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Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 30

 

geehrte Frau Vorsitzende! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich gehe davon aus, Kollege Nepp, dass da ein Missverständnis vorliegt und ich versuche, es Ihnen zu erklären. Erstens einmal die Frage der Qualifikation. Das Qualifikationsniveau auf europäischer Ebene ist jetzt bereits Standard, denn wir haben zum Beispiel die erste und zweite Hochschulrichtlinie und davon ist hier die Rede. In Wirklichkeit geht es ja nicht um die Frage, die Qualifikationsniveaus zu senken, sondern Potenziale zu heben. Nehmen wir ein Beispiel: Eine aus dem Land X, um hier keines zu nennen, kommende Akademikerin kommt mit Hilfe der Blue Card - fünf Jahre ist sie schon in der Europäischen Union - in unser Land, um hier einen hochqualifizierten Job zu haben und nimmt ihren Ehegatten, binnen sechs Monaten hat sie ja die Möglichkeit, nimmt ihren Ehegatten ... (Aufregung bei den Abgen Dominik Nepp und Armin Blind.) Warte, dann machen wir es der Reihe nach, damit es einfacher ist. Sie geht also her, holt dann ihren Ehegatten nach und der Ehegatte hat im Land X Diplomkindergärtnerin, Diplomkindergärtner oder Sozialpädagogin, Sozialpädagoge gelernt. Das ist ein Mangelberuf bei uns. Und jetzt geht’s darum, und das ist der Gegenstand dieser Richtlinie und deren gesetzliche Umsetzung, sicherzustellen, dass dieser Ehemann dann in diesem vom ihm erlernten qualifizierten Beruf bei uns arbeiten kann im Bereich der Sozialhilfe. Darum auch Sozialhilfegesetz. Und um nichts anderes geht’s.

 

Zweitens: Nehmen wir an, die Frau ist zu uns gekommen, übt hier ihre qualifizierte Tätigkeit aus und heiratet einen anderen Drittstaatsangehörigen, der noch nicht ihr Ehegatte gewesen ist, als sie auf Grund der Blue Card zu uns gekommen ist. Das ist nichts anderes als das, was sich tagtäglich in Form von Eheschließungen zwischen Drittstaatsangehörigen abspielt, die nicht im Lande wohnhaft sind. In Wirklichkeit ist das weder was Neues noch was Besonderes, sondern das ist geltendes Recht, möchte ich Ihnen sagen. Der Umkehrschluss würde ja bedeuten, dass Sie fordern, dass jemand, der auf Grund der Blue Card in Österreich tätig ist, nicht ins Ausland oder aus dem Ausland jemanden heiraten dürfte oder aber, dass seine Ehegattin oder ihr Ehegatte dann nicht ins Bundesgebiet einreisen dürfte. Und das ist ja wohl eine etwas eigenartige Vorstellung, möchte ich Ihnen sagen. (Abg Dominik Nepp: Und das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht?) Da brauchen wir kein ... Nein, nein, nein, Sie haben was versäumt. Da gibt es ein Bündel bereits geltender, gesetzlicher Möglichkeiten und Richtlinien sowohl der EU als auch der nationalen Gesetzgebung und das ist ein kleines Detailproblem. Da geht es auch gar nicht um die Frage der Familienzusammenführung und der Erlaubnis der Familienzusammenführung, sondern um die Anerkennung von familienzusammengeführten Personen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Also das ist keine Frage des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechtes. Das möchte ich Ihnen nur sagen. Da sind Sie am Holzweg.

 

Es geht darum, in diesem Gesetz und auch in der Richtlinie ist der Gedankengang, Potenziale von Menschen, die in dieses Land kommen, legal zu nützen, damit sie einen Beitrag letztendlich für sich, aber auch für den Wohlstand unserer Gesellschaft leisten können und in diesem Land tätig sein können. Das ist sehr zu begrüßen und sehr zu unterstützen. Daher ersuche ich Sie sehr, dieser Vorlage zuzustimmen. Danke schön. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und von den Abgen Ing Isabella Leeb und Mag Ines Anger-Koch.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung13.59.13 über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das ist mehrstimmig mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und GRÜNEN so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen. Daher bitte ich alle Mitglieder des Landtages, die meinem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz nunmehr in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist mehrstimmig so beschlossen.

 

Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.

 

Da alle auf der Tagesordnung stehenden Gesetzesvorlagen in erster und zweiter Lesung beschlossen wurden, wird gemäß § 7 Abs 3 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages die für morgen, den 8. Jänner 2013 anberaumte Sitzung des Wiener Landtages abgesagt.

 

Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Schönen Nachmittag!

 

(Ende der Sitzung um 14.01 Uhr)


 

 

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