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Landtag, 3. Sitzung vom 27.01.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 43

 

09.00.27(Beginn um 9.02 Uhr.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Ich eröffne die 3. Sitzung des Wiener Landtages und wünsche einen guten Morgen.

 

09.00.37Entschuldigt sind Frau StRin Matiasek durch Krankheit, durch Krankheit Abg Dr Mayer und Abg Mag Neuhuber, und auf Dienstreise ist Abg Prof Dr Vitouch.

 

09.00.52Wir kommen somit zur Fragestunde.

 

9.01.06†Lhptm Dr Michael Häupl - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP – 00341-2011/0001 – KFP/LM) wurde von Herrn Abg Mag Johann Gudenus gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Auf Bundesebene soll noch vor dem Sommer eine Einigung auf eine missbrauchssichere Briefwahl und deren Umsetzung erfolgen. Im Wesentlichen geht es um die Streichung der umstrittenen Nachfrist. Nach der Kritik an der Handhabe der Briefwahl werden die Länder bei Reformen aktiv. Kärnten hat die Nachfrist bei der Briefwahl bereits abgeschafft, Niederösterreich steht kurz davor, in Salzburg liegt ein Entwurf vor. Wann wird es in Wien zu der notwendigen Reform der Briefwahl kommen?)

 

Einen schönen guten Morgen. Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Ich glaube, wir sollten vernünftigerweise das machen, was in der Realität auch in allen anderen Bundesländern passiert, nämlich im Einklang mit der Wahlrechtsänderung des Bundes vorgehen. Wenn man sich ein bisschen genauer, als Sie das getan haben, anschaut, wie unterschiedlich dies in den Bundesländern gehandhabt wird, dann bin ich überzeugt davon, dass das der einzig vernünftige Weg dazu ist. Denn ja, selbstverständlich auch ich trete dafür ein, dass diese Acht-Tages-Frist wegfällt, weil sie mir als nicht sinnvoll erscheint. Ich meine aber, dass wir das österreichweit durchführen sollten.

 

Allein am Beispiel Kärntens, das Sie freundlicherweise hier erwähnt haben, muss ich darauf hinweisen, dass es dort die gravierendsten Unterschiede zwischen der Gemeindewahlordnung und der Landtagswahlordnung gibt. In der Landtagswahlordnung ist die Acht-Tages-Frist wie in den meisten Bundesländern enthalten, in der Gemeindewahlordnung gibt es überhaupt keine Fristen.

 

Allein dieses Beispiel von Kärnten zeigt, wie sinnhaft es wäre, wenn man diese Frage österreichweit gemeinsam und ordentlich im Sinne der inhaltlichen Vorgabe regelt, wie ich vorhin auch sagte.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Gudenus. Ich ersuche darum.

 

9.02.46

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Wir haben in der letzten Sitzung zu Jahresende des vergangenen Jahres einen Antrag auf Einführung eines Rechts- und Verfassungsausschusses gestellt, der sich unter anderem auch mit der Klärung der Frage der umstrittenen Briefwahl und vor allem der Acht-Tages-Nachfrist und auch der Klärung der Frage beschäftigen sollte, was die Wahlrechtsreform insgesamt in Wien betrifft, hin zu einem fairen Wahlrecht, zu einem Wahlrecht, das bedeutet: Ein Mandat ist eine Stimme.

 

Warum haben Sie sich gegen so einen Verfassungs- und Rechtsausschuss ausgesprochen und dagegen gestimmt, wo es doch in Wirklichkeit das beste Gremium wäre, solche Frage zu diskutieren und auch darüber zu befinden?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ein Mandat, eine Stimme: Ich glaube, da werden wir einen etwas großen Landtag und einen großen Gemeinderat haben! (Heiterkeit bei der SPÖ.) Da kennt er sich aus, in der Basisdemokratie! Das ist lustig.

 

Aber jetzt unabhängig auch davon: Ja, die SPÖ und die GRÜNEN haben in ihrer Regierungsvereinbarung festgestellt, dass eine Reform des Wiener Wahlrechtes auch durchgeführt wird. Ich habe gesagt, wird werden versuchen, sobald als möglich zur Übereinstimmung zu kommen, sodass in Jahresfrist eine ordentliche Diskussion mit allen hier im Landtag beziehungsweise Gemeinderat vertretenen Parteien zu einer Novellierung des Wahlrechtes geführt werden kann.

 

Was die Briefwahl betrifft, um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, kann ich mich hier nur wiederholen: Konstruieren wir nicht einen Gegensatz dort, wo keiner ist! Ich bin ja eigentlich ohnedies Ihrer Meinung, dass die Nachfrist gestrichen gehört. Aber ich bin der Auffassung, dass dies bundesweit passieren soll und nicht in Gemeindewahlordnungen oder in neun Landtagswahlordnungen getrennt.

 

Das ist eigentlich alles. Ich bin überzeugt davon, dass dies auch sehr bald passieren kann, sodass man dann damit aufhört. Ich meine, ich könnte Ihnen die Tabellen zeigen, die man ausgefertigt hat, wie das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Ich verzichte darauf. Sie kennen es ja ohnehin. Wir sollten dies auch tun.

 

Im Übrigen ist man in den Bundesländern, die Sie hier erwähnt haben, durchaus derselben Auffassung. Denn auch in Kärnten hat man, was die Novellierung der Briefwahl in der Landtagswahlordnung betrifft, in der Begutachtung ebenso wie in Salzburg und auch in anderen Bundesländern klar gesagt: Ja, wir wollen eine bundeseinheitliche Regelung, und mit der Endentscheidung werden wir auch darauf warten.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. Bitte.

 

9.05.43

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Im Mittelpunkt der Diskussion steht sicher das faire Verhältniswahlrecht. Von Ihnen wird es im rot-grünen Koalitionsübereinkommen als modernes Verhältniswahlrecht bezeichnet. Es würde mich natürlich schon sehr interessieren, wie man dieses definiert. Daher bitte ich Sie, mir dieses moderne Verhältniswahlrecht zu definieren. Am interessantesten ist jener Prozentsatz an Stimmen, welcher eine absolute Mandatsmehrheit ermöglicht.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

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