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Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 60

 

Vergaberechtsschutzgesetz 2007 geändert wird, sind folgende Änderungen vorzunehmen: In den Ziffern 2, 3, 4, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 16 wird die Bezeichnung ‚Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich 2011’ durch die Bezeichnung ‚Bundesvergabegesetz, Verteidigung und Sicherheit 2012’, in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt. “

 

Das ist also der Antrag, also eher eine Formalität, und ich ersuche um Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

 

12.41.00Somit kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich lasse zuerst den Abänderungsantrag, der gerade eingebracht wurde, abstimmen. Ich ersuche alle jene Abgeordneten, die dem Abänderungsantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

 

Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang und dem soeben abgestimmten Abänderungsantrag zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Auch hier stelle ich die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier stelle ich die Einstimmigkeit fest und darf nun zur Abstimmung über die zweite Lesung kommen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch die zweite Lesung ist einstimmig beschlossen.

 

12.41.10Wir kommen zu Postnummer 2. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Gleichbehandlungsgesetz - 12. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz, geändert wird. Die Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.42.24

†Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche auch bei Postnummer 2 um Ihre Zustimmung. Danke schön.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Feldmann. Ich erteile es Ihr.

 

12.42.50

Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren!

 

Sie sagen in Ihrem Antrag, im Eingetragenen Partnerschaftsgesetz sei der Situation von Paaren mit Kindern nicht Rechnung getragen worden. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass wesentliche Punkte für gleichgeschlechtliche Paare umgesetzt wurden.

 

Im Bereich Pflegefreistellung und Hospizkarenz: Der Eingetragene Partner hat Anspruch auf Pflegefreistellung, einen Anspruch auf Hospizkarenz.

 

Bei der Kranken- und Pensionsversicherung ist die Mitversicherung eines Eingetragenen Partners in der Krankenversicherung möglich geworden.

 

Eingetragene Partner und Ehepartner werden in der Hinterbliebenenpension gleichgestellt und es gibt einen vollen Anspruch auf die Witwen- und Witwerpension.

 

In der Unternehmer- und Selbstständigenvorsorge gebührt dem hinterbliebenen Eingetragenen Partner der Kapitalbetrag aus der Selbstständigenvorsorge.

 

Ich glaube, es wurden hier sehr viele Dinge getan und Ihren Antrag betreffend möchte ich ein paar Worte dazu sagen: Bei der Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe hat die ÖVP im Jahr 2009 der Schaffung des Instituts der Eingetragenen Partnerschaft zugestimmt. Ich möchte nur erwähnen, dass hier nur ein Teil der grünen Abgeordneten zugestimmt hat, die SPÖ hat das mir der ÖVP beschlossen, und der Grund war, gleichgeschlechtlich Liebende nicht zu diskriminieren.

 

Es ist ein Institut, das gleichgeschlechtlichen Paaren Rechtssicherheit gibt, und es ist sicherlich im Zusammenhang mit der Ehe zu sehen, es ist aber der Ehe eben nicht gleichgestellt.

 

Bezüglich des Adoptionsrechts für Gleichgeschlechtliche: Ich glaube, solange Experten sich nicht einig sind, was hier unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls richtig ist, kann man keine Entscheidung fällen und ich denke, hier müssten wir uns, also eigentlich alle Parteien, einig sein: Das Kindeswohl steht im Vordergrund und wir von der ÖVP lehnen solange diesen Punkt ab, solange hier keine Experteneinigung erzielt worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ein paar Worte auch noch zum Familiennamen: Also ändern statt Nachnamen, ja. Die Forderung, dass der Doppelname mit einem Bindestrich geführt werden kann, ist bereits durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus diesen Herbst erfüllt, und derzeit laufen Gespräche zwischen Justizministerium und Frauenministerium betreffend eine umfassende Reform des Namensrechts und ich glaube, dass diese Gespräche von sehr versierten Politikern und Politikerinnen geführt werden, die keine Zurufe aus dem Landtag brauchen. Zudem ist es ja überhaupt verwunderlich, denn es ist hier keine Zuständigkeit des Landtages gegeben, sondern es fällt in die Zuständigkeit des Bundes, diese Punkte umzusetzen. Und wenn zum Beispiel der Landtag oder die Stadtregierung an das Verkehrsministerium herantritt, dass man eine Flugroute ändert oder dass man für Wien günstigere Flugrouten schafft, dann ermahnen sie uns wegen Nichtzuständigkeit. Also, ich bin da etwas verwirrt und sehr erstaunt. Fakt ist, es ist Sache des Nationalrats und vielleicht wenden Sie sich dann doch an den Herrn Bundeskanzler oder ihre Klubobleute im Nationalrat. Aber eigentlich glaub ich ja, dass es ein bisschen ein Ablenkungsmanöver ist, denn wir beschließen ja heute die 12. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz,

 

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