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Landtag, 14. Sitzung vom 28.06.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 38

 

zur Quasimonopolisierung der öffentlichen Müllabfuhr zusammenfallen würde, gehen Sie nun einfach her und legen eine neue Definition für Liegenschaften fest, die lautet: Liegenschaft im Sinne dieses Gesetzes ist der Grundbuchskörper im Sinne des Allgemeinen Grundbuchsanlegungsgesetzes – so und so, Zitat Ende.

 

Das heißt im Klartext, noch einmal, das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: im Sinne dieses Gesetzes. – Das heißt, die Wiener Stadtregierung bestimmt in diesem Hause offensichtlich, wie welcher Begriff im gegebenen Falle zu interpretieren ist. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das ist ja selbstverständlich!) Das heißt, es ist Ihnen wurscht, wie das der Verwaltungsgerichtshof sieht! (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Der Gesetzgeber ist der Landtag!) Ja schon, aber es gibt ja Begriffe. Was ist eine Liegenschaft? – Und Sie definieren jetzt sozusagen den Begriff der Liegenschaft speziell für dieses Gesetz neu! (Weitere Zwischenrufe von Abg Dr Kurt Stürzenbecher.) Gut, wie auch immer.

 

Wie auch immer. Man könnte den Weg gehen und wir würden uns diese mühsame Debatte ersparen, würden Sie, Frau Stadträtin, diesen Fehler, den Sie 2010 gemacht haben, nun korrigieren, aber Sie ziehen diesen Fehler weiter fort. Dabei wissen wir alle, dass, wenn ein Fehler weitergeführt wird, man am Ende immer zu einem falschen Ergebnis kommt. Und wie gesagt, der Fehler in diesem Fall wurde bereits 2010 gemacht, als Sie dieses Gesetz zu Ungunsten der privaten Entsorger novelliert haben. Damals ging es, wenn ich richtig informiert bin, ja in erster Linie darum, dass bei Großveranstaltungen die MA 48 öfter zum Zug komme.

 

Herr Valentin! Sie haben am Dienstag die Wirtschaftskammer und im Speziellen die Frau Präsidentin Jank im Rahmen der Parkpickerldiskussion gelobt. In diesem Falle hier, wenn die Wirtschaftskammer und die Frau Präsidentin Jank für die Gleichbehandlung von 1 400 Unternehmen der Fachgruppe Abfall- und Abwasserwirtschaft in Wien plädieren und das Gesetz heftig kritisieren, ist Ihre Wertschätzung offensichtlich geringer. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Es geht hier nicht, wie Sie immer wieder betonen, um ein Unternehmen, sondern um viele. Aber wir wissen ja, dass diese Koalition für die Privatwirtschaft nichts übrig hat. Zu Ihrem ewigen, schwachen Argument, es gebe ja Ausnahmen, muss ich sagen: Ja, Ausnahmen gibt es laut Gesetz für Liegenschaften, die ausschließlich Betrieben oder Anstalten dienen. Wäre – jetzt bitte noch einmal kurz aufpassen – eine Liegenschaft bei Ihnen, wie überall sonst, ein Grundstück, dann würde das dieses eine Grundstück betreffen. In Ihrer Liegenschaftsinterpretation des Grundbuchkörpers kann es sich um mehrere Grundstücke handeln. Ist auf einem dieser Grundstücke nur ein privater Haushalt oder Betrieb, der nicht unter die Ausnahmeregelung fällt, hat der Betrieb keine Chance, keine Möglichkeit, sich sein Abfallunternehmen selbst auszuwählen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Seit 2010 ist es eben so.

 

Wir sprechen uns für ein faires Miteinander von öffentlichen und privaten Institutionen beziehungsweise Unternehmen aus. Fairer Wettbewerb bedeutet in rot-grüner Sprache zwar Gerechtigkeit oder Chancengleichheit, aber offensichtlich nur dort, wo Rot-Grün es will. Wir stimmen dieser Gesetzgebung nicht zu. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster ist Herr Abg Ing Guggenbichler zu Wort gemeldet. Ich ersuche ihn um seine Wortmeldung.

 

12.20.06

Abg Ing Udo Guggenbichler (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Jänner 2012 hat der Verwaltungsgerichtshof ganz deutlich klargestellt, dass wir in Wien gerade rund um diese Entsorgungssituationen einen Missstand hatten. Da wurde auch klargestellt, dass unter Liegenschaft grundsätzlich das Grundstück gemeint ist. Nun haben wir in Wien die Situation gehabt, dass wir das immer ein Stück anders gelebt haben, und die Argumentation der SPÖ ist, dass sich ja nichts ändere. – Ja, Sie haben recht, mit Ihrem Gesetz ändert sich nichts, nur war die alte Situation gesetzeswidrig. Und jetzt versuchen Sie – und das ist aus meiner Sicht ein Stück dreist –, mit einer Gesetzesänderung ein Gerichtsurteil auszuhebeln. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das ist so absurd! Lernen Sie mal die Grundsätze unserer Rechtsordnung!) Haben Sie das Urteil nicht gelesen? Ich stelle es Ihnen dann zur Verfügung, überhaupt kein Problem. Ich helfe Ihnen gerne, auch beim Lesen von Urteilen.

 

Interessant ist ja, dass die Regierungspartei hier eines versucht: Wir haben mit der MA 48 ja ein Gebührendiktat; wir haben ja in den letzten Jahren miterleben dürfen, wie die Gebühren nach oben geschraubt wurden. Frau Stadträtin, ich sage Ihnen eines: Nicht Wettbewerb verhindert Arbeitsplätze, sondern Misswirtschaft, und an Misswirtschaft müssen wir in der Stadt leider Gottes genug erleben. Deswegen glaube ich auch, dass die Arbeitsplätze in dieser Stadt viel mehr gefördert würden, wenn wir einen Wettbewerb hätten, der den Preis und die Qualität für alle Wienerinnen und Wiener optimieren würde. Aus diesem Grund darf ich einen Abänderungsantrag einbringen, der im Großen und Ganzen dem entspricht, was der Verwaltungsgerichtshof entschieden und empfohlen hat, nämlich:

 

„Der Landtag wolle beschließen: Dem § 4 wird folgender Abs 11 angefügt: Liegenschaften im Sinne der §§ 17 und 18“ – das ist jeweils das Grundstück, eben die kleinere Einheit – „und dem § 42 wird folgender Abs 7 angefügt: § 4 Abs 11 tritt ab 1. Juli 2012 in Kraft.“

 

Ich bitte um die Abstimmung. – Danke sehr! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster ist Herr Abg Valentin zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

12.22.44

Abg Erich Valentin (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Ich glaube, wir haben hier ein Scheingefecht, wo es um etwas ganz anderes geht, aber lassen Sie mich einmal das Grundsätzliche vorweg sagen: Was macht der Verwaltungsgerichtshof? Der Verwaltungsgerichtshof

 

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