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Landtag, 3. Sitzung vom 27.01.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 43

 

Damit ist das Gesetz in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das wäre mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist ebenfalls mehrstimmig gegen die Stimmen der FPÖ so beschlossen worden.

 

11.45.55Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die 29. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die 37. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, die 33. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, die Pensionsordnung 1995, die 22. Novelle zur Pensionsordnung 1995, das Unfallfürsorgegesetz 1967, die 18. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967 und das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995, 12. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 geändert werden. Berichterstatterin hiezu ist die Amtsf StRin Frauenberger und ich bitte um darum.

 

11.46.56

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur Postnummer 3.

 

Präsident Johann Herzog: Ich danke. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. 11.47.13Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

11.48.16 Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass der von den Abgen Mag Johann Gudenus, MAIS und Dominik Nepp eingebrachte, an den Herrn Landeshauptmann gerichtete Dringlichen Antrag betreffend Reform des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990 gemäß § 38 Abs 2 der Geschäftsordnung verlesen und hierauf mündlich begründet werde. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken um die Verlesung des Dringlichen Antrages.

 

Schriftführer Abg Ing Udo Guggenbichler: „Dringlicher Antrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten Mag Johann Gudenus und Dominik Nepp an den Herrn Landeshauptmann betreffend Reform des Wiener Jugendwohlfahrtgesetzes von 1990, eingebracht in der Sitzung des Wiener Landtags am 27. Jänner 2011:

 

Entsetzen und Betroffenheit herrschen nach dem grausamen Mord an einem Dreijährigen, dem kleinen Cain, der vom serbischen Freund seiner Mutter totgeprügelt wurde. Dieser jüngste Anlassfall, der brutale Mord am kleinen Cain durch den Partner der Mutter, weckt Zweifel am derzeitigen System des Kinder- und Jugendschutzes betreffend häusliche Gewalt. Um solche Gewalttaten an Kindern, insbesondere wie im Fall Cain, mit dem allerschlimmsten Ausgang künftig weitergehend verhindern zu können, ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fürsorge dringend notwendig. Es bedarf daher in diesem Zusammenhang der Einrichtung einer Gewalttransparenzdatenbank durch die Polizei, auf die das Jugendamt und die betroffenen Stellen der Jugendwohlfahrt uneingeschränkt Zugriff haben. In Zukunft sollen dadurch diese zuständigen Stellen Informationen über jene Personen erhalten, die bereits auf Grund von Gewalttaten jedweder Art straffällig wurden, eine Haftstrafe verbüßt haben und in einem Haushalt mit Kindern leben.

 

Die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft beklagt in den letzten Jahren regelmäßig in ihren Berichten diese personelle Ausdünnung der Jugendwohlfahrt. Sie hat eindringlich davor gewarnt, dass durch diesen Engpass der Auseinandersetzung mit neuen Phänomenen und Problemen immer weniger Rechnung getragen werden kann und die funktionierende Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen in Gefahr ist. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt sich in intensivster Weise mit vielschichtigen Problemlagen auseinandersetzen und dabei schwierige Entscheidungen treffen. Der Volksanwaltschaft fiel in diesem Zusammenhang auf, dass gerade die juristische Fortbildung zu kurz kommt. So gibt es lediglich eintägige Einführungsseminare. Das Platzkontingent ist äußerst beschränkt. Ebenso wurde kritisiert, dass für die MitarbeiterInnen der MA 11, die bereits lange im Bereich der Jugendwohlfahrt tätig sind, keine Verpflichtung zu fortlaufender Weiterbildung zu juristischen Themenbereichen bestehe. Dies wäre aus unserer Sicht unbedingt erforderlich, da sich einerseits die gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Familienrechtes in den letzten Jahren stark verändert haben und sich andererseits die Rechtssprechung permanent weiterentwickelt.

 

Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien an den Herrn Landeshauptmann nachfolgenden Dringlichen Antrag:

 

1. Der Landtag möge beschließen: Die Bundesregierung, im Besonderen die Frau Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, bei der Polizei eine Gewalttransparenzdatenbank einzurichten, auf die das Jugendamt beziehungsweise die betroffenen Stellen der Jugendwohlfahrt uneingeschränkten Zugriff haben. In Zukunft sollen dadurch die zuständigen Stellen Informationen über jene Personen erhalten, die bereits auf Grund von Gewalttaten jedweder Art straffällig wurden, eine Haftstrafe verbüßt haben und in einem Haushalt mit Kindern leben.

 

2. Das Mitglied der Landesregierung der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport möge zum Zweck des Ausbaus und der Verbesserung der Jugendwohlfahrt umgehend folgende Punkte umsetzen:

 

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