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Landtag, 27. Sitzung vom 25.09.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 63

 

diese Missstände ab, meine Damen und Herren.

 

Zum Schluss möchte ich mich noch einmal bei den Volksanwälten bedanken und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Herzog: Es freut mich, dass im Rahmen unserer Sitzung die Volksanwälte das Wort ergreifen werden. Ich darf Frau Dr Gertrude Brinek darum bitten.

 

11.58.57

Volksanwältin Dr Gertrude Brinek|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten!

 

Vielen herzlichen Dank für Ihre Beiträge und Ihre wertvolle Rückmeldung zu unserem Bericht und zu Themen, die wir in den Bericht aufgenommen haben. Sie haben schon angesprochen, dass wir nicht alle Fallstrukturen oder nicht alle Fallproblematiken hier in den Bericht aufnehmen konnten, sondern exemplarisch einige – wie wir meinen – repräsentative ausgewählt haben.

 

Ich bedanke mich sehr bei den Damen und Herren Abgeordneten Ing Leeb, Hebein, Ing Rösch, Mag Ramskogler und Herrn Seidl, die jeweils teils überschneidende Themenkreise angesprochen haben, aber auch noch besondere Facetten aufgeworfen haben.

 

Zur Jugendwohlfahrt ist nichts hinzuzufügen, außer: In der Tat verstehen wir uns als Anwälte der Jugendlichen, der jugendlichen Unterzubringenden, und daher müssen wir uns ganz besonders bei Jugendlichen den Zeitaspekt, die Zeitabläufe und die Umstände, bis es zu einer entsprechenden Unterbringung kommt, ansehen.

 

Weil Sie wissen alle, nicht nur Sie, Frau Mag Ramskogler, beruflich, dass Zeit bei Jugendlichen zu versäumen ganz besonders nachhaltige Folge haben kann, und die Schäden, die damit verbunden sind, ganz besonders nachhaltige und schwer zu reparierende sind. Also insofern sehe ich in Ihren Beiträgen eine Unterstützung, weiter hier den Finger auf diese Baustelle oder Wunde, wie immer Sie es nennen wollen, zu legen.

 

Ein weiterer Aspekt wurde angesprochen, Ausgliederung Friedhöfe, ausgegliederte Betriebe und die damit verbundenen Probleme. Ja, wir wünschen uns, und ich wiederhole das gerne wie ein ceterum censeo, dass die Volksanwaltschaft auch dort prüfend tätig sei, und zwar mit dem selbstbewussten Auftreten des Prüfers und der Prüfeinrichtung, vor allem dort, wo wir bisher aus Goodwill und aus guter Tradition in Schriftverkehr treten konnten. Ich bringe auch noch gerne in Erinnerung, und ich weiß, dass das auch im Protokoll nachzulesen ist: Kollege Stürzenbecher hat von der diesbezüglichen Arbeitsgruppe gesprochen und der Volksanwaltschaft versprochen, dazu einzuladen. Bis jetzt ist keine Einladung gekommen. Ich glaube, das Problem ist dringend. Das Problem würde noch mehrere Aspekte umfassen, die auch in den baurechtlichen Bereich hineingehen, da, wo politische Entscheidungen und verwaltungstechnische Entscheidungen zusammenfallen, wo auch versprochen wurde, diesen Aspekt in die Arbeitsgruppe mitaufzunehmen, also die Kontrollkompetenzerweiterung, das Zusammenarbeiten von politischen Entscheidungen und verwaltungsrechtlichen. Die Volksanwaltschaft hat sicher so viele Ressourcen, dass sie jederzeit in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten kann. Ich möchte das gerne sagen, damit es auch wieder im Protokoll stehen kann.

 

Ein Problem zum Aspekt Netzbetten. Frau Mag Ramskogler, ich habe auch den anderen Kolleginnen und Kollegen Damen und Herren Abgeordneten zugehört. Es geht nicht darum, dass die Volksanwaltschaft Politik macht. Die Volksanwaltschaft muss im Zusammenhang mit dem OPCAT-Mandat als nationaler Präventionsmechanismus Orte der Freiheitsentziehung hinsichtlich der Einhaltung menschenrechtlicher und menschenwürdiger Standards überprüfen und die Volksanwaltschaft ist gebunden im Anlegen von Standards an Standards und Normen, die aus dem europäischen Horizont kommen, zum Beispiel das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und menschenunwürdiger Behandlung und Strafe CPT, Center on Prevention of Torture. Hier darf ich zitieren: „Das CPT wiederholt seine Empfehlung, Netzbetten als Mittel zur Freiheitsbeschränkung von erregten PatientInnen in psychiatrischen Anstalten und sozialen Pflegeheimen in Österreich aus dem Verkehr zu ziehen.“ Das ist nicht ein Wunsch, den wir uns ausdenken, sondern wir sind an diese Standards gebunden, weil wir als nationaler Präventionsmechanismus auch dorthin nach Genf, nach Straßburg berichten müssen, wie es um dieses „Aus dem Verkehr Ziehen“ steht. Ich bitte das zu berücksichtigen. Das sind vorgegebene Standards und nicht diejenigen, die wir uns ausdenken.

 

Ich möchte daher auch noch zu einem weiteren Aspekt, der im Besonderen von der Frau Abg Hebein, glaube ich, angesprochen wurde, was das OPCAT-Mandat betrifft, Stellung nehmen. Ja, in der Tat, ich war auch hier einmal Abgeordnete und war Mitglied der Strafvollzugskommission, ich habe die Rüdengasse noch besucht und weiß daher: So, wie sie ausgeschaut hat, hätte sie nicht weiterbestehen können. Die Rüdengasse war - als sie geschlossen wurde -, in einem Zustand, der keiner Jugendstrafvollzugsanstalt heutigen Standards entspricht. Dass die jetzige Lösung auch nicht zufriedenstellend ist, dazu hat die Volksanwaltschaft in ihren jeweiligen Berichten und im Bericht an das Parlament, wo das ausführlich diskutiert wurde, Stellung genommen und hat im Rahmen der Prüfung unter dem nationalen Präventionsmechanismus gewissermaßen überproportional, wenn ich die Zahl der Einrichtungen ansehe, geprüft und hier schon deutliche Erkenntnisse, nachvollziehbare ernsthafte Erkenntnisse evidenzbasiert vorgelegt, und auch die Frage des Personals und des Personaleinsatzes angesprochen.

 

Unser besonderes Augenmerk ist jetzt, wenn Sie es interessiert, die Frau Abgeordnete ist jetzt – ja, sie ist da. (Abg Birgit Hebein nickt.) Wir haben uns auch nach guter Bestätigung und Bestärkung des Europarates mit dem Maßnahmenvollzug beschäftigt. Dabei gibt es eine besondere Herausforderung zu bewältigen, weil Maßnahmen für geistig abnorme Rechtsbrecher mit einem bestimmten Risiko und der Chance auf Wiedereingliederung ja ein besonderes Augenmerk im Hinblick darauf verdienen, ist das eine Krankheit, dann gehört es in die Psychiatrie, ist es eine Frage des Strafvollzuges, dann ist es unter besonderen Umständen im Strafvollzug. Hiezu

 

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