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Landtag, 18. Sitzung vom 22.11.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 74

 

geht aber auch um den Einsatz von FreizeitbetreuerInnen in ganztägig geführten allgemeinen Pflichtschulen. Es geht um die Überführung des Schulversuchs im Bereich der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und um die Überführung des Schulversuchs im Bereich der polytechnischen Schulen und damit die Ausweitung auf die 9. Schulstufe. All das sind viele gute Gründe, dieser Gesetzesvorlage Ihre Zustimmung zu geben.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Da sich die drei gemeldeten Redner streichen ließen, liegt keine Wortmeldung vor. Der Herr Berichterstatter hat dazu bereits referiert und verzichtet auf das Schlusswort.

 

13.23.00Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Danke. Das ist mehrstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig angenommen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Mehrstimmigkeit mit den Stimmen der SPÖ, der GRÜNEN und der ÖVP fest. Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung beschlossen. Danke vielmals, Herr Berichterstatter.

 

13.23.43Wir kommen zu Postnummer 5. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.23.59Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Univ-Prof Dr Frigo. Ich bitte um seine Wortmeldung.

 

13.24.28Abg Univ-Prof Dr Peter Frigo (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte mich kurz fassen. – Wir haben der Änderung des KAG zugestimmt, weil es neue Möglichkeiten eröffnet, und zwar in eine gute und eine schlechte Richtung. Selbstverständlich ist die Basisversorgung der Bevölkerung das Wichtigste, und daher ist diese Gesetzesänderung auch zu unterstützen.

 

Doch worum geht es in diesem Gesetz überhaupt? – Ich habe mir die Mühe gemacht, es wirklich durchzulesen. Es geht hier um Departments beziehungsweise Wochenkliniken, sogenannte reduzierte Organisationsformen sowie um Standardkrankenanstalten, also bettenführende Einrichtungen, mit einem eingeschränkten Leistungsangebot. Vorher war das Minimum immer 28 Betten, jetzt wurde auf 12 Betten reduziert, wenn man von Funktionsbetten, also von nicht bewilligungspflichtigen Betten absieht. Ein weiteres Mindesterfordernis sind drei Fachärzte, meist Internisten.

 

Ein interessantes Detail dieser dislozierten Abteilungen, also dieser kleineren Abteilungen, die vorgesehen sind, ist, dass sie zum Beispiel eine Mutterabteilung haben und dann als kleine Abteilung anderswo verortet sind. Hier fehlen mir ein bisschen die Details. Diese kleinen Abteilungen haben zum Teil keinen fachärztlichen Nachtdienst beziehungsweise Wochenenddienst, sondern laut § 3a genügt zur diesbezüglichen Abdeckung Rufbereitschaft. Diese Rufbereitschaft ist aber, wie wir wissen, nicht ganz unproblematisch. Es gibt Beispiele aus Niederösterreich, dass der Arzt bei einem Akutereignis zu spät kommt und dann mit der Schwester streitet und ihr vorwirft, sie habe ihn zu spät verständigt, oder dass der Arzt im Verkehr stecken geblieben ist und so weiter. – Diese Einrichtung der Rufbereitschaft sollte man daher meiner Meinung nach noch einmal überdenken.

 

Kommen wir zum Dienstrecht: Im Pflegebereich in Wien ist eine Dienstrechtsreform – wie wir alle wissen – überfällig. Bei diesen neuen Department-Strukturen sind sicherlich flexiblere Dienstzeiten gerade im Pflegebereich, aber auch im Ärztebereich vonnöten. Denn wie soll ein herkömmlicher 24-Stunden-Radldienst hier funktionieren? Das kann nicht funktionieren, daher muss man umdenken! Wir fordern im Hinblick darauf also ein neues Dienstrecht beziehungsweise eine Dienstrechtsreform, gar keine Frage, denn dieses völlig veraltete Dienstrecht, das es noch immer gibt, ist hiefür ungeeignet.

 

Auf jeden Fall muss man ein bisschen Kritik üben. Es gibt Kritik von den Ärzten, aber es wird natürlich auch genug Kritik von den Patienten kommen. Was geschieht nämlich, wenn zum Beispiel ein solches Ambulatorium aufsperrt? – Es wird natürlich eine optimale Basisversorgung geben, darum fürchte ich nicht, diese wird es hoffentlich geben. Gehen wir einmal davon aus! Rundherum wird es aber weniger Ärzte geben. Da es jetzt an einem Ort eine tolle Basisversorgung gibt, wird es rundherum weniger Kassenärzte geben. Und was bedeutet das? – Die Patienten können sich ihren Arzt dort nicht mehr auswählen. Sie können nur mehr zur Basisversorgung in dieses Ambulatorium gehen, und die freie Arztwahl wird in geringerem Maß möglich sein.

 

Meine Damen und Herren! Es wird also die freie Arztwahl zumindest in dieser Region bald nicht mehr auf Krankenschein geben, und das wollen wir nicht! Wenn dieses Programm durchgezogen wird, wird damit eigentlich die Zweiklassenmedizin gefördert, denn die freie Arztwahl wird es dann auf Krankenschein nicht mehr geben, man kann also nur mehr zu einem Privatarzt gehen. Und das wollen wir nicht! Wir wollen keine Zweiklassenmedizin, wir wollen nicht in diese Richtung! Wir

 

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