«  1  »

 

Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 69

 

auch die Haftpflichtversicherung, die wir ja schon in der letzten Novelle für alle Hundehalterinnen und Hundehalter eingeführt haben.

 

Nur zur Erinnerung: Der Wiener Hundeführschein wurde nach der Volksbefragung im Februar 2010 eingeführt. 89 Prozent der Wienerinnen und Wiener haben sich ja damals dafür ausgesprochen. Er gilt seit Juli 2010, und morgen ist, wie gesagt, die einjährige Übergangsfrist dann zu Ende.

 

Prinzipiell gilt, um nur kurz auch die Spielregeln zum Hundeführschein zu erläutern: Er ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Das Mindestalter des Hundes sollte zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate sein. Das Mindestalter gibt es auch für den Hundebesitzer, das haben wir mit 16 Jahren festgelegt. Der darf keine einschlägigen Vorstrafen haben. Die Prüfung wird, wie vorher schon erwähnt, durch speziell ausgebildete Prüfer und Prüferinnen abgehalten.

 

Einen Nachweis über die Haftpflichtversicherung, eine Anmeldebestätigung hier bei der Stadt Wien und eine Chipnummer, das sind die drei Dinge, die man mitbringen muss, weil wir natürlich danach getrachtet haben, auch die anderen Regelungen und Bestimmungen gemeinsam mit dem Hundeführschein zu verflechten, zu verknüpfen und gleich gemeinsam zu kontrollieren, weil das natürlich wesentlich effizienter ist.

 

Bei der Nichtabsolvierung des Hundeführscheins – das heißt, eigentlich ab morgen – drohen Geldstrafen. Im Gesetz ist es verankert, bis zu 3 500 EUR. Wenn Besitzer mit einem sogenannten Kampfhund erwischt werden und keinen Hundeführschein haben, müssen sie eben mit Strafen rechnen. Sie bekommen dann den behördlichen Auftrag, die Prüfung binnen drei Monaten nachzubringen, aber es gibt auch die Möglichkeit, den Hund sofort abzunehmen.

 

Trifft man also einen Hundebesitzer ohne Hundeführschein mit einem sogenannten Kampfhund irgendwo in Wien in einer Gefahrensituation an, dann gibt es für die Polizei die Möglichkeit, den Hund auch sofort abzunehmen.

 

Wir haben das in der Rechnungsabschlussdebatte auch schon als Thema gehabt. Der Verfassungsgerichtshof hat ja die Klage gegen den Hundeführschein abgewiesen. Das heißt, wir haben jetzt auch eine Bestätigung bekommen, dass unsere gesetzliche Regelung zum Hundeführschein sehr wohl verfassungskonform ist. Das hat mich persönlich natürlich auch sehr gefreut, weil wir mit vielen Expertinnen und Experten, mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinäramts, der Tierschutzombudsstelle doch sehr viel Hirnschmalz und auch Herzblut da hineingesteckt haben, eine gute und praktikable Regelung zu machen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Feldmann. Ich bitte darum.

 

. 9.33.46

Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Meine Frage ist: Wieso kontrolliert die Stadt Wien die Einhaltung dieser Hundeführscheinpflicht nicht selbst, sondern verwendet die wertvollen Kapazitäten der Bundespolizei?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Das ist nicht etwas, was ich erfunden habe, sondern hier gibt es bestehende Gesetze und Regelungen, wo das festgelegt ist. Ich halte es in diesem Fall auch für gerechtfertigt. Denn wenn Sie sich anschauen, welche schrecklichen Unfälle und auch Todesfälle von sogenannten Kampfhunden ausgehen, dann braucht man teilweise schon Beamten, die auch mit einem Gewaltmonopol ausgestattet sind, die teilweise auch über Waffen verfügen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man hier unbewaffnete Beamte schickt. (Zwischenruf von Abg Mag Barbara Feldmann.) Entschuldigen Sie, schauen Sie nach Deutschland! Da hat es etliche Vorfälle gegeben, wo Kinder zu Tode gekommen sind, wo es schlimme Überfälle auf Erwachsene gegeben hat. Ich kann mir nicht vorstellen, hier unbewaffnete Beamte des Magistrats hinzuschicken, gerade in heiklen Krisensituationen. Ich glaube, dafür ist die Polizei da, und da muss man auch die Polizei holen, wenn es solche Probleme und Konflikte gibt.

 

Wenn Sie das mit gutem Gewissen verantworten können, dann ist das natürlich Ihr Recht auf eine politische Meinung. Ich sehe das anders.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Maresch. Ich bitte darum.

 

9.34.48

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Landesrätin!

 

Zunächst möchte ich noch einen ganz kleinen Exkurs zum Herrn Kollegen Nepp machen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Wir haben Fragestunde, Herr Kollege!) Er soll sich in Wirklichkeit einmal ein bisschen umschauen in der niederösterreichischen FPÖ – oder der Herr Jung, vielleicht noch besser – und sich einmal anschauen, ob ein niederösterreichischer FPÖ-Politiker nicht mit dem Gesetz, und zwar mit dem § 207a Strafgesetzbuch (Abg Mag Wolfgang Jung: Wir haben Fragestunde, nicht Ablenkungsstunde!), in Konflikt geraten ist, wo es um pornographische Darstellungen mit Minderjährigen im Internet gegangen ist. Er hat es auch zugegeben. (Abg David Ellensohn: Es hat ein Urteil gegeben! Die FPÖ ist verurteilt worden!)

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abg Maresch, bitte zur Frage!

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (fortsetzend): Bei den GRÜNEN gibt es das nicht. – Erstens.

 

Und zweitens zur Frage. Ein wichtiger Aspekt bei der Hundedebatte ist immer der Hundekot in der Stadt. Jetzt habe ich vor Kurzem einen Artikel im „Kurier" gelesen, dass da das Problem geringer geworden ist, auf Initiative der Stadt.

 

Deshalb meine Frage an Sie, Frau Landesrätin: Welche Initiativen werden Sie setzen, um die Situation weiter zu verbessern?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Das Thema ist ja eines, das uns seit vielen, vielen Jahren beschäftigt. Seit dem Jahr 2002 gibt es ja mit den Waste Watchern erstmals eine Truppe an Beamten, die hier tatsächlich Strafen auch aussprechen. Die Höchststrafe im Bereich des Hundekots ist mittlerweile 1 300 EUR für einen uneinsichtigen Mehrfachtäter mit mehreren Hunden, wenn ich

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular