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Landtag, 18. Sitzung vom 22.11.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 74

 

wurde An-fang des Jahres 2011 die Selbstbeteiligung für die Ärmsten der Armen dieser Stadt (jene Personen, die keine eigene Wohnung haben und z.B. bei "WIEDER Wohnen GmbH" unterkommen) um 20 % erhöht (von 150 EUR auf 180 EUR monatlich). Diese soziale Schieflage ist für die Wienerinnen und Wiener nicht nachvollziehbar. Wie begründen Sie, Herr Landeshauptmann, diese unterschiedliche Behandlung?]

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind die Leistungen der Grundversorgung in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegt worden und gemäß dieser Vereinbarung trat das System der Grundversorgung am 1. Mai 2004 in Kraft. Die Leistungen und ihre Höhe wurden naturgemäß bereits vor diesem Termin festgelegt. So entspricht beispielsweise der Kostenhöchstsatz für die Unterbringung von Erwachsenen in Flüchtlingsunterkünften dem Verhandlungsstand vom Jahr 2000. Es wurde daher im Jahr 2008 im Koordinationsrat, dem Bund-Länder-Gremium der Grundversorgungsstellen, eine Valorisierung der Grundversorgungsleistung in der Höhe von 11,2 Prozent gemäß der damals relevanten Veränderung des Verbraucherpreisindex befürwortet. Das wurde in Folge auch von den politischen Referentinnen beziehungsweise Referenten der Länder, auch aus Kärnten, entsprechend unterstützt.

 

Nach intensiven Verhandlungen mit dem Bund konnte nun die längst überfällige Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze erreicht werden. Die diesbezügliche Vereinbarung ist mittlerweile nicht nur von der zuständigen Frau Bundesministerin, sondern auch von allen Landeshauptleuten vorunterzeichnet worden, von allen Landeshauptleuten.

 

Was die Ihrerseits angesprochenen Nutzungsentgelte in Wohnungsloseneinrichtungen anbelangt, ist Folgendes festzuhalten: Die Erhöhung von Nutzungsentgelten in Häusern der „wieder wohnen“ GmbH für wohnungslose Menschen erfolgte 2011 erstmals seit dem Jahre 2003 und orientiert sich an dem zweckgewidmeten Wohnkostenanteil von 25 Prozent der damals eingeführten Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Die Anpassung der Nutzungsentgelte wird bei den von Ihnen so bezeichneten Ärmsten der Armen selbstverständlich durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die ja entsprechend viel höher ist als die ehemalige Sozialhilfe, entsprechend abgegolten. Ich sage Ihnen, und das aus reinem Herzen, dass das gegeneinander Ausspielen von Zielgruppen mit unterschiedlichen Problemlagen und das Diagnostizieren von angeblicher sozialer Schieflage Ihr gutes Recht ist. Der Wiener Weg ist das sicher nicht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage ist von Herrn Abg Seidl. Ich bitte darum.

 

10.05.04Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja, guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Danke für die Beantwortung. Ich nehme sie so zur Kenntnis.

 

Ich möchte jetzt den Asylgipfel ansprechen, der vor einigen Wochen stattgefunden hat. Da ist herausgekommen, dass jene Bundesländer, die die Quote noch nicht erfüllt haben, das bis 30. November zu tun haben. Die Vereinbarung gibt es. Jetzt wissen wir, dass Wien eine Quotenübererfüllung hat, ich glaub, derzeitiger Stand 140 Prozent, also eine Quotenüberfüllung von 40 Prozentpunkten.

 

Meine Frage: Heißt das, wenn alle Bundesländer mit 30. November diese Quote erfüllen, die sie zur erfüllen haben, dass auch Wien dann nur mehr eine Quotenerfüllung von 100 Prozent hat?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Nein, das heißt es nicht. Denn die Vereinbarung dieses Asylgipfels, der ja ziemlich zeitgerecht mit der Landeshauptleutekonferenz stattgefunden hat, hat einen Weg festgelegt, in durchaus auch absoluten Zahlen für die einzelnen Bundesländer, der insbesondere dazu dient, das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen zu entlasten, was ich absolut teilen kann, auch die Sorgen des niederösterreichischen Landeshauptmannes. Denn dass dort etwa 1 500 Menschen in einem Bereich aufgesammelt wurden, wenn man so sagen kann, wo vielleicht für 700 real Platz ist, ist ein völlig unzumutbarer Zustand und ist abzustellen. Das wird nur durch die Solidarität der Bundesländer auch erfüllt werden können und das wird am Ende des Tages auch nur erfüllbar sein, gerade bei der ja noch nicht rasenden Quote von Erstaufnahmefällen, die wir in Österreich heutzutage auch haben, wenn am Ende des Tages tatsächlich alle Quoten, die auch in den Vereinbarungen festgelegt wurden, von den einzelnen Bundesländern erfüllt werden. Und ich werde mit Sicherheit an der Seite des Herrn Landeshauptmannes von Niederösterreich die anderen Bundesländer darauf drängen und mit Sicherheit nicht die Position einzelner Bundesländer akzeptieren: „Bei uns geht das nicht.“ Ich bin gerne bereit, auch der Frau Innenministerin in dieser Frage zu helfen, ebenso wie der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes, dass wir hier auch unsere Mitgliedsgemeinden im Städtebund und im Gemeindebund auffordern, entsprechende Hilfestellung durchzuführen, denn nur in einer solidarischen Aufteilung werden wir diese Frage tatsächlich auch gemeinsam und solidarisch lösen können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg Walter. Ich bitte darum.

 

10.06.40Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann!

 

Jetzt hat heute der niederösterreichische Landeshauptmann gesagt, wenn nicht bald etwas passiert, sprich, die anderen Bundesländer zu ihrer Quotenverpflichtung stehen, dann lässt er das Flüchtlingslager in Traiskirchen sperren. Jetzt ist die Frage: Gab es bei diesem Asylgipfel auch Sanktionsmöglichkeiten für die anderen Bundesländer oder was bedeutet es, wenn Traiskirchen tatsächlich wegen, ich sage jetzt einmal, feuerpolizeilicher Maßnahmen, baulicher Maßnahmen, et cetera gesperrt werden muss?

 

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