«  1  »

 

Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 60

 

mungen zugute, und viele Klein- und auch Kleinstunternehmen sind durch diese Regelung massiv in ihrer Existenz gefährdet.

 

Ebenso steht in der neuen Regelung der Betriebsordnung ein absolutes Werbeverbot. Ich bin ganz bei Ihnen, eine Kutsche soll nicht herumfahren wie - ich weiß nicht - eine fahrende Litfaßsäule, aber zumindest Eigenwerbung sollte erlaubt sein. Und aus diesem Grund bringe ich im Namen meiner Kollegen Guggenbichler, Mahdalik, Irschik, Baron, Dadak und natürlich von mir selbst folgenden Beschlussantrag ein:

 

„Der Landtag wolle beschließen: Für die erste bewilligte Platzkarte müssen vier Pferde, für jede weitere Platzkarte drei Pferde eingestellt werden. Werbung sowohl kommerzieller als auch nichtkommerzieller Art, mit Ausnahme betrieblicher Eigenwerbung, wird untersagt.

 

In formeller Hinsicht wird sofortige Abstimmung verlangt." (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind weiters der Meinung, dass die derzeitige Regelung der Betriebszeiten ausreichend ist. Wir sehen nicht ein, dass die Unternehmer auch weiter in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden.

 

Ebenso sind wir der Meinung - und Sie als fortschrittliche Partei, glaube ich, auch -, dass es im dritten Jahrtausend schon möglich sein muss, dass man seine Buchhaltung zu Hause mittels Laptop machen kann und nicht am Betriebsstandort eine geeignete Büromöglichkeit haben muss.

 

Sie bringen weiters für ein paar Unternehmer - es gibt nämlich nur ein paar solche Unternehmer -, die jetzt schon ihre Stallungen im Umland haben, den Vorschlag, dass sie binnen eines Jahres nach Wien kommen müssen. Und das ist in den derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Zeiten eigentlich wirklich den Unternehmern nicht zuzumuten. Da verlangen wir eine Ausnahme für schon bestehende Unternehmen - für neue sind wir natürlich dafür.

 

Und wir hätten auch gerne, dass im Gesetz klar verankert ist, dass das Verbringen der Pferde in Zeiten, wo sie nicht im Einsatz sind, auf Koppeln und Stallungen außerhalb von Wien möglich sein muss. Aus diesem Grund bringe ich im Namen der vorher genannten Abgeordneten folgenden Beschlussantrag ein:

 

„Der Landtag wolle beschließen: Für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmer gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung von Büroräumlichkeiten. Die jetzigen Betriebszeiten sollen beibehalten werden. Stallungen bei bereits bestehenden Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen können auch weiterhin im Wiener Umland bleiben. Das Verbringen der Pferde in der Zeit, in der sie nicht für den Betrieb benötigt werden, auf Koppeln und Stallungen außerhalb von Wien bleibt zulässig.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt." (Beifall bei der FPÖ.)

 

Als letzten Punkt möchte ich erwähnen, dass aus unserer Sicht die Regelung, dass die Absolvierung des bronzenen Fahrabzeichens beim Bundesverband für Reiten und Fahren als Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit eines Fiakers gilt, völlig ausreicht. Weitere Maßnahmen, die sich größtenteils mit dieser Prüfung überschneiden, halten wir für nicht sinnvoll. Daher stelle ich wieder im Namen der vorhin genannten Abgeordneten folgenden Beschlussantrag:

 

„Der Landtag wolle beschließen, die derzeit geltende Fassung der Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienstprüfungsverordnung wird beibehalten.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Landeshauptmann wurde einmal vom Erich Sokol als Fiaker auf dem Kutschbock sitzend gezeichnet. Auch hat er selbst im Jahr 2000 in einem Interview im „Falter" gesagt, der Fiaker ist ein Teil von mir. Ich ersuche Sie daher um Unterstützung unserer Anträge für die Fiaker, aber hauptsächlich natürlich auch für die Klein- und Kleinstunternehmer. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich noch etwas nachholen. Ich schlage vor, gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen, und darf die Frage stellen, ob es dagegen einen Einwand gibt. – Das ist nicht der Fall.

 

Dann ersuche ich Herrn Abg Valentin, zum Rednerpult zu kommen und erteile ihm das Wort.

 

14.01.23

Abg Erich Valentin (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

Ich bin sehr, sehr dankbar, dass Sie uns in Zusammenarbeit mit der Geschäftsgruppe Umwelt die Möglichkeit geben, heute eine Veränderung in dieser Gesetzesmaterie vorzunehmen. So sehr natürlich – und dazu bekennen wir uns allesamt in diesem Hause, denke ich – dieses Fiakergewerbe ein Teil der Wiener Stadt ist und, wie mein Vorredner ausgedrückt hat, auch ein Teil des Seelenlebens unseres Herrn Bürgermeisters, so ist der Unterschied zu anderen Mietfahrgewerben und Taxigewerben doch der, dass es Tiere sind, die diese Kutschen ziehen, weshalb wir gerade mit unserem Wissen, mit unserer Sensibilität im Tierschutz darauf achten müssen, dass es diesen Tieren auch tatsächlich so geht, wie wir es uns alle vorstellen.

 

Vor einigen Jahren, meine Damen und Herren, hat es eine Novelle zu diesem Gesetz gegeben, und wir stehen jetzt vor der Situation, dass wir die Vollzugspraxis des alten Gesetzes evaluieren. Lassen Sie mich festhalten, wie dies auch die Organe der Kontrolle tun – wobei die Kontrolle in weiten Bereichen der Geschäftsgruppe Umwelt obliegt, denn es sind die Tierärztinnen und Tierärzte unter anderem –, dass ein Großteil der Unternehmerinnen und Unternehmer vorbildlich agiert. Allerdings haben wir in diesen Jahren auch gelernt, dass Umgehungsmöglichkeiten zu bestehenden Rechtsvorschriften in den letzten Jahren gefunden wurden.

 

Lassen Sie mich deshalb sagen, ich bin zutiefst traurig darüber, dass die Veränderungen, die wir heute hier vorschlagen und in ein Gesetzeswerk gegossen haben, ausschließlich in Richtung der Unternehmer, der Be

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular