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Landtag, 19. Sitzung vom 13.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 46

 

angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so angenommen und beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier ist das Gesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien mehrstimmig angenommen.

 

13.14.00Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau LhptmStin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.15.48

Berichterstatterin LhptmStin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Diskussion und Zustimmung.

 

Präsident Johann Herzog: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Dr Kappel. Ich ersuche darum.

 

13.16.24

Abg Mag Dr Barbara Kappel (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatter! Meine Damen und Herren!

 

Das vorliegende Poststück ist eine Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes, ein Poststück, das sich in eine Serie von Gesetzen einfügt, die die Erhöhung der Gebühren und Abgaben auf der Ebene der Gemeinde Wien zur Folge haben. Wir haben diesem Poststück heute Morgen im Finanzausschuss nicht zugestimmt und wir werden diesem Poststück auch bei der heutigen Sitzung nicht zustimmen.

 

Die Erhöhungen der Gebühren und Abgaben, die in den letzten eineinhalb Jahren in Wien vorgenommen wurden, sind aus unserer Sicht enorm und belaufen sich auf über 100 Millionen EUR an Zusatzbelastungen für die Wienerinnen und Wiener und insbesondere für die Wiener Betriebe. Aus unserer Sicht ist das zu viel und wir werden weiteren Belastungen wie dies jetzt auch durch die Änderung des Gebrauchsabgabengesetzes vorgesehen ist, sicherlich nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Gebrauchsabgaben, dieser Begriff klingt etwas sperrig, Gebrauchsabgaben sind fällig, wenn öffentlicher Raum benutzt wird zum Beispiel von Betrieben, die einen Schanigarten am Gehsteig betreiben oder von Baufirmen, die Container auf Parkplätzen für Gebäuderenovierungen aufstellen. Gebrauchsabgaben sind also Gebühren- und Abgabenformen, die in erster Linie Betriebe treffen. Betriebe in Wien, die, wie ich schon sagte, von den Tariferhöhungen der letzten Zeit ohnehin schon enorm betroffen waren. Ganz besonders hart trifft es die Tourismusbranche und aktuell die Gastronomie mit der Erhöhung der Schanigartenabgabe.

 

Die Tourismuswirtschaft hatte in der letzten Zeit mit enormen Auflagen und mit enormen Mehrbelastungen zu kämpfen. Das war in erster Linie die Erhöhung, das heißt, die Verdreifachung der U-Bahn-Steuer, einer Dienstgeberabgabe, die es nur in Wien gibt und die einzigartig ist. Ebenso mit der Erhöhung der Ortstaxe. Mit dem 1.1. nächsten Jahres wird die Ortstaxe, ein Beitrag für den Wientourismus, erhöht und auch auf Privatzimmervermieter ausgedehnt. Auch diese Maßnahme führt zu einer Verteuerung des Standortes.

 

Insgesamt, ich sagte es schon, sprechen wir in Zusammenhang mit den Valorisierungsgesetzen vom letzten Jahr, mit der Ortstaxenerhöhung, mit der Dienstgeberabgabenerhöhung und der Erhöhung der Landesabgabe für den ORF hier von einem Mehraufkommen von über 100 Millionen EUR. 100 Millionen EUR, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wiener Betriebe beeinträchtigen. Und es muss nicht erstaunen, dass es erst kürzlich eine Umfrage der Wirtschaftskammer Wien, Sektion Industrie, gab, die zu folgendem Ergebnis kam: Jeder 10. Industriebetrieb, jeder 10. Betrieb denkt darüber nach, aus Wien abzuwandern, weil die Standortbedingungen nicht mehr entsprechend sind, weil die Bürokratie zu intensiv ist und weil die Gebühren- und Abgabenlast exorbitant wächst. Dieses Poststück ist ein weiteres Poststück, das zu einer Erhöhung der Gebühren- und Abgabenlast führt und aus diesem Grund lehnen wir es ab.

 

Erlauben Sie mir einen kleinen Exkurs, weil man ja auch loben soll, wenn etwas zu loben ist: Einen Lenkungseffekt sehe ich im vorliegenden Entwurf und folglich auch in diesem Gesetz, nämlich dass möglicherweise Baufirmen ihre Aufträge schneller abwickeln, weil die monatliche Abrechnung für die Bereitstellung von öffentlichem Raum vorgesehen ist. Das könnte möglicherweise zu einer Verbesserung für die Konsumenten führen, die öffentlichen Raum benutzen, ebenso für die Firmen.

 

Es hilft sicherlich, die Effizienz zu steigern, wenngleich ich sagen muss, die Flexibilität, die heute in der Früh von Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Brauner in Bezug auf dieses Gesetz angekündigt wurde, diese Erhöhung der Flexibilität sehe ich nicht. Die monatliche Abrechnung ist zwar gut, aber in Wirklichkeit ist die Ausdehnung, die wir heute auch schon besprachen, nämlich die Ausdehnung der Saisonöffnungszeit für die Schanigartenbetreiber nicht wirklich erfolgt. Wir haben heute gehört, dass sie um zwei Wochen verlängert wurde. Die Wirtschaft würde sich wünschen, dass das mehr ausgedehnt wird, auch wenn es nur Einzelne sind. Ich finde, da sollte es mehr Freiheit und Wettbewerb geben. Das sollten wir zugestehen.

 

Und auch die Stehtische für Raucher sind nicht vorgesehen und werden folglich auch nicht erlaubt. Auch das wäre für viele Gastronomiebetriebe, die von den Nichtraucherbestimmungen ohnehin stark betroffen sind, eine Erleichterung gewesen und hätte zu einer Verbesserung der Situation der Gastronomie beigetragen.

 

Nur eines haben Sie hier getan, ein Tatbestand wird zukünftig tatsächlich von der Gebrauchsabgabe ausgenommen, und das sind die Fahrradabstellplätze. Ich

 

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