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Landtag, 27. Sitzung vom 25.09.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 63

 

aber doch vertretbaren Menschenrechtsbegriff her würde ich sagen, es ist ein grundsätzliches Bürger- und Menschenrecht, in angemessener Schnelligkeit seine Sache abgesprochen zu erhalten. Das ist natürlich etwas, was den Kernbereich des Verwaltungshandelns aus der Beamtenebene berührt. Aber das ist auch ein Thema, das immer wieder am Tableau sein wird. Das heißt, die angemessene Verfahrensdauer ist ein Bürgerrecht. Daher sind diese Beschwerden gerechtfertigt.

 

Der Kernpunkt, es ist schon ausgeleuchtet worden, in der Volksanwaltschaft ist die individuell vorgetragene Beschwerde. Jeder Mensch, jeder, kann sich wegen eines behaupteten Behördenmissstandes, Missstandes der Verwaltung, an die Volksanwaltschaft wenden. Daneben hat auch die Volksanwaltschaft die Berechtigung, von Amts wegen eine Prüfung anzugehen.

 

Interessanterweise, wenn Sie Verwaltungsrechtslehrbücher, Staatsrechtslehrbücher betrachten, und ich kann behaupten, dass ich davon einiges verstehe, werden Sie nirgendwo den Begriff „Missstand der Verwaltung“ vorfinden. Also „Missstand der Verwaltung“ als systematische verwaltungswissenschaftliche Befassung gibt es auf der Universität und von der Professorenschaft her eigentlich nicht. Das Interessante ist, dass die Republik ein Instrument, nämlich die Volksanwaltschaft, geschaffen hat, wo im Wege einer eigenen Betrachtungsdimension das Vorhandensein eines Verwaltungsmissstandes erkannt wird oder ein behaupteter Missstand nicht festgestellt wird. Statistisch gesehen darf ich sagen, dass von den Beschwerden, die im Bereich der Landesverwaltung Wiens vorgetragen werden, rund 10 Prozent zu einer Missstandsfeststellung führen.

 

Schließlich und endlich ist die Volksanwaltschaft eine äußerst interessante und insofern wirksame Einrichtung, dass ihre Stellungnahmen offenkundig ernst genommen werden. Aber die Volksanwaltschaft hat keine exekutive Kraft, keine exekutive Kompetenz. Das heißt, dass die Ableitungen, die auf die Feststellungen der Volksanwaltschaft in legislativer Hinsicht zu treffen wären, in Ihren Händen liegen, und dazu lade ich Sie ein. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Herzlichen Dank, Herr Dr Fichtenbauer.

 

Ich möchte mich in meinem und im Namen des Hohen Landtages bei den Volksanwälten und der Volksanwältin ganz herzlich für ihre verantwortungsbewusste und umfassende Tätigkeit bedanken. Ich ersuche, den Dank auch an die Mitarbeiter weiterzuleiten und auch Dr Kräuter unsere besten Grüße und unseren Dank auszurichten. Ich bedanke mich herzlich für Ihr Kommen und wünsche noch einen schönen Tag. Danke vielmals, auf Wiedersehen. (Allgemeiner Beifall.)

 

Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wir kommen daher zur Abstimmung.12.16.23 Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest und somit ist die Kenntnisnahme auch einstimmig erfolgt.

 

12.16.41Wir kommen als Nächstes zur Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens, Wiener Kinogesetz 1955, LGBl für Wien Nr 18/1955 in der Fassung LGBl für Wien Nr 19/2013 geändert wird. Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf StR Dr Mailath-Pokorny. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.17.07

Berichterstatter Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir auch gleich zur Abstimmung.12.17.17 Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in der ersten Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zulassen und ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier stelle ich die einstimmige Zustimmung fest. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig. Somit ist das Gesetz in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. - Herzlichen Dank, Herr Stadtrat.

 

12.18.06Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2012 des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien. Darf ich die Frau DDr Schönberger zu uns bitten? Ich darf die Frau DDr Schönberger, Präsidentin des Unabhängigen Verwaltungssenates, bei uns recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

 

Ich ersuche die Frau Amtsf StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.18.44

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum Tätigkeitsbericht des UVS für das Jahr 2012. Danke schön.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Dr Ulm zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

12.18.59

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Eine historische Stunde, der letzte Tätigkeitsbericht des UVS Wien, der zur Verhandlung gelangt. Eine Behörde, eine ganz wichtige Kontrollinstanz verabschiedet sich von uns, nämlich der UVS Wien (Abg Godwin Schuster: Herr Dr Ulm! Der vorletzte!) und deren Präsidentin mit ihm. Viele, viele Jahre ... Ja, es wird vielleicht noch einen Tätigkeitsbericht für das laufende Jahr geben, aber der wird dann nicht mehr vom UVS kommen, sondern vom Verwaltungsgericht Wien. Insofern ist es natürlich schon ein bisschen historisch, dass wir jetzt diesen vorgelegten Bericht debattieren dürfen. Es waren ja sehr interessante Jahre, um nicht zu sagen, Jahrzehnte.

 

Ich kann mich noch sehr gut an die Geburtswehen

 

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