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Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 60

 

Tierschutz ist eine kommunale Aufgabe. Eine Großstadt braucht mindestens ein oder vielleicht sogar mehrere Tierschutzheime. Das ist bei Weitem mehr eine Aufgabe als die millionenschwere Förderung von Profifußballvereinen. Da werden auf der einen Seite Profiklubs massiv unterstützt, aber ein von der Stadt geführtes Tierschutzheim gibt es in Wien nicht, nicht einmal eines im Wiener Stadtgebiet.

 

In diesem Sinne wirklich auch ein Appell. Es ist ja auch heute im Zusammenhang mit den Fiakern von Tierschutz gesprochen worden. Der Tierschutz ist etwas ganz Wesentliches. Es ist auch das ein Zeichen, ob wir es mit einer humanen Gesellschaft zu tun haben. Ein paar Kilometer weiter werden streunende Tiere im Drive-in-Krematorium sofort verbrannt. Also man sieht, offenkundig ist in Europa das alles noch sehr im Fluss, und auch da könnte Wien eine Vorreiterrolle spielen, beziehungsweise sollte man hier Standards einhalten, die eigentlich selbstverständlich sein sollten.

 

Zu guter Letzt dürfen Sie auch nicht vergessen, dass die Regelungen über den Hundeführschein zu einem massiven Zustrom an Hunden geführt hat, die im Tierschutzheim abgegeben werden und die keine Chancen mehr haben. Denn das tut sich ja kaum jemand an, wenn er dann extra einen Führschein machen muss. Die Hunde werden dann im Endeffekt im Tierschutzheim ihrem Ende entgegensehen; auf einem kontaminierten Grund unter eher unzumutbaren Bedingungen.

 

Daher kann man diesem Flickwerk, diesem Stückwerk, das auch von der politischen Ausrichtung her sehr zweifelhaft ist, nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abg Mag Spitzer.

 

14.44.38

Abg Mag Gerhard Spitzer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Herr Vorsitzender! Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Die bisherige Diskussion zeigt, glaube ich, sehr deutlich, wenn man grundsätzlich gegen den Führschein für Hunde ist, kann man wohl auch für die Gesetzesnovelle nicht sein. Ich finde das einfach schade, weil gerade der Hundeführschein in Wien zeigt, dass das ein Thema ist, mit dem sich sehr, sehr viele Menschen auseinandergesetzt haben.

 

Ich weiß schon, man hört es nicht gerne, aber ich darf noch einmal daran erinnern, dass rund 89 Prozent aller Wienerinnen und Wiener für diesen Hundeführschein gestimmt haben. Das schiebt man nur ganz gerne weg, weil man es nicht gerne hört.

 

Vielleicht noch einmal ganz kurz zur Ausgangslage. Es hat damals die Wiener Tierombudsstelle die Bissverletzungen – immerhin knapp 600 Bissverletzungen der Jahre 2007 bis 2009 – ausgewertet. Und, siehe da, worauf ist man gekommen? Rund 5 Prozent der Hunde verursachen rund 25 Prozent aller Bissverletzungen. Da kann man nicht wegschauen, liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss man etwas tun.

 

Drittens – da bin ich jetzt bei der Kollegin Holdhaus –: Ich gebe Ihnen recht, es muss auch exekutierbar sein. Und genau diese Novelle will ja erreichen, dass man auch der Polizei eine sichere, auf Recht basierende Handhabe gibt, die Geschichte auch zu exekutieren.

 

Worum geht es denn genau bei dem Hundeführschein, was ist denn daran so tragisch? Es geht ja nicht darum, dass unsere Hunderl jetzt irgendwelche tollen Kunststücke können müssen, sondern es geht ja in Wirklichkeit um den auf der anderen Seite der Leine. Es geht darum, dass die Menschen, die mit Hunden umgehen im täglichen Leben, auch zeigen, dass sie das beherrschen. Genau darum geht es ja letztlich.

 

Es geht überhaupt nicht darum, eine bestimmte Hunderasse zu stigmatisieren, sie schlechtzumachen, sondern es geht einfach ganz im Gegenteil um ein Minimieren von Ängsten in dieser Stadt, um ein Maximieren auch von Sicherheit. Und genau das erreiche ich auch mit dieser Verordnung.

 

Rückblickend zeigt sich, glaube ich, eine sehr erfolgreiche Bilanz. Es haben bereits über 4 000 Menschen den verpflichtenden Hundeführschein bestanden. Darum habe ich auch überhaupt kein Verständnis dafür, wenn jetzt zum Beispiel seitens der FPÖ gefordert wird, diesen Hundeführschein wieder auszusetzen. (StRin Veronika Matiasek: Nicht grundsätzlich!) Ich darf ich Sie zitieren, Sie können sich ja dann gleich melden. Die Kollegin Matiasek sagt, in Wien fehlt eine Hundebissstatistik, in der Hunderassen, Attacken gegen Artgenossen, Attacken gegen Menschen und Angriffe auf Kinder gesondert aufgelistet würden. (StRin Veronika Matiasek: Die fehlt tatsächlich!)

 

Jetzt will ich ja nicht die Haarspalterei betreiben und nachfragen, warum man zwischen Menschen und Kindern unterscheidet, das wäre Haarspalterei, das möchte ich jetzt auch gar nicht, sondern mir persönlich wäre es, würde ich gebissen, ehrlich gesagt, völlig wurscht, ob der Hund vorher einen anderen Hund gebissen hat oder einen anderen Menschen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Aber wenn ein Kind von einem Rottweiler gebissen wird, ist das nicht egal!) Auch bei einem Hund, der vorher einen Hund gebissen hat, ist die Chance sehr viel größer, dass er auch einen Menschen beißt.

 

Sie sprechen die Bisshäufigkeit an, aber ich darf daran erinnern, dass die Bisshäufigkeit ja auch nur ein Teil der Kriterien für den Hundeführschein ist. Es geht auch um die Bisskraft, es ist auch um die damit einhergehenden Verletzungen gegangen. Ich gebe Ihnen recht, wenn ein Rottweiler zubeißt, ist das halt etwas anderes, als wenn ein Dackel zubeißt. Das ist so, und da liegt auch die Häufigkeit der Beschwerden.

 

Übrigens – weil hier auch die rechtliche Situation angesprochen wurde – darf ich daran erinnern, dass auch der Verfassungsgerichtshof den Hundeführschein als konform angesehen hat. Ganz im Gegenteil übrigens zum ursprünglichen niederösterreichischen Modell, das man sehr viel häufiger reparieren und nachbessern musste. Ich darf den Verfassungsrichter kurz zitieren. Er sagt: „dass vor allem die Bissigkeit von Hunden ein relevantes Kriterium für die Gefährlichkeit der betreffenden Rasse für Menschen darstellt." Und weiter: „Daher ist dem Verordnungsgeber" – gemeint ist die Stadt Wien – „nicht entgegenzutreten, wenn gewisse Hunderassen als

 

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