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Landtag, 26. Sitzung vom 27.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 75

 

passt.

 

Nur von den Schulden hat er nichts geredet, dass wir immer mehr Schulden machen. Für wen machen wir die Schulden? Sind das Infrastrukturschulden, wo wir dann in späterer Zeit irgendwo etwas zu erwarten haben, wo wir einen Straßenbau machen, wo wir besser wirtschaften können oder sonst irgendetwas? Nein, wir machen Konsumschulden. Wir machen ganz einfach Schulden, weil wir nicht wissen, wie man arbeiten soll, und am Ende des Tages kommen wir drauf, in der Kassa fehlt ein bisschen was, und dann sagen wir, na, machen wir ein bisserl Schulden zu Lasten unserer Kinder oder Enkelkinder.

 

Da machen die GRÜNEN voll mit, eins zu eins. Ihr habt so schnell gelernt beim Schuldenmachen, dass ich mich nur wundern kann. Dann seid doch einmal ehrlich! Ich meine, dieser politische Spagat war wirklich olympiareif, sich da herauszustellen und die Fremdwährungen und das alles – na ja, wir haben ja nicht anders können – so toll darzustellen, also da muss ich wirklich sagen, das ist ganz olympiareif. Deswegen werden wir da nicht mitgehen. Wir werden einen Beschlussantrag einbringen, für den wir in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung verlangen. Ich lese ihn vor:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag ersucht die Wiener Landesregierung, für die im aktiven Dienst stehenden Beamten und Vertragsbediensteten Wiens eine zumindest die Inflationsrate deckende Gehaltsanpassung zu beschließen.“

 

Da seid einmal dagegen! (Zwischenruf von Abg Ing Christian Meidlinger.) Ja, da sei einmal dagegen. Wir können viele Debatten ausfechten, wir können uns gern einmal zusammensetzen, überhaupt kein Problem. (Abg Ing Christian Meidlinger: Das ist ein undemokratischer Akt, was ihr hier vorlegt!) Aber das, was wir hier erlebt haben, und wir haben hier die Budgetdebatte erlebt und gehört, um wie viel es da geht, da könnt ihr doch nicht wirklich dafür sein, dass diejenigen, die wenig draufkriegen und nichts dafür können, ganz einfach die Zeche zahlen. Wenn da die FSG, die Gewerkschaft der Sozialdemokratie, dafür ist, dann wundere ich mich nur mehr. Aber dann sind eure Plakate ... (Ständige Zwischenrufe von Abg Ing Christian Meidlinger.) Ihr seid die Partei der Arbeit, aber wir, kann ich nur sagen, wir sind die Partei der Arbeitnehmer. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Stürzenbecher. Bitte sehr.

 

14.48.30

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir haben mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 seinerzeit wirklich ein Jahrzehntewerk geschaffen, und als Verwaltungsgericht erster Instanz bei uns in Wien und im Bund sind eben das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht geschaffen worden. Damit hat man wirklich, ich würde sagen, in den letzten zwei, drei Jahrzehnten die größte und erfolgreichste Verwaltungsreform durchgesetzt.

 

Jetzt und heute geht es darum, dass wir quasi im Dienstrecht, aber auch in zahlreichen anderen Landesgesetzen verfahrensrechtliche Anpassungen machen und zusätzlich auch noch den Abänderungsantrag, den der Kollege Margulies eingebracht hat, und durchaus noch einige Verbesserungen beschließen. Ich meine, man kann den Legisten, die sich die Mühe gemacht haben, alle diese vielen Gesetze hier durchzuarbeiten und uns so vorzulegen, dass das auch alles zusammenpasst, wirklich nur den herzlichen Dank aussprechen. Dafür, dass sie uns, so wie es aussieht, hier ganz ohne Fehler so viele Materien so vorlegen, dass wir das heute beschließen können, dafür jedenfalls herzlichen Dank an die Beamten und Beamtinnen und die Vertragsbediensteten, die hier mitgewirkt haben. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Nicht zustimmen kann ich der Argumentation des Kollegen Ulm. Es ist einfach nicht richtig, was du sagst, lieber Kollege Ulm. Und zwar ist es überhaupt nichts Sonderbares oder auch nur im entferntesten Falsches, wenn man es so macht, wie wir es machen, dass wir jetzt bei diesem Dienstrechtsbereich zusätzlich zu den drei Berufsrichtern eben auch noch zwei Laienrichter dazunehmen, einen von Dienstgeberseite und einen von Dienstnehmerseite.

 

Wie hat das beispielsweise der Bund im Beamten-Dienstrechtsgesetz geregelt? Vollkommen gleich praktisch, mit dem Unterschied allerdings, dass die nur einen Berufsrichter haben und zwei Laienrichter, und der eine Laienrichter wird genauso von der Dienstgeberseite und einer eben von der Dienstnehmerseite bestellt. Also die ÖVP hat im Bund einer Regelung zugestimmt, die sie hier ablehnt. Das nehme ich nur zur Kenntnis. Wie bei uns ist es übrigens auch in mehreren anderen Ländern mit ÖVP-Regierungsbeteiligung inzwischen schon beschlossen. Das ist auch die einzig sinnvolle und mögliche Form, das so zu beschließen. Die Unabhängigkeit ist hier überhaupt nicht gefährdet, denn ich glaube nicht, dass im Bund die ÖVP sonst so ein Modell mitbeschlossen hätte. Also so gesehen ist das jetzt eine absolut korrekte Vorgangsweise, wie wir sie im Dienstrecht haben.

 

Zum Kollegen Rösch ist zu sagen: Ja, der FPÖ-Vertreter hat im Zentralausschuss zugestimmt – der Kollege Meidlinger hat das ja schon in seinen Zwischenrufen dargelegt –, und was ist mit diesem Vertreter dann geschehen? Er wurde ausgetauscht. Na, das ist ja wirklich eine Vorgangsweise, die wir nicht gerade als lobenswert empfinden können. Zuerst stimmt er zu, weil er verantwortungsbewusst ist, und dann wird er sofort ausgetauscht. Solche Vorgangsweisen gegenüber Vertretern der Bediensteten lehnen wir kategorisch ab. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Im Übrigen kann ich mich im Wesentlichen den positiven Ausführungen des Kollegen Margulies anschließen. Ganz kurz noch einmal: Väterkarenz, deutliche Verbesserung, jetzt ein Rechtsanspruch, nicht mehr zwei Monate Wartezeit zum Antrag, sondern eine Woche vorher. Auch bei der Pflegefreistellung nimmt man auf die neuen Gegebenheiten des Lebens Rücksicht, dass man nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben muss, bei Patch

 

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