«  1  »

 

Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 60

 

2011/0001 - KU/LM), die von Herrn Abg Dr Wolfgang Aigner gestellt wurde und an die Frau amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet ist. (Die Stadt Linz, die durch unverantwortliche Zinswetten einen Millionenverlust an den Finanzmärkten eingefahren hat, will durch eine als "Biersteuer" titulierte Alkoholabgabe einen Teil der Verluste bei den Konsumenten hereinbringen. Auch Wien hat an den Finanzmärkten mehr als unglücklich agiert und will seinen Haushalt ganz offenkundig ausschließlich einnahmenseitig sanieren. Planen Sie auch für Wien eine spezielle Alkohol- bzw Biersteuer?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

LhptmStin Mag Renate Brauner: Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Herr Abg Aigner fragt mich nach der Diskussion um die Biersteuer. Herr Abgeordneter, Sie stellen in Ihrer Frage einen Zusammenhang zwischen den Millionenverlusten, wie Sie hier schreiben, der Stadt Linz und dem Agieren der Stadt Wien auf den Finanzmärkten her. Offensichtlich sind Sie sich selbst dessen bewusst, dass dieser Vergleich unangebracht ist und verwenden deswegen die äußerst unverbindliche Formulierung „unglücklich agiert".

 

Ich darf diese Formulierung des unglücklichen Agierens zurückweisen und darauf verweisen, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Durchschnittsfinanzierung bei Finanzierungen der Stadt Wien um bis zu 1,9 Prozent unter der Sekundärmarktrendite liegt. Also, das Unglück für den Steuerzahler, dass er weniger Zinsen zahlt, kann ich hier nicht erkennen.

 

Wie gesagt, diesen Zusammenhang, den Sie hier mit den Maßnahmen, die es in Linz gegeben hat, herstellen, auch wenn Sie es selbst relativieren, möchte ich ebenfalls zurückweisen.

 

Gerne gehe ich auf Ihre Frage zur Biersteuer ein und möchte zwei Dinge vorwegsagen: Zum einen ist das ein Diskussionsprozess, der im Zuge der Debatten einiger Kommunen, und da war Linz dabei, in der Suche nach Möglichkeiten, die steigenden Ausgaben, die gerade die Städte und die Kommunen haben, geführt wurde. Wir wissen, warum. Das brauche ich in dieser Runde nicht zu sagen. Wir sind die mit den Ausgaben, die am meisten steigen, Thema Gesundheit, Thema Soziales, Thema Kinderbetreuung, Thema Bildung. Da gibt es natürlich seitens der Kommunen darüber Diskussionen, wie hier die Finanzierungen möglich sind.

 

Das Zweite, auf das ich in diesem Zusammenhang auch hinweisen möchte, ist, dass es sich bei der Biersteuer eigentlich um keine neue Steuer handeln würde. Wir hatten schon eine Getränkesteuer, die abgeschafft wurde, wobei damals leider die Vorteile dieser Abschaffung der Steuer, wie eine Untersuchung der Arbeiterkammer bewiesen hat, von einem beträchtlichen Teil der Unternehmungen nicht an die Konsumenten und Konsumentinnen weitergegeben wurden. Dies in Zusammenhang mit der Diskussion, sollte jetzt eine neue Steuer kommen, dann wird alles teurer. Denn dann hätte damals eigentlich alles billiger werden müssen, aber so war es eindeutig nicht.

 

Aber ich darf Ihnen sagen, dass diese Diskussion natürlich im Gange ist und auch nicht verschwinden wird, nachdem die Kommunen, wie wir alle wissen, unter großen Finanzierungsproblemen leiden. Grundsätzlich sind natürlich alle Steuern, die direkt den Kommunen zugute kommen, unter dem Aspekt der Steuerautonomie eine positive Entwicklung. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es aktuell keine Vorhaben der Stadt Wien gibt, diese Steuer einzuführen. Es würde auch überhaupt keinen Sinn machen, einzigartig, sondern wenn es hier eine Maßnahme gäbe, müsste sie sowohl mit allen anderen Kommunen als auch dem Bund akkordiert sein. Von Seiten Wiens liegen keine diesbezüglichen Initiativen vor.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Aigner. Ich bitte darum.

 

9.25.20

Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Schönen guten Morgen, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

Ich danke für die Beantwortung der Anfrage.

 

Sie haben völlig recht, dass die Abschaffung der Getränkesteuer, wie sie eigentlich zu erwarten oder zu befürchten war, zu keinerlei Verbilligung geführt hat. Die damalige Aufhebung der Getränkesteuer war aus europarechtlichen Gründen geboten, weil es eine Doppelbesteuerung war. Ich weiß nicht, inwiefern sich europarechtlich die Rechtslage geändert hat.

 

Meine Zusatzfrage geht dahin, ob Sie sozusagen spätestens dann, wenn nach dem Verbot des Kleinen Glückspiels die Einnahmen der Stadt Wien dadurch entsprechend minimiert werden, beginnen, darüber nachzudenken, diesen Einnahmenentfall sozusagen bei einem anderen Suchtmittel - unter Anführungszeichen - zu kompensieren?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

LhptmStin Mag Renate Brauner: Herr Abgeordneter!

 

Bei dieser Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Abgabe und Doppelbesteuerung im Zusammenhang mit Europaregelungen muss man natürlich darauf aufmerksam machen, und das gilt auch für diesen Fall, dass Steuern immer zwei Hintergründe haben, einer ist natürlich eine Finanzierung, keine Frage, aber natürlich auch der Lenkungseffekt. Hinter der Idee der Biersteuer, wie salopp gesagt wird, der Alkoholabgabe, ist natürlich in ganz hohem Ausmaß auch der Lenkungseffekt gestanden. Ich weiß das aus persönlichen Diskussionen, vor allem mit Vertretern, mit Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen kleinerer Städte. Es war kein Zufall. Die Diskussion ist schon wieder eine Zeit lang her und ist auch im Zusammenhang mit der Diskussion über diese Alkopops entstanden, wenn Sie sich daran erinnern, die aus meiner Sicht nun wirklich - ich bin weder die Gesundheitsstadträtin noch die Jugendstadträtin -, muss ich sagen, eine wirkliche Gefährdung der Jugendlichen darstellen, weil sie verführerisch sind, weil sie süß sind, weil die Jugendlichen oft gar nicht wissen, welche Alkoholhöhe sie dabei zu sich nehmen. Ich kann mich an einige Diskussionen mit Bürgermeistern erinnern, die sich sehr verantwortlich für die jungen Leute in ihrer Stadt fühlen. In einer kleineren Stadt ist wahrscheinlich

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular