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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 95 von 100

 

Pferdemietwagengesetz, das Wiener Tierzuchtgesetz, das Wiener Buschenschankgesetz, das Gesetz über die Betrauung von Personen mit der Funktion eines Forstschutzorganes, die Wiener Landarbeitsordnung 1990, das Wiener Landwirtschaftskammergesetz, das Wiener Fischereigesetz, das Wiener Jagdgesetz, das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinehalte- und Klimaanlagengesetz und das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz geändert werden. Berichterstatterin ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur Sammelnovelle zum Eingetragenen Partnerschaftsgesetz. Danke.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall und ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Schreuder. Ich ersuche darum.

 

Abg Marco Schreuder (Grüner Klub im Rathaus): Danke schön, Herr Präsident!

 

Ich glaube, Sie hatten jetzt eine längere Redezeit als ich, was ja auch zeigt, welche umfangreiche Arbeit das auch ist, so etwas wie eine Eingetragene PartnerInnenschaft, die auf Bundesebene beschlossen worden ist, im Wiener Landesrecht und hoffentlich folgen ja dann noch acht weitere Bundesländer in demselben Ausmaß. Ja, was diese Umsetzung für Folgen hat und wie viele Gesetze davon betroffen sind. Es ist daher ein schöner Tag für Wiens Lesben und Schwule. Ich freue mich daher, dass wir das so hinbekommen haben, wobei natürlich die Probleme, die bei der gesamten Gesetzgebung entstanden sind, vor allem auf Bundesebene zu finden sind.

 

Auf der Bundesebene haben wir es nicht geschafft, mittels der Eingetragenen Partnerschaft eine wirkliche Gleichstellung zu Wege zu bringen. Die Eingetragene PartnerInnenschaft hat noch immer über 40 Unterschiede zum Eherecht, teilweise überhaupt ohne sachliche Begründung. Es geht hier wirklich nur um Gemeinheiten seitens der ÖVP. Es gibt Verschlechterungen sogar in der eigenen PartnerInnenschaft, was es früher nicht gab, zum Beispiel das Verbot auf Adoption oder das Verbot der künstlichen Befruchtung. Das wurde jetzt explizit hineingeschrieben, was eine Verschlechterung ist zu dem, wie es vorher war. Teilweise hat das sogar die absurde Situation zur Folge, dass nicht eingetragene gleichgeschlechtliche Paare in Wien bereits mehr Rechte haben als Eingetragene PartnerInnen und leider auch das Diskriminierungsverbot, das in den ersten Entwürfen drinnen war, gibt es im Eingetragenen Partnerschaftsgesetz nicht mehr. Ich weiß, dass die SPÖ vor allem auf Bundesebene hier einen anderen Kurs hätte fahren wollen, das ist mir bewusst. Auch die Parteibeschlüsse der SPÖ sehen ja hier anders aus. Aber leider war eine Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den homophoben Betonschädeln der ÖVP nicht möglich.

 

Die ÖVP ist in dieser Frage nach wie vor eine Verhindererpartei, eine Nicht-Gleichstellungspartei, eine Partei, die Gemeinheiten überall dort einführen möchte, wo es nur geht, die nicht daran denkt, einfach ein für allemal Lesben und Schwule, zumindest lesbisch und schwule Paare mit heterosexuellen Paaren gleichzustellen. Und das hat so absurde Gemeinheiten zur Folge, die vor allem von der Innenministerin Maria Fekter kam, wie beispielsweise ein Bindestrichverbot für Menschen mit Doppelnamen. Wir haben ja selbst hier im Haus einige Politikerinnen und Politiker mit einem Doppelnamen, Mailath-Pokorny, um einen zu nennen, oder Faymann-Ludwig und da ist immer ein Bindestrich dazwischen. Wenn Lesben und Schwule eine Eingetragene PartnerInnenschaft eingehen, dürfen sie diesen Bindestrich nicht haben. Jetzt kann man sagen, das ist eh wurscht, das ist ja nur ein Bindestrich. Das hat aber tatsächlich für viele Paare sehr unangenehme Folgen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus meinem persönlichen Bekanntenkreis. Ein serbischer Staatsbürger ist mit seinem Freund schon sehr lange zusammen, hatte allerdings bislang nur den Aufenthaltsstatus als Student. Sein Studium neigte sich bereits zum Ende zu. Natürlich, die Eingetragene Partnerschaft mit seinem langjährigen Freund ermöglichte ihm endlich, hier den Aufenthalt mit seinem Freund zu ermöglichen und sie sind sofort eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen. Ist ja auch logisch. Jetzt haben die, noch nicht daran denkend, weil die Bindestrichgeschichte kam ja erst relativ spät, wenn wir uns alle noch richtig erinnern, eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen und haben entschieden, sie wollen den Doppelnamen. Jetzt ist dieser junge Mann allerdings in seiner Firma von einem nicht geoutet worden und er will auch gar nicht, dass die das dort wissen. Er weiß, der Chef ist homophob, er will seinen Job nicht verlieren. Jetzt hat er allerdings einen anderen Namen und zwar ohne Bindestrich. Und dieses ohne Bindestrich outet ihn automatisch beim Arbeitgeber als homosexuell. Das, was er nicht wollte. Das ist eine Gemeinheit von der Innenministerin und das ist eigentlich absolut abzulehnen. Dasselbe wie, dass man plötzlich keinen Familiennamen mehr hat, sondern einen Nachnamen, das ist auch so eine ganz merkwürdige Gemeinheit. Die ÖVP zwingt Lesben und Schwule zum Zwangs-Outing und das ist völlig inakzeptabel. Eine Lösung wäre sehr einfach. Entweder man schafft zuerst einmal diese Gemeinheiten innerhalb der Eingetragenen Partnerschaft ab. Das ist voll logisch. Aber eine wirkliche Gleichstellung würde bedeuten, alle haben dieselben Wahlmöglichkeiten des Zusammenlebens und alle haben dieselben Rechte und Pflichten des Zusammenlebens ohne irgendwelche Unterschiede.

 

Daher bringe ich auch zwei Anträge in dem Fall ein. Der erste Antrag betrifft die Eingetragene

 

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