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Landtag, 26. Sitzung vom 27.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 75

 

Kritikpunkt an diesem Gesetz –, natürlich unmöglich ist. Natürlich kann man das so als Spekulation interpretieren, aber wenn ich das logisch fortsetze, Herr Kollege, dann ist auch die Entscheidung, ob ich mir einen fixen oder einen variablen Zinssatz aussuche, Spekulation. Dann ist auch die Frage, ob ich auf die Straße hinausgehe, Spekulation, denn das Rathaus ist gerade eingerüstet, es könnte mir auch etwas auf den Kopf fallen.

 

Das heißt, das ist in Wirklichkeit natürlich in dieser Form nicht zu definieren, denn die ganz banale Frage, die wir uns tagtäglich stellen müssen - nehme ich eine Fixverzinsung oder eine variable Verzinsung -, geht natürlich davon aus, dass gewisse Marktbedingungen herrschen und dass man gewisse Erwartungen hat, wie es in Zukunft sein wird. Wenn ich eine Fixverzinsung nehme und der Zinssatz entwickelt zu meinem Nachteil, war es eine falsche Entscheidung, entwickelt er sich zu meinem Vorteil, war es eine gute Entscheidung. Das heißt, selbstverständlich ist jedes wirtschaftliche Agieren in dieser Form so: Man nimmt die Marktsituation, überlegt, was das Beste für das Unternehmen ist, für das eigene Geld oder – in unserem Fall ganz besonders wichtig – für das Geld anderer, nämlich der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, und entscheidet.

 

Und genauso – das möchte ich schon auch in dieser Runde sehr deutlich sagen – agieren unsere verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte in den Unternehmungen. Natürlich haben wir hier ganz strenge Regelungen, wie zu agieren ist, und natürlich haben wir auch entsprechende Experten und Expertinnen, die sich genau solche Ziele, wie sie zum Beispiel Kollege Margulies angesprochen hat, auch setzen.

 

Wien hat nicht spekuliert, trotzdem glaube ich, dass so eine Regelung notwendig ist, auch um das Vertrauen der Menschen wieder herzustellen, denn dass das in Frage gestellt ist, wundert uns alle miteinander nicht. Wir brauchen also so eine Regelung wie dieses Gesetz. Und obwohl wir schon Regelungen in unseren Unternehmungen haben, stimme ich auch zu, dass wir diesen Antrag zuweisen und im Ausschuss darüber diskutieren, weil ich auch glaube, dass dies aus symbolischen Gründen wichtig ist. Ich sage aber sehr deutlich, dass es hier selbstverständlich schon Regelungen gibt.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Nur eine letzte Bemerkung noch – lange war es unser Lieblingsthema, jetzt ist es das Lieblingsthema zwischen mir und der Frau Kappel –: Sie haben schon einmal gemeint hier von dieser Stelle, dass die Doppik Spekulationen verhindern würde. Also mir ist nicht bekannt, dass Lehman Brothers nach der Kameralistik seine Bücher geführt hat. Diese Behauptung ist daher mehr als kühn. Das ist eine Frage, wie man sich entscheidet, das ist eine Frage, was hier getan wird, und nicht eine Frage der Darstellung und der Buchhaltungsmethode. Ich glaube, dass jedenfalls bei Lehman Brothers – da wird mir keiner widersprechen können – die Doppik die Spekulationen, die uns alle in den Abgrund gerissen haben, nicht verhindert hat.

 

Wir jedenfalls haben nicht spekuliert, wir wollen nicht spekulieren, und wir werden nicht spekulieren. Das kommt in diesem Gesetz zum Ausdruck, und in diesem Sinne bitte ich Sie, diesem Gesetz auch zuzustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.14.28.43 Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke. Das ist mehrstimmig mit den Stimmen der SPÖ, GRÜNEN und der ÖVP so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Es liegt ein Resolutionsantrag der ÖVP betreffend das Gesetz über die Ausrichtung der Finanzgebarung vor, und ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Beschluss- und Resolutionsantrag die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Antrag auf Zuweisung! – Abg David Ellensohn: Zuweisung!) Ja, natürlich. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an die Stadträtin für Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke vorgeschlagen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig so angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und darf jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. – Danke. Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist mit den Stimmen der SPÖ, der Grünen und der ÖVP so beschlossen.

 

14.30.31Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2014. Berichterstatterin ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Frau Stadträtin, ich ersuche Sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

14.30.44

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung, 14.30.54und ich ersuche die Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig so angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Vorlage ebenfalls sofort vornehmen zu lassen und darf um Zustimmung zu dieser Vorgangsweise ersuchen. – Danke. Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Daher darf ich jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke. Das ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

14.31.42 Postnummer 3 betrifft die erste Lesung einer Vorlage des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung, die Besoldungsordnung, die Vertragsbedienstetenordnung und weitere Gesetze geändert werden. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte, die Verhandlungen einzuleiten.

 

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