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Landtag, 19. Sitzung vom 13.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 46

 

mann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.04.49

Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Sie sehen, die Bezirke sind nicht gerade glücklich mit der derzeitigen Situation. Es gibt keine Erlaubniszone in irgendeinem Wiener Gemeindebezirk. Ich frage Sie angesichts der bestehenden Probleme, die ja auch letztendlich zu keiner Lösung führen: Wann denken Sie daran, die Straßenprostitution doch generell zu verbieten, sodass sich die Prostitution in die Laufhäuser verlegt und es zu einer endgültigen Beruhigung der Situation kommt?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Nun, Frau Abg Feldmann, ich weiß nicht, in welchem Bezirk Sie wohnen, aber vielleicht gibt es in Ihrem Bezirk die Möglichkeit, eine Erlaubniszone einzurichten. Tatsache ist jedenfalls, dass wir ein Gesetz gemacht haben, das die Wohngebiete von der Straßenprostitution trennt. Das ist gut so und das wirkt auch. Es ist nur ein bisschen eine zweischneidige Debatte, die wir hier führen. Auf der einen Seite wollen Sie ein Totalverbot der Straßenprostitution, und auf der anderen Seite fragen Sie, wo es Erlaubniszonen gibt.

 

Also, was wollen wir jetzt: Wollen wir jetzt erlaubte Zonen, wo Prostituierte stehen, oder wollen wir ein Totalverbot der Straßenprostitution? – Ich will kein Totalverbot der Straßenprostitution. Meine Fraktion und auch die Fraktion der GRÜNEN wollen kein Totalverbot der Straßenprostitution. Erstens einmal würde bei einem Totalverbot der Straßenprostitution die Prostitution trotzdem stattfinden. Das wissen wir aus den Erfahrungen von vielen, vielen anderen Städten. Denn es gibt Städte, die haben Totalverbote. Und was gibt es dort? – Es gibt natürlich Straßenprostitution und Prostitution. (Abg Mag Wolfgang Jung: Weil die Polizei zu wenig durchgreift!) Und daher haben wir gesagt, es geht uns nicht darum, Totalverbote auszusprechen, sondern es geht uns darum, das Ziel zu verwirklichen, Anrainerinnen und Anrainer zu entlasten, aber gleichzeitig auch für die Sicherheit der Frauen zu sorgen. Mit einem Totalverbot der Straßenprostitution wäre die Sicherheit der Frauen nicht gegeben. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Dr Vana. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.07.06

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Landesrätin!

 

Sie haben es ohnedies soeben angesprochen, wir treten natürlich gemeinsam gegen ein Totalverbot der Straßenprostitution ein. Das würde das Problem keineswegs lösen und die ganze Sache nur in den kriminellen Bereich verschieben. Uns, vor allem uns GRÜNEN geht es vielmehr seit Jahren um die soziale und arbeitsrechtliche Absicherung der Sexarbeiterinnen. Ich glaube, wir sind uns gemeinsam einig, je stärker die Rechte und je besser die soziale Absicherung von Sexarbeiterinnen, desto geringer auch die Gefahr der Ausbeutung.

 

Und darum frage ich Sie jetzt nach den Folgewirkungen des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 18. April, das ja ein recht aufsehenerregendes war, weil es die Sittenwidrigkeit eigentlich zu Fall bringt. Aber es fehlen jetzt doch die rechtlichen Konsequenzen aus dem Urteil, also dass Sexarbeiterinnen nun Honorare einklagen können und auch entsprechende soziale Absicherungsregelungen. Darum meine Frage: Wie sehen Sie denn die Chancen auf Bundesebene, dass jetzt auch die Forderungen der Arbeitsgruppe „Länderkompetenz Prostitution“ und auch der „Task Force Menschenhandel“ in diese Richtung endlich umgesetzt werden?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Zur „Task Force Menschenhandel“ muss man auch dazusagen, dass genau diese Task Force das Wiener Prostitutionsgesetz eigentlich als ein sehr positives dargestellt hat. Jetzt leben wir zwar nicht im Vergleich, auch nicht beim Prostitutionsgesetz, aber sie hat dieses mit seinen Regelungen und mit dem Regelungsgegenstand nicht nur europäisch, sondern auch innerhalb Österreichs als positiv dargestellt. Und es sind und waren sich alle Fraktionen ja miteinander einig, es geht darum, dass wir die Sittenwidrigkeit zu Fall bringen wollen, was aber jetzt vom Urteil alleine an sich noch nicht so gegeben ist. Das heißt, was wir brauchen, sind sowohl arbeitsrechtliche als auch sozialversicherungsrechtliche Regelungen, bundesgesetzliche Regelungen, die dann tatsächlich auch zu einer Verbesserung der Situation der Prostituierten führen. Gerade auch in Hinblick darauf – was wir ja immer wollten –, sichere Räume zu schaffen, in sicheren Räumen zu arbeiten, unabhängig zu arbeiten, zum Beispiel aus dieser Abhängigkeitsspirale der Zuhälterei aussteigen zu können, eben durch selbstbestimmtes Arbeiten. Dazu braucht es diese arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, und dazu gibt es gerade sehr konkrete und – wie ich denke – auch zielführende Gespräche auf der Bundesebene, um das einmal zu prüfen und zu schauen, wie so ein Konstrukt ausschauen kann.

 

Es wird aber in jedem Fall nicht notwendig sein, unser Prostitutionsgesetz dann in irgendeiner Form zu novellieren, denn das eine ist eine andere Rechtsmaterie als das andere. Wir können in Wien mit dem Landesgesetz sozusagen ohnehin nur die kommunalpolitischen Rahmenbedingungen organisieren. Ich hoffe im Interesse der Frauen, die in der Prostitution arbeiten, dass diese rechtliche Situation relativ rasch herbeigeführt wird. Denn das Urteil ist gut, aber ohne diese konkreten Regelungen haben wir vom Urteil allein noch nichts.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die vierte und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg Seidl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.10.28

Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, sehr geehrte Frau Stadträtin, für die Beantwortung meiner 1. Frage.

 

Ganz kurz: Ich bin für ein Totalverbot, dazu stehe ich auch. Ich möchte auch jetzt schon sagen, wenn wir in Wien im Jahr 2015 hoffentlich in Regierungsverantwortung kommen, werden wir das Gesetz dahin gehend adaptieren, dass es dann ein Totalverbot für die Stra

 

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