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Landtag, 23. Sitzung vom 05.04.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 36

 

der Gesundheitsversorgung durch Messung der Ergebnisqualität in den Spitälern und bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durch die Verpflichtung der Gesundheitsdiensteanbieterinnen und –anbieter, diese Qualitätsstandards auch sicherzustellen und an bundesweiten Qualitätssicherungsmaßnahmen teilzunehmen, aber auch dadurch, dass die Qualitätsberichte veröffentlicht werden sowie rechtlich verbindliche Vorgaben zur Qualitätssicherung durch den Bund auf Grundlage des Bundesgesetzes zur Qualität von Gesundheitsleistungen auch umgesetzt werden.

 

Die Arbeiten zum Aufbau, zur Weiterentwicklung, zur Sicherung und Evaluierung eines flächendeckenden österreichischen Qualitätssystems haben daher bundeseinheitlich, bundesländer-, sektoren- und bezirksübergreifend, insbesondere auch einschließlich des niedergelassenen Bereichs, zu erfolgen. Ein Teil des Qualitätssystems sind dabei auch Maßnahmen zur Patientensicherheit der Qualitätsentwicklung und der Qualitätsförderung.

 

Diese Qualitätsarbeit hat aber auch einen wesentlichen Beitrag zur mittel- und langfristigen Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen zu leisten und damit zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, aber auch zu einer langfristigen Finanzierung beizutragen.

 

Um die Aufgaben dieser Vereinbarung, die, wie wir sehen, sehr vielfältig sind, weshalb ich auf Grund meiner Redezeit jetzt nur einen kleinen Teil angesprochen habe, wahrnehmen zu können, werden neben den bereits bestehenden Gremien der Bundesgesundheitskommission und der Gesundheitsplattform auf Landesebene die Bundeszielsteuerungskommission und die Landeszielsteuerungskommission neu geschaffen. Dabei ist es die Aufgabe der Bundeszielsteuerungskommission, diesen Bundeszielsteuerungsvertrag abzustimmen und auf der anderen Seite auch das Jahresarbeitsprogramm festzulegen, aber auch die Agenden des Sanktionsmechanismus, der auch in der Vereinbarung festgeschrieben ist, zu wahren. Basierend auf dem Bundeszielsteuerungsvertrag wird nun der detaillierte Landeszielsteuerungsvertrag erarbeitet. Weiters erfolgt eine wechselseitige und rechtzeitige Information und Konsultation über Festlegungen zu wesentlichen operativen und finanziellen Angelegenheiten der Leistungserbringung im Gesundheitswesen zwischen dem Land und der Sozialversicherung.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Landeszielsteuerungsvertrag sowie dessen Umsetzung in den jeweiligen Jahresarbeitsprogrammen baut auf den bereits vereinbarten Festlegungen des jeweiligen regionalen Strukturplanes Gesundheit auf Landesebene auf und ist diesem übergeordnet. Die im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit auf Landesebene gemeinsam vereinbarten strukturellen Maßnahmen haben unter Einhaltung der im Bundeszielsteuerungsvertrag und im ÖSG vereinbarten Vorgaben inhaltlich entsprechend in den jeweiligen Regionalen Strukturplan Gesundheit einzufließen. Die derzeit bis 31. Dezember 2013 geltende Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens wird in der anschließenden Postnummer 4 durch den Abschluss der Vereinbarung Zielsteuerung Gesundheit novelliert und ihre Geltungsdauer damit auch verlängert.

 

In diesem Sinne ersuche ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser vorliegenden Vereinbarung, zu diesem Meilenstein, der somit im österreichischen Gesundheitswesen beschlossen werden soll, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

12.42.06

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely|: Frau Präsidentin!

 

Ich danke den Abgen Deutsch und Korosec vielmals für die umfassende Darstellung und vor allem auch für die aus meiner Sicht vollkommen richtige Einschätzung, dass wir hier wirklich an einem Einstieg in einen Umstieg sind. Das System wird auf Basis dieser 15a-Vereinbarung anders werden. Diese Systemänderung wird man nicht in einem Jahr merken, aber generell wird diese das Gesundheitssystem für die Patientinnen und Patienten qualitativ steigern und verbessern.

 

Vielen Dank für die Zustimmung, Frau Kollegin Korosec! Ich nehme Ihre Anregung, dass ich manchmal lieber den Weg des Konflikts als den des Kompromisses gehen soll, ganz besonders gerne auf, und ich gehe davon aus, dass wenn es dann Konflikte gibt, ich auch weiß, dass die ÖVP-Fraktion wie eine Frau hinter mir steht. Dann kann bei der Austragung dieser Konflikte im Sinne der Patientinnen und Patienten gegen andere Player im Gesundheitswesen quasi eh gar nichts mehr passieren!

 

Das ist ein bisschen, aber nicht ganz lustig. Ich meine jedenfalls, dass es gut ist, wenn wir in dieser Frage das Gesundheitssystem so wie hier jetzt dann auch gemeinsam im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterentwickeln. Frau Vizebürgermeisterin Laska war ja Lehrerin, wie alle hier im Saal wissen, und sie hat immer den Satz geprägt: Ständiges Wiederholen sichert den Unterrichtsertrag. – Da ich das grundsätzlich auch glaube, aber nicht bei allen, sage ich zur Wortmeldung des Kollegen Frigo nichts und bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Wir kommen zur Abstimmung.12.44.26. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die Stimmen der SPÖ, der GRÜNEN und der ÖVP. Somit ist diese Vereinbarung mehrstimmig beschlossen.

 

Es liegen mir zwei Beschluss- und Resolutionsanträge vor, die von der ÖVP, von den Abgen Ingrid Korosec und Ing Mag Bernhard Dworak eingebracht wurden.

 

Der erste Antrag betrifft die Sicherstellung der Mitwirkung aller im Landtag vertretenen Parteien an der Wiener Gesundheitsplattform. Wer für den Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

 

Der zweite Antrag, von denselben Personen eingebracht, betrifft die Sicherstellung der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme durch die Wiener Gesundheitsplattform. Auch diesfalls ersuche ich um Heben der

 

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