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Landtag, 3. Sitzung vom 27.01.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 43

 

gerichtet wurde. (Nun setzt sich auch Frauenministerin Heinisch-Hosek für die Verankerung eines Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr ein. Werden Sie sich vor diesem Hintergrund auch für die Festschreibung eines solchen Rechtsanspruches auf Wiener Landesebene einsetzen?)

 

Herr StR Oxonitsch, ich ersuche um die Beantwortung!

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Einen wunderschönen Vormittag! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie fragen einmal mehr nach der Verankerung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr. Ich könnte durchaus auf Anfragebeantwortungen der letzten Sitzungen verweisen. Es wird sich diese Beantwortung von diesen nicht unterscheiden. Aber da scheinbar manchmal das Gedächtnis verloren geht, weise ich gerne nochmals auf meine wesentlichen Beweggründe hin, warum ich glaube, dass das eine reine Placebo-Maßnahme wäre, die an einer Gesamtveränderung der Situation im Bereich der Kinderbetreuung in Wien nichts verändern würde.

 

Es ist auf Grund der 15a-Vereinbarung klar – und das hat ja auch der Kontrollamtsbericht über den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen gezeigt –, dass wir in Wien im Bereich der Ein- bis Dreijährigen einen Versorgungsgrad von 47,8 Prozent erreichen, im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen sogar die 100-Prozent-Marke beim Kindergartenplatzangebot überschreiten. Das heißt, wir haben in diesem Bereich durchaus eine für Gesamt-Wien gesehene Vollversorgung erreicht.

 

Nichtsdestotrotz bringt auch eine Vollversorgung mit sich, dass wir in Einzelbereichen, in einzelnen Regionen oder Gebieten immer wieder eine stärkere Nachfragesituation haben, denn – und ich weise darauf einmal mehr hin – der Kindergarten unterscheidet sich sehr maßgeblich von der Planung zum Beispiel im Schulbereich.

 

Wir wissen, dass im Schulbereich die überwiegende Zahl der Kinder – weit über 90 Prozent – eine Schule besucht, die unmittelbar im Wohnumfeld gelegen ist. Das heißt, eine Schulraumplanung auf Grund der Bevölkerungsströme et cetera ist eigentlich durchaus klar berechenbar.

 

Bezüglich des Kindergartens unterscheidet sich das sehr maßgeblich davon. Wir wissen – ich sage es immer sehr grob, bitte mich nicht auf die 100-prozentige Zahl festzulegen –, dass in etwa ein Drittel der Kinder einen Kindergarten in der Nähe des Wohnortes besucht. Bei den Schulen besuchen über 90 Prozent der Kinder eine Schule in der Nähe des Wohnortes, beim Kindergarten nur ein Drittel. Ein Drittel besucht den Kindergarten dort, wo die Eltern beruflich tätig sind. Da wird es in der entsprechenden Planung schon schwierig. Und ein Drittel der Kinder besucht den Kindergarten dort, wo es eine entsprechende Bezugsperson gibt. Wir wissen, dass es durchaus sehr viele Trennungen gibt. Je nachdem, wo und von wem das Kind abgeholt wird, gibt es auch eine entsprechende Nachfrage.

 

Eine Verankerung des Rechtsanspruches würde an der Situation der gesamten Versorgung natürlich auch nichts ändern, denn Tatsache ist auch – und das ist ja durchaus etwas, wovon man auch ablesen kann, dass die Planung hervorragend funktioniert –, dass ohnehin alle Plätze in Wien entsprechend vergeben werden.

 

Durch einen Rechtsanspruch sind ja – und das wäre durchaus schön, ganz egal, wo die Forderung von der Bundesseite immer wieder herkommt – im Bereich der Kindergärten auch nicht zusätzliche Mittel für Wien lukrierbar. Dann hätte es ja durchaus Sinn, wenn man sagt, okay, wenn man einen Rechtsanspruch verankern soll und wenn von der Bundesseite jetzt diese Forderung auch kommt, dann wären dafür auch finanzielle Mittel lukrierbar. Das wäre durchaus etwas gewesen, worüber man zum Beispiel mit zusätzlichen Mitteln aus der 15a-Vereinbarung für den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen hätte diskutieren können: Stellen wir die 15a-Vereinbarung um. Finanzielle Mittel sind dann lukrierbar, wenn man den entsprechenden Rechtsanspruch auch verankert.

 

Wir wissen auf der anderen Seite aber auch sehr genau aus dem Beschwerdemanagement in der MA 10, dass der häufigste Wunsch ja letztendlich nicht der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ist, den es dort gibt, sondern der Anspruch auf einen Kindergartenplatz in einem bestimmten Kindergarten. Da ändert der Rechtsanspruch nichts, denn wir brauchen uns ja nur die deutschen Regelungen anzusehen. Es sind dies natürlich Regelungen, die bedeuten: Ja, ich habe Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Ich sage immer, ich bin mir völlig bewusst, dass einer Mutter oder einem Elternteil, der im 16. Bezirk einen Kindergarten möchte, der Rechtsanspruch nichts hilft, wenn man im 21. Bezirk beispielsweise irgendwo im Bereich der Großfeldsiedlung einen Kindergartenplatz anbietet.

 

Das heißt, es geht natürlich um eine reine Placebo-Maßnahme. Wir wissen, dass wir gerade auf Grund der Tatsache der sehr guten Vernetzung der Stadt mit privaten Trägern letztendlich den Eltern immer qualitätsvolle, gute Alternativen anbieten können, sodass letztendlich ohne Rechtsanspruch gemeinsam mit den Eltern eine entsprechende Lösung immer wieder gefunden werden kann.

 

Wir brauchen uns ja auch nur anzusehen, wie sich das in Deutschland konkret ausgewirkt hat. Sie brauchen nur einmal in die diversen Nachrichtenagenturen einzusteigen. In Deutschland gibt es auf Grund des Rechtsanspruches eine Fülle von Rechtsstreitigkeiten, die sich natürlich über einen langen Zeitraum hinwegziehen. Das hilft den Eltern dann auch überhaupt nichts, wenn sie zwar einen Rechtsanspruch haben, den sie auch einklagen können. Aber dann streitet man trefflich darum, in welcher Art und Weise das abgedeckt werden kann.

 

Da ist unser Zugang, nämlich die Eltern individuell zu beraten, ihnen auch mit privaten Angeboten zur Seite zu stehen, der 20 Mal sinnvollere. Bei uns hat man einen Kindergartenplatz und nicht Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.

 

Wir haben daher, wie ich denke, ein sehr positives Image in den Wiener Kindergärten, ganz im Gegensatz zum Beispiel auf Grund dieser Diskussionen in Deutschland, wo gerade auch die Institution Kindergarten mit all

 

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