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Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 62

 

Rechtsstaat gestellt hat, da habe ich gesagt: Wenn beispielsweise die an ihn angrenzenden Kleinbauern im Bärental, wie er damals noch gelebt hat, darüber abstimmen könnten, ob man das Bärental des Jörg Haider aufteilen soll, dann wäre wahrscheinlich die Mehrheit dafür. Trotzdem würde ich das verfassungsrechtlich nicht akzeptieren, weil das Grundrecht auf Eigentum über dem steht, nur als Beispiel. So gesehen glaube ich auch, dass eben sehr, sehr viele Sachen, die die FPÖ glaubt, dass sie mit einer plebiszitären Demokratie erreichen könnte, sie nicht erreichen wird. Aber die Diskussion darüber ist sicher sinnvoll und kann man auch führen, wobei ich allerdings da hinzufüge, dass wir in Wien schon eine sehr breit gefächerte Palette an plebiszitären Elementen haben. Wir haben die Volksbefragung, die auch schon x Mal und relativ oft zur Anwendung gekommen ist. Auch wenn Sie sich immer irgendwie über die letzten Volksbefragungen 2010 lustig gemacht haben, so kann man sagen, dass es eine total spannende Sache war, zum Beispiel der U-Bahn-Nachtbetrieb Freitag/Samstag. (Heiterkeit bei Abg Johann Herzog.) Sie lachen darüber, Herr Präsident. Ich weiß aber von meinem Sohn, dass das bei der Jugend, und das haben (Abg Johann Herzog: Das war massive Beeinflussung!) seinerzeit auch andere erkannt, eines der wichtigsten Themen war. Deshalb hat man gesagt, lassen wir darüber abstimmen. Es waren sehr sachliche Argumente, die dagegen gesprochen haben. 5 Millionen sind kein Klacks und den Nachtbus hat es schon gegeben. Gleichzeitig haben die Jugendlichen das wirklich als ganz großen Wunsch gehabt und es ist mit 54 Prozent relativ knapp dafür ausgegangen, und ich bin froh darüber. Der Bürgermeister hat ja vor der Abstimmung auch gesagt, dass er seinem Sohn zuliebe dafür stimmt. Aber bei den ersten Ergebnissen, als die Wahlkarten und die Briefwahl noch nicht ausgezählt waren, war es sogar ein negatives Ergebnis. Also eine durchaus spannende Frage wurde im Zuge einer Volksbefragung knapp entschieden. Das habe ich jetzt nur als Beispiel gebracht und könnte noch sehr viele andere Volksbefragungen aufzählen.

 

Volksabstimmung haben wir noch keine gehabt und Volksbegehren - wenn jetzt gesagt wird, dass bei dem, was die ÖVP eingeleitet hat, 5 Prozent hoch sei, so muss ich schon dazusagen, dass das nur die formlosen Unterschriften sind. Wenn das Unterschriften beim Notar wären oder beim Amt oder so wie es auch sonst beim Volksbegehren im Bund ist, aber dass einfach irgendwer unterschreibt und das gilt dann schon, dann ist 5 Prozent an sich keine so hohe Hürde, würde ich einmal primär sagen. Wir haben in Wien mit den verschiedensten direktplebiszitären Elementen durchaus gute Erfahrungen und wir sind auch durchaus bereit, darüber zu diskutieren, wie man das noch weiter verbessern kann.

 

Das Petitionsrecht, das zum Beispiel eingefordert wurde, ist etwas, was durchaus sinnvoll ist. Ich würde es nur Bürgerinitiativrecht nennen. Es heißt ja inzwischen auch im Bund Bürgerinitiative. Petitionsrecht ist es nur, wenn es ein einzelner Abgeordneter einbringt, weil Bürgerinitiativrecht dem eher nahekommt, dass man Unterschriften braucht. Petition war ja doch eher in der Monarchie, dass man quasi vom Kaiser oder vom Fürst oder von irgendwem irgendetwas erbittet. Das ist es nicht, was wir wollen. Wir wollen und haben ja auch in Wien die mündigen Bürgerinnen und Bürger und die sollen im Rahmen eines Bürgerinitiativrechtes ihre Anliegen durchaus auch vorbringen können. Da sind wir uns, glaube ich, inzwischen in allen vier Parteien zumindest von der Zielsetzung her schon einig. Wir haben in unserem Demokratiearbeitskreis, den es hier gibt und der hier auch sicher Erfolge zeigen wird, überhaupt noch relativ viel zu diskutieren. Wie schon richtig erwähnt worden ist, werden wir ein modernes Verhältniswahlrecht schaffen, so wie es festgeschrieben ist. Wir werden die Persönlichkeitselemente stärken. Ich glaube auch, dass es nicht das Allheilmittel ist, aber es ist ein Rädchen von vielen, wenn man da ein bissel dran dreht und etwas die Persönlichkeitselemente stärkt, was in Summe positiv wirken kann. Wir werden niedrigere Schwellen bei Vorzugsstimmen anstreben. Wir haben natürlich auch das Wahlrechtsänderungsgesetz von 2011 des Bundes zu übernehmen, also nicht nur VfGH-Vorgaben, sondern auch die Korrektur der Nachfrist, die wirklich dringend notwendig ist, um Missbrauch auszuschließen, also die Nachfrist bei der Briefwahl meine ich. Ich ersuche wirklich die beiden Oppositionsparteien, bei der Frage EU-Bürger mit ins Boot zu kommen, weil es wirklich nicht einzusehen ist, dass EU-Bürger nicht auch auf Landesebene ihre Stimme abgeben können. Besonders die ÖVP, bei der FPÖ habe ich da wirklich keine Hoffnung, aber bei der ÖVP ... (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist ein Bundesverfassungsgesetz!) Da brauchen wir ein Bundesverfassungsgesetz. Aber das müssen ja Sie da drüben durchsetzen, weil in der SPÖ traue ich mir zu, dass wir es schaffen. Und beim Recht von Drittstaatsangehörigen bei Bezirksvertretungswahlen, da haben wir vom Verfassungsgerichtshof zur Kenntnis genommen, dass wir das hier in diesem Raum nicht beschließen dürfen. Wir akzeptieren Verfassungsänderungen, wie ordentliche Fußballer Schiedsrichterpfiffe akzeptieren, nämlich so, wie sie sind, auch wenn wir sie bedauern. Aber das heißt nicht, dass wir uns quasi nicht auf der höheren Ebene, auf der Bundesverfassungsebene dafür einsetzen. Aber da müsste die ÖVP natürlich mitmachen, dass ein Drittstaatswahlrecht für die Bezirksvertretungen, wenn man fünf Jahre im Land ist, möglich ist.

 

Damit ist man nicht in der Gesetzgebung drinnen, wie manche befürchten, sondern die unmittelbaren Lebensbereiche wie beispielsweise, wo sind die Parkbänke, macht man ein neues Hüttel bei der Straßenbahn und so, also für das alltägliche Leben durchaus wichtige Sachen, aber nicht etwas, wo quasi die grundsätzlichen gesellschaftspolitischen Leitlinien entschieden werden, das sollen die Staatsbürger machen, diese Fragen des täglichen Lebens könnten bei einem Drittstaatsangehörigenwahlrecht natürlich schon entschieden werden. Dazu aber, wie gesagt, brauchen

 

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