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Landtag, 26. Sitzung vom 27.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 75

 

unsere Zusammenarbeit mit der Wiener Gebietskrankenkasse für die nächste Periode – das sind Verträge, die über vier Jahre laufen – gestalten werden. Auf der einen Seite ist es uns gelungen, ein gemeinsames Bild von der Zukunft des Gesundheitswesens zu entwickeln, aber Bilder sind einmal schnell gezeichnet.

 

Dieser Vertrag ist ein sehr konkreter Vertrag. Wir haben uns geeinigt, strategische Ziele in vier Steuerungsbereichen festzulegen, nämlich im Bereich der Versorgungsstrukturen, der Versorgungsprozesse, der Ergebnisorientierung und der Finanzziele. Das bedeutet, dass jetzt in den nächsten Jahren, weil der Vertrag über vier Jahre geht und es dann immer ein jährliches Arbeitsprogramm gibt, zunächst einmal die Frage festgelegt wird, die hier immer diskutiert wird: Wo soll denn was stattfinden? Denn wenn wir es schon wüssten, würden wir es möglicherweise schon anders machen. Dann wird auf Ebene der Länder konkret vereinbart, wie das umgesetzt wird.

 

Lassen Sie mich an zwei konkreten Beispielen darstellen, was das für die Patientinnen und Patienten bedeutet. Jede und jeder von Ihnen kennen die Situation: Man geht zum niedergelassenen Arzt, lässt dort Befunde erheben, kommt ins Spital und dasselbe passiert noch einmal. Das ist weder angenehm noch sinnvoll, was die Qualität betrifft, noch ist es wirtschaftlich sinnvoll. Zukünftig werden wir da einen ganz genauen Prozess vereinbaren, damit diese Dinge nicht mehr doppelt passieren.

 

Oder ein anderes Thema: Es gibt Medikamente, die die Sozialversicherung im niedergelassenen Bereich nicht erstattet. Das heißt, Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen müssen für einfache Infusionen – die zwar teure Medikamente infundieren, aber eine Infusion kann auch im niedergelassenen Bereich gegeben werden – jedes Mal ins Spital gehen. Wenn wir zukünftig uns auch über die Finanzierung gemeinsam einigen, ist der Vorteil für die Patientinnen und Patienten, dass die Grundeinstellung und Diagnose im Spital stattfinden, die notwendige Infusion aber dann im niedergelassenen Bereich stattfinden wird.

 

Wir werden uns jetzt gleich, nachdem hoffentlich in wenigen Stunden heute das Landesgesundheitsfondsgesetz beschlossen und reformiert wird, mit dem Landeszielsteuerungsvertrag beschäftigen. Das Ziel ist, diesen Landeszielsteuerungsvertrag bis Ende September des heurigen Jahres fertig zu haben und dann auch noch im heurigen Jahr der Landesregierung zum Beschluss vorzulegen.

 

Präsident Johann Herzog: Danke, Frau Stadträtin, für die Beantwortung.

 

9.33.25†Amtsf StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP – 02218-2013/0001 – KVP/LM) wurde vom Herrn Abg Dipl-Ing Roman Stiftner gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. [Die Prostitution sorgt in Wien wieder für Diskussionen. In Liesing hat sich am Rand des Industriegebietes (Brunner Straße) ein Straßenstrich etabliert. Herumliegende Kondome, Müll auf den Parkplätzen sowie Belästigungen von Frauen auf der Straße sorgten für Beschwerden. Eine unzumutbare Situation ortete die Wiener Polizei und reagierte mit einer Verordnung. Ab Anfang Juli wird der Straßenstrich entlang der Brunner Straße untertags verboten. Prostituierte dürfen dann nur mehr nachts ihre Dienste anbieten. Für den Liesinger SPÖ-Bezirksvorsteher Gerald Bischof und die Bezirksvertretung ist das aber nur ein erster Schritt. Sie fordern ein totales Verbot. Damit zeigt sich einmal mehr, dass das Wiener Prostitutionsgesetz, wie von Seiten der ÖVP erwartet, gescheitert ist. Wann endlich gedenken Sie zu reagieren und das Gesetz zu novellieren (Vorschlag: Verbot der Straßenprostitution)?]

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen! Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!

 

Herr Abgeordneter, zu Ihrer Frage meine Antwort: Zu Ihrem angesprochenen Totalverbot der Straßenprostitution halte ich zum wiederholten Male deutlich fest, dass ein solches sicher nicht vorgesehen wird. Ein Totalverbot würde letztendlich nur dazu führen, dass die Frauen in die Illegalität getrieben werden und die Straßenprostitution trotzdem stattfindet.

 

Präsident Johann Herzog: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Stiftner. Ich ersuche darum.

 

9.34.16

Abg Dipl-Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Ich hätte mir jetzt in Ihrer Fragebeantwortung ein wenig mehr Sensibilität für die Bewohnerinnen und Bewohner erwartet, zumal Ihr eigener Bezirksvorsteher, der auch der SPÖ angehört, sich für ein Totalverbot dieses Straßenstrichs in Liesing ausgesprochen hat, neben natürlich auch anderen Fraktionen, so auch der ÖVP; weil es einfach den Eindruck erweckt, dass ein Gesetz, das Sie erlassen haben, einen Verdrängungseffekt ergibt und in einem sehr beschaulichen Wohnbezirk nun plötzlich Prostitution da ist.

 

Auf Ihrer Homepage haben Sie einen Plan dazu veröffentlicht, in dem Erlaubniszonen – aber Sie vermerken hier: unverbindlich – festgelegt worden sind. Ich frage Sie: Wie konnte es zu diesem Plan kommen, in dem Sie in vollen Wohngebieten mit Autobusstationen, wo Kinder aussteigen, zu ihren Wohnungen gehen, ganz konkret in der Brunner Straße, Erlaubniszonen erlassen, ohne auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner und die Sensibilität der dort Wohnenden Rücksicht zu nehmen?

 

Präsident Johann Herzog: Frau Stadträtin, ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Abgeordneter!

 

Sie sind für mich in dieser ganzen Debatte ja ein neuer Player, aber ich möchte Sie darum bitten, nicht mir Sensibilität abzusprechen, denn das finde ich absolut unverschämt. Ich bin mit diesem Thema sehr, sehr stark konfrontiert; und wir haben mit diesem Gesetz eine Lösung gefunden, die auf der einen Seite die Anrainerinnen und Anrainer entlastet, auf der anderen Seite aber sich natürlich, und das ist sehr wesentlich, auch um die Sicherheit der Frauen bemüht.

 

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