«  1  »

 

Landtag, 19. Sitzung vom 13.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 46

 

09.00.00(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen! Ich darf Sie herzlich willkommen heißen zur vermutlich letzten Sitzung des Wiener Landtages im heurigen Jahr. Genau weiß man das ja nie.

 

Vor Eingang in die Sitzung darf ich noch kurz auf das Säckchen hinweisen, das ich mir erlaubt habe, auf Ihren Platz zu stellen. Ein kleiner Gruß, der, wie immer, Sicherheit beinhaltet, aber hoffentlich nie benötigt wird.

 

09.01.21Entschuldigt sind heute Abg Berger-Krotsch, Abg Mayer, Abg Dr Ulm, Abg Dr Wansch, Abg Ing Rösch, Abg Mag Wurzer. Die Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely wird ab 12 Uhr nicht anwesend sein können; Abg Baxant von 10 bis 12 Uhr, Abg Hora bis 10.30 Uhr, Abg Hatzl bis 11 Uhr, Abg Hebein bis 11.30 Uhr, Dr Van der Bellen bis 12 Uhr, Abg Haslinger bis 13 Uhr.

 

09.01.54Wir kommen demnach zur Fragestunde, und ich möchte gleich vorweg anmerken, dass die Anfragen 4 und 6 entfallen, da Abg Dr Ulm leider erkrankt ist.

 

9.02.16†LhptmStin Mag Renate Brauner - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP - 04418-2012/0001 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen gerichtet. (Die Novelle des Gebrauchsabgabegesetzes sieht eine umfassende Reform der Tarife vor, so werden unter anderem zahlreiche Tarife erhöht. Mit welchen Mehreinnahmen rechnen Sie?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

LhptmStin Mag Renate Brauner: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen auch, lieber Herr Präsident!

 

Ich spreche, glaube ich, im Namen aller, wenn wir uns für das so sinnvolle Geschenk und auch für die Wünsche bei dir bedanken.

 

Ich komme nun zur Anfrage des Herrn Abgeordneten, die sich mit der heute zum Beschluss vorliegenden Änderung des Gebrauchsabgabengesetzes – neu ist es ja nicht – befasst, und darf zu Ihrer Anfrage, Herr Abgeordneter, mitteilen, dass die vorgesehene Änderung primär nicht der Erhöhung der Einnahmen gilt, sondern eine wirkliche Systemumstellung darstellt.

 

Die Novelle soll die geänderten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln und zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung sowohl für die Nutzer und Nutzerinnen des öffentlichen Grundes, aber auch im Sinne der immer wieder angesprochenen Verwaltungsreform für die Behörde führen. So wird für einige Tarife eine Genehmigungsfiktion eingeführt, andere fallen in Zukunft unter das Privatrechtsregime, in bestimmten Bereichen spielen aber auch Lenkungseffekte eine wichtige Rolle.

 

Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass durch das für einige Tarife vorgesehene Zonenmodell, zum Beispiel für nicht ortsfeste Verkaufsstände, Vorgärten, Baustofflagerung, der Tatsache Rechnung getragen wird, dass im Stadtgebiet Zonen mit sehr unterschiedlicher Passantenfrequenz beziehungsweise besonderen örtlichen Gegebenheiten existieren. Für Vorgärten, also Schanigärten, gedeckte Vorbauten und Baustofflagerungen beziehungsweise Container werden darüber hinaus Monatstarife – bisher ein Jahrestarif oder eine einmalige Abgabe – eingeführt, weil sie die Flexibilität für die Wirtschaftstreibenden erhöhen werden und ja auch ein Wunsch aus Wirtschaftskreisen war.

 

Gerade in Bezug auf die erwähnten Schanigärten besteht somit die Möglichkeit, die Gebrauchserlaubnis lediglich für die umsatzstärksten Monate zu erwirken.

 

Die Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes durch Baustofflagerungen ist im Wirtschaftsleben zwar selbstverständlich unumgänglich, stellt aber schon eine massive Beeinträchtigung der Nutzung des öffentlichen Raumes dar. Durch die Einführung des Zonenmodells sowie die Anpassung und die zeitliche Staffelung der Tarifhöhen sollen einer überproportional andauernden Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes entgegengewirkt und – hier ist das im Vordergrund – auch ein entsprechender Lenkungseffekt erzielt werden.

 

Wie Sie diesen Ausführungen entnehmen können, Herr Abgeordneter, stand für mich daher bei der vorliegenden Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes nicht die Einnahmenerhöhung im Vordergrund, sondern vielmehr die Schaffung neuer und moderner Rahmenbedingungen für die Nutzung eines sehr kostbaren Gutes, nämlich des öffentlichen Raumes. Die vorgenommene Anpassung der Tarifhöhe orientiert sich lediglich am aktuellen Preisniveau. Für jene Tarifposten, die der Genehmigungsfiktion unterliegen, ist nunmehr keine Abgabe zu entrichten, sodass es in gewissen Bereichen auch zu Mindereinnahmen kommen wird.

 

Ich darf daher um Verständnis ersuchen, dass es angesichts der Tatsache, dass sehr viel mehr Flexibilität in dieser Regelung ist – einerseits kommt es zu Erhöhungen, jawohl, aber auf der anderen Seite auch zu Mindereinnahmen –, eine realistische Schätzung des Abgabenaufkommens nicht möglich ist. Und Sie kennen mich: Bevor ich Zahlen sage, die ganz unsicher sind und die ich wirklich nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nennen kann, bleibe ich lieber auf der vorsichtigen Seite und möchte von da her keine Schätzungen – denn es wären wirklich nur Schätzungen, und dazu ist das Thema zu wichtig – abgeben.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. – Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dkfm Dr Aichinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.06.06Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Vizebürgermeister!

 

Herzlichen Dank für die Beantwortung. Es ist klar, dass dieses Gesetz natürlich wesentlich novelliert wurde und auch in einigen Dingen sicher modernisiert worden ist, weil auf verschiedene Tatbestände eingegangen wird, die flexibler gehandhabt werden, überhaupt keine Frage. Nur, wenn man es wirklich durchschaut und durchrechnet, dann kommt man schon drauf, dass natürlich die Erhöhungen beziehungsweise die Preissteigerungen wesentlich mehr sind als die Mindereinnahmen. Aber das ist nicht meine Hauptzusatzfrage.

 

Meine Hauptzusatzfrage geht in die Richtung, Frau Vizebürgermeister, dass natürlich einige Tatbestände jetzt insoweit vom öffentlichen Tarif herausgenommen

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular