen, den Bauträgern, mit jenen, die für Arbeitsplätze im besonderen Ausmaß zuständig sind, eine sichere, stabile Situation zu gewährleisten.

 

Auch in dieser Hinsicht unterscheiden wir uns in Wien ganz deutlich von europäischen Großstädten, und diesen erfolgreichen Weg sollten wir auch in Zukunft weiter beschreiten. (Beifall bei der SPÖ und von Abg David Ellensohn.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat!

 

9.21.01†Amtsf StR Christian Oxonitsch - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP – 00229-2014/0001 – KSP/LM) wurde von Frau Abg Barbara Teiber gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (In Wien gibt es für Eltern behinderter Kinder die Wahlfreiheit hinsichtlich der Beschulung in Integrationsklassen einer Regelschule oder den Besuch einer sonderpädagogischen Schule. Bereits 1989 wurde zur besseren Entscheidungsfindung die Integrationsberatungsstelle des Stadtschulrates für Wien eingerichtet. Die Beschulungsformen wurden in den letzten Jahren laufend erweitert und insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Inklusion verbessert. Welches Angebot stellt Wien derzeit im sonderpädagogischen Bereich zur Verfügung?)

 

Bitte, Herr Stadtrat!

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Sie fragen mich nach den Angeboten in der Wiener Bildungslandschaft im Bereich der Sonderpädagogik. Ich darf Ihnen dazu folgende Informationen gerne geben: Es ist in Wien, denke ich, eine sehr gute und wichtige Tradition und Voraussetzung, dass jedes Wiener Kind, das besondere Bedürfnisse, besonderen Unterstützungsbedarf hat, umsichtig im Wiener Schulsystem unter Ausnützung aller Ressourcen unterrichtet wird.

 

Manchmal ist diese zusätzliche pädagogische Unterrichtsbetreuung an die Vergabe eines sogenannten sonderpädagogischen Förderbedarfs geknüpft, etwa im Falle der Beurteilung nach einem anderen Lehrplan, sei es der Sonderschullehrplan, der Lehrplan für körper- und sinnesbehinderte Kinder, manchmal aber auch, wie zum Beispiel im Fall von sozial-emotionalen Benachteiligungen eben auch nicht.

 

Für besonders schwierige Fälle werden auch immer wieder Sonderlösungen gesucht, die, wenn notwendig, einen ganz besonderen Aufwand darstellen, zum Beispiel unsere basalen Förderklassen für schwerstbehinderte Kinder, temporäre Einzelbetreuungen, Förderklassen, ein Mentorensystem, aber auch zum Beispiel Projektklassen für Kinder mit Autismus.

 

6 516 Kinder und Jugendliche haben im Schuljahr 2013/14 einen mit Bescheid festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Die häufigsten Behinderungsarten sind Lernbehinderungen, Sprachbehinderung, geistige Behinderung, Körperbehinderungen oder auch Autismusspektrumsstörungen. Konkret beträgt der Aufwand für den sonderpädagogischen Bereich und die präventiven Fördermaßnahmen, die natürlich auch besonders wichtig sind in der Stadt, 1 950 Planstellen. Mit diesen Zahlen, denke ich, ist sehr deutlich und klar, dass selbstverständlich Kindern mit Bedürfnissen mehr Aufwendungen, mehr Zeit, mehr Lehrstunden gegeben werden können, als dem Durchschnittsschüler entspricht.

 

Unter präventiven Fördermaßnahmen, die ich vorher schon angesprochen habe, sind zum Beispiel die Leistungen von 150 Sprachheillehrerinnen und -lehrern zu sehen, die in allen Wiener Volksschulen bei Bedarf tätig sind und in den ersten Schuljahren äußerst wichtige Hilfestellungen leisten, um Sprechbarrieren zu beseitigen.

 

In Wien gibt es darüber hinaus ja seit 1986 Integrationsklassen. Im heurigen Schuljahr haben wir ein vielfältig ausgebautes, inklusiv orientiertes Schulsystem in der Stadt, das sich so vielfältig wie die Bedürfnisse der Kinder präsentiert. Im laufenden Schuljahr gibt es 671 Integrationsklassen, in denen gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder umgesetzt wird. Jeder dieser Integrationsklassen ist ein Sonderpädagoge mit voller Lehrverpflichtung zugeteilt. Integrationsklassen gibt es an Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Wiener Mittelschulen, an den AHS, in Polytechnischen Schulen, in Fachmittelschulen und jeweils eine an einer einjährigen und dreijährigen Wirtschaftsfachschule.

 

Durch die erst in den letzten Jahren neu geschaffene Form der inklusiven Einzelintegration ist es nicht mehr notwendig, die auf sehr hohem Niveau, und seit zirka 2002 konstant befindliche Zahl der Integrationsklassen noch weiter auszubauen. Die Angebote zur Förderung von Kindern mit SPF, also sonderpädagogischem Förderbedarf, sind so vielfältig wie die Bedürfnisse der Kinder selbst auch in diesem Bereich.

 

Wenn die Zusatzförderung nur im geringen Ausmaß notwendig ist, zum Beispiel weil nur in einem Gegenstand ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht,

 

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