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Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 30

 

mit Demokratie und mit Freiheit herzlich wenig zu tun! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Ich sage Ihnen nichts Neues, wenn ich sage (Heiterkeit bei den GRÜNEN.), die Demokratie sollte die Sphäre der individuellen Freiheit ausdehnen. Gerade die direkte Demokratie sollte mehr Freiheit, mehr Gestaltungsmöglichkeit, mehr Entscheidungsmöglichkeit für den Einzelnen bringen. Aber mit Ihrer Volksbefragung machen Sie genau das Gegenteil, denn Sie geben die Erweiterung der Kurzparkzonengebiete vor. Sie nehmen den Bürgern die Möglichkeit, gegen weitere Kurzparkzonen zu entscheiden. Ihre Volksbefragung dient lediglich der Verhinderung unserer Volksbefragung, nämlich jener, die mehr als 100 000 Unterzeichner verlangt haben. Diese Vorgangsweise ist mehr als ungehörig, die ist wirklich letztklassig, die ist eine Schande. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Ich meine, bisher war ich der Meinung, es gibt in diesem Haus so etwas wie einen Grundkonsens zum freiheitlichen Rechtsstaat. Aber ich stelle nicht einmal mehr diesen Grundkonsens zum freiheitlichen Rechtsstaat fest, denn in dem sind hohe Werte des Individuums und die Individualität und er ist gekennzeichnet durch einen Werte- und Meinungspluralismus. Dazu gehört, dass man die Meinung von einem anderen akzeptiert, auch wenn es nicht die eigene Meinung ist, und dazu gehört auch, dass man Ergebnisse akzeptiert, die einen nicht freuen.

 

Aber Sie akzeptieren einfach nicht, dass eine Volksbefragung stattfinden muss, wenn sie genügend Bürger verlangen. Sie akzeptieren nicht den politischen Erfolg anderer, wenn es gelingt, über 100 000 Unterschriften zu sammeln. Und Sie akzeptieren nicht eine absehbare Niederlage als Ergebnis einer durchzuführenden Volksbefragung. Und Sie beugen das Recht dazu! Sie messen mit ungleichem Maß, es ist Ihnen ganz egal. Sie sagen, unsere Frage ist unzulässig, aber Sie dürfen zur City-Maut fragen. Und Sie dürfen zu Parkraumregelungen fragen. Das ist nicht haltbar! Sie verschanzen sich hinter juristischen Argumenten, die es nicht gibt, die nicht haltbar sind. Und ich sage Ihnen etwas: Gehen Sie doch den geradlinigen Weg! Sagen Sie, wir haben eine andere Meinung zum Thema Parken, zum Thema Volksbefragung. Sagen Sie, okay, wir müssen diese Volksbefragung machen, wir sind anderer Meinung, machen aber die Bürger vor der Volksbefragung gleich darauf aufmerksam, sie ist nicht bindend und auch bei einem anderen Ergebnis werden wir es anders machen. Da würde ich mich zwar nicht sehr freuen drüber, aber das wäre wenigstens eine Vorgangsweise, wo ich sage, die ist rechtmäßig, die ist legitim und die ist mutig. Aber rechtmäßig, geradlinig und mutig, das wäre auch das Gegenteil der rot-grünen Politik! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Ellensohn. Ich ersuche ihn darum.

 

13.31.52

Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus)|: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Eigentlich ein sehr einfaches Thema heute. Was beschließen wir? Eine Verbesserung der Wiener Landesverfassung. Wir hatten eine Regelung, die einen Abstand von zwei Monaten zwischen verschiedenen demokratischen Instrumenten notwendig macht, und verbessern das, verkürzen das auf einen Monat. Eigentlich, und davon gehe ich auch aus, sollten sich alle in dem Haus einig sein, dass das ein guter Schritt ist. Die alte Regelung kommt halt aus anderen Zeiten, wo der Aufwand anders war, wo auch nicht so oft nachgefragt wurde, Volksbefragungen, Volksabstimmungen und andere Instrumente der Demokratie. Ich hoffe, dass wir das heute hier einstimmig beschließen können. Ich gebe schon zu, noch viel leichter wäre gewesen, man hätte das jetzt nicht aus dem Anlass gemacht, dass wir aktuell eine Befragung haben. Nur, die Idee hätte natürlich jeder haben dürfen. Wir hatten ja auch Vier-Parteien-Diskussionen, wo alle möglichen Themen eingebracht werden dürfen. Tatsache ist, rein materiell inhaltlich hat wohl niemand was gegen die Verkürzung. Also werden wir das in aller Ruhe einstimmig beschließen, hoffe ich, und haben es in Zukunft leichter, wenn Volksbefragungen und Volksabstimmungen in diesem Land anstehen. So einfach wäre es eigentlich und so einfach würde ich gerne 2013 immer, wenn wir da einen Sachverhalt haben, den wir klären müssen, weil das ja eigentlich ein Gesetz ist, das hätte man jetzt tatsächlich auch in die Annahmeerklärung, die gibt es nicht im Landtag, aber man hätte das auch ohne lange gegeneinander zu reden und für andere Themen aufzubringen, durchmachen können, weil wir uns ja in der Frage einig sind, glaube ich. Ich weiß es jetzt noch nicht fix, aber ich bin davon ausgegangen. Ich freue mich, dass wir 2013 die Möglichkeiten erhöhen, dass Befragungen in einem höheren Tempo stattfinden können. Es kann ja passieren. In der Vergangenheit war das seltener der Fall. Das ist ein guter Schritt und ist eine Verbesserung der Wiener Landesverfassung und deswegen werden wir selbstverständlich dem zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ:)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Gudenus. Ich ersuche ihn darum.

 

13.34.06

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

In aller Kürze möchte ich eigentlich auch das unterstreichen, was mein Vorvorredner Dr Ulm gesagt hat. Ich möchte mich entschieden gegen die Wortmeldungen des Herrn Kollegen Ellensohn verwehren, der gesagt hat, man könnte das jetzt theoretisch mit einer Annahmeerklärung durchpeitschen, die es ja im Landtag nicht gibt, keine Frage. Ja, wenn sie sie gäbe, würden wir sie nicht zur Anwendung bringen, weil diese Änderung eines Gesetzes oder eines Passus der Wiener Stadtverfassung ja im Endeffekt an allen Ecken und Enden stinkt. Sie stinkt juristisch, wo man hinschaut, wo man hinriecht. Da merkt man auch diesen Dilettantismus, der hier im rot-grünen Wien rein juristisch auch Einzug genommen hat. Man geht her, beschließt im Dezember, am 14. Dezember bei der letzten Sitzung des Jahres, eine Volksbefragung für Anfang März und kommt dann plötzlich drauf, dass der § 112b diesem Termin entgegensteht. Also hat man sich da nicht schon früher Gedanken

 

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