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Landtag, 18. Sitzung vom 22.11.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 74

 

Jänner damit beginnen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.31.32Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ich habe ja auch eine gute Nachricht für Sie. Die Besoldungsreform gelingt ja auch in Teilbereichen, und ist sie auch schon gelungen, und zwar in einem Bereich, für den Sie ja auch zuständig sind, nämlich beim Verwaltungsgericht Wien. Ich nehme an, dass dort diese Besoldungsreform auch unter wesentlicher Mitwirkung Ihrer Person zu Stande gekommen ist.

 

Bei den Landesverwaltungsrichtern hat man es bereits geschafft. Da hat es bislang einen beträchtlichen Anteil an Zulagen gegeben. Diese Zulagen werden zur Gänze aufgelöst und es wird ein einheitliches Gehalt geben. Ich kann das also entnehmen Ihrem Entwurf zum Dienstrechtsgesetz des Landesverwaltungsgerichtes. Dort war es bisher so: Bei der Gehaltsstufe 1 war in der Vergangenheit ein Einkommen in der Höhe von 5 187 EUR vorgesehen. Das sehen Sie auch für die Zukunft vor. Der Anteil an Nebengebühren davon betrug in der Vergangenheit 1 658 EUR und das Grundgehalt 3 529 EUR, also doch ein beträchtlicher Anteil an Nebengebühren. Und Sie haben es geschafft, die zur Gänze wegzubringen und ein einheitliches Gehalt für diese Mitglieder des Verwaltungsgerichtes vorzusehen.

 

Sehr geehrte Frau Stadträtin! Werden Sie das zum Beispiel nehmen für die Vorgangsweise bei den anderen Berufsgruppen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Wir haben tatsächlich eine Konfrontation mit einem sehr, sehr umfangreichen und natürlich intransparenten Zulagensystem. Wenn ich jetzt unsere Leute im Personalbereich frage, die diesen Katalog sehr gut kennen und genau wissen, wie die Evaluierung ständig passiert und wie hoch der Anteil der einzelnen Leute in welchen Zulagenbereichen ist et cetera, wenn man drinnen arbeitet, dann ist dieses System gar nicht intransparent. Aber ich verstehe jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter oder auch hier uns alle, wenn wir sagen, wir brauchen hier mehr Transparenz.

 

Wenn wir – und das ist diese Stringenz, von der ich die ganze Zeit spreche – hergehen und dieses Zulagenwesen zurücknehmen und ein Gehalt organisieren, das eben sich aus dem zusammensetzt, was aus der Arbeitsbewertung herausgekommen ist und was die Anforderung betrifft, dann ist das der richtige Weg. Und was Sie hier ansprechen, das erscheint mir besonders wichtig. Wir reden hier die ganze Zeit alle miteinander von einer Besoldungsreform. Eine Besoldungsreform ist selbstverständlich auch eine Besoldungs- und Dienstrechtsreform.

 

Das heißt, was wir hier an Veränderungen und Strukturmaßnahmen diskutieren, all das muss sich dann niederschlagen, und zwar nicht nur in hoffentlich sehr stringenten Gehaltszügen, einem sehr, sehr geringen Gehalt und im Nebengebührenkatalog – der aus meiner Sicht nicht einmal notwendig ist, wenn es geht, ich glaube nur nicht, dass wir bei 75 000 Beschäftigten ganz ohne ihn auskommen werden, aber es ist wirklich mein Ziel, ganz genau darauf zu schauen – und natürlich in den entsprechenden dienstrechtlichen Regelungen.

 

Sie sind Experte im Personalbereich. Sie arbeiten über viele, viele Jahre hier mit uns gemeinsam in der Personalkommission. Daher noch einmal die Bitte: Sie wissen, wie groß der Prozess ist. Lassen wir es auch in der versachlichten Debatte dabei. Tun wir nicht so, als würden wir das irgendwie von heute auf morgen zu Stande bringen! Das wird niemand zu Stande bringen, Sie nicht, ich nicht, niemand.

 

Das hat nämlich nichts damit zu tun, wie man politisch positioniert ist. Sondern es hat etwas damit zu tun, wie man diesen großen Reformaufwand für 75 000 Beschäftigte bewältigt. Und da würde ich bitten: Verunsichern wir die Leute nicht, sondern sagen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Ja, unser Ziel ist es, ein gerechtes, transparentes Einkommen für alle zu organisieren, besoldungsrechtlich und dienstrechtlich. Das wird in vielen, verschiedenen Schritten vor sich gehen.

 

Was mir auch ganz wichtig ist an dieser Stelle, das haben wir heute noch gar nicht angesprochen: Selbstverständlich wenn wir jetzt ganz konkret an den Arbeitspaketen arbeiten, wird es auch eine entsprechende Kommunikation an alle geben. Denn solche Reformprozesse können auch zu Verunsicherung führen, und die wollen wir von Haus aus mit einer guten und transparenten Darstellung dieses Weges, dieses Prozesses auch kommunizieren, um zu zeigen: Wir sind auf einem guten Weg und haben ein gemeinsames Ziel, nämlich gerechte und nachvollziehbare Entlohnung. – Danke schön.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

9.36.20†Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely - Frage|

Die 3. Frage (FSP - 04109-2012/0001 - KGR/LM) wird von Frau Abg Dr Jennifer Kickert gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Sehr geehrte Frau Stadträtin! Mit Baumaßnahmen im Wilhelminenspital und dem Baubeginn des Krankenhauses Nord werden erste bedeutende Schritte zur Reform des Wiener Gesundheits- und Spitalswesens gesetzt. Mit welchen Maßnahmen ist im kommenden Jahr zu rechnen?)

 

Bitte Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Kickert!

 

Sie sprechen die Baumaßnahmen im Wilhelminenspital und den Baubeginn des Krankenhauses Nord als wesentliche Meilensteile der Gesundheits- und Spitalswesenreform an und fragen, was weitere Maßnahmen sind. Auf Grund des Spitalskonzepts 2030 konzentrieren sich die baulichen Maßnahmen in den Wiener Spitälern primär auf den Neubau von vier Schwerpunktkrankenanstalten: dem Krankenhaus Nord, dem Kaiser-Franz-Josef-Spital, dem Wilhelminenspital und dem Krankenhaus Hietzing. Wenn man diese Namen nennt, so ist das

 

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