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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 87 von 100

 

sofort hören, Herr Kollege, und ich hoffe doch auf die Zustimmung der Sozialdemokratie, um Ihre Versprechen der Vergangenheit nicht wieder einmal zu brechen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Herr Abg Schreuder zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Marco Schreuder (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Vorrednerin, StRin Monika Vana, hat ja bereits die Begründung unseres Antrages vorgebracht. Erlauben Sie mir nur die Anmerkung: Man kann natürlich gewisse Dinge nachvollziehen, aber in vielen Bereichen kann man auch einfach Avantgarde sein, und Wien könnte sagen, wir sind eine total europäische Stadt. Mittlerweile gibt es ja auch, wie wir wissen, mehr deutsche Zuwanderer und Zuwanderinnen als von irgendeinem anderen Land. Seien wir doch europafreundlich! Geben wir allen Europäern und Europäerinnen, die Wien zum Lebensmittelpunkt wählen und hier den Hauptwohnsitz haben, die Möglichkeit, auch mitzubestimmen! Dementsprechend bringe ich den Antrag ein, ohne ihn nochmals zu begründen.

 

„Der Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag fordert das zuständige Mitglied der Landesregierung auf, unverzüglich die erforderlichen Schritte zu setzen, um das aktive und passive Wahlrecht von in Wien lebenden BürgerInnen der Europäischen Union auch für den Gemeinderat sicherzustellen."

 

Wenn in Europa die Slowakei gegen Italien gewinnen kann – ich glaube, derzeit steht es 2:1 –, dann können in Wien auch EU-BürgerInnen einmal wählen. Es ist vieles möglich in Europa. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich der Abg Mag Maresch zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Ich möchte noch hinzufügen, es geht um Demokratie, und da möchte ich eigentlich nur kurz etwas bekannt geben und zum Ausdruck bringen, dass ich mich sehr freue: An der Marillenalm-Abstimmung haben 33 Prozent der Berechtigten teilgenommen – ziemlich genau so viele wie in Wirklichkeit bei dem SPÖ-Fragenstakkato; 33 Prozent in Meidling –, und es haben sich 87,4 Prozent gegen die Verbauung der Marillenalm ausgesprochen (Beifall bei GRÜNEN und FPÖ.), was uns sehr, sehr freut, und nur 12 Prozent waren für die Verbauung. Das hat uns auch gefreut, dass es nur so wenig sind.

 

Und was wir uns jetzt noch wünschen, ist, dass das, was der Kollege Al-Rawi angekündigt hat, nämlich dass es ja auch eine Rückwidmung geben kann, geschieht und dass die SPÖ das sehr, sehr schnell in Angriff nimmt. – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich der Herr Klubvorsitzende Abg Dr Tschirf zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir sind gerade, was die Fragen der europäischen Integration betrifft, für eine Weiterentwicklung, gerade auch der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger Europas. Das ist wichtig. Aber in der Frage, ob die Wahl zu einer gesetzgebenden Körperschaft, wie das beispielsweise die Stadt Wien jetzt betrifft, zulässig ist, da ist ganz klar, was der Vertrag von Maastricht dazu sagt.

 

Damals haben sowohl Österreich als auch Deutschland, das heißt, jene Länder, die ein föderalistisches System haben, das heißt, ein System, wo die gesetzgebenden Körperschaften des Landtages und des Nationalrates nebeneinander bestehen, festgelegt, dass für Hamburg, Berlin, Bremen und Wien die Situation die ist, dass das eben Landtage sind und für Landtage diese Bestimmung des Kommunalrechtes nicht gilt.

 

Die österreichische Bundesverfassung unterscheidet da ja auch. Bei den Gemeinden außerhalb Wiens gibt es die Möglichkeit, dass die Länder die Direktwahl der Bürgermeister vorsehen, während diese Möglichkeit etwa für Wien gemäß den Bestimmungen der Bundesverfassung, Art 108 ff, nicht besteht. Das heißt, da gibt es eine Differenzierung zwischen zwei verschiedenen Systemen von Gemeinden.

 

Wien ist einfach auch Land. Das wäre auf EU-Ebene zu regeln, wenn Landtage, Nationalräte und Ähnliches hier vorgesehen sind. Im Moment ist das eindeutig verfassungswidrig, und daher lehnen wir das ab.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Frau Abg Feldmann ist ab 17.44 Uhr entschuldigt.

 

Als nächster Redner hat sich Herr Abg Dr Stürzenbecher zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich kann mich ganz kurz halten, weil der Klubvorsitzende Matthias Tschirf von der ÖVP im Wesentlichen die richtige Argumentation vorgebracht hat, die ich im Ergebnis teile. Ich mache mir nur langsam ein bisschen Sorgen um das Rechtsverständnis der Grünen. Ich bin zwar gegen dieses permanente Fremdschämen, wie es die Grünen machen, aber Fremdsorgen muss noch erlaubt sein, und ich mache mir Sorgen, weil die Grünen beim vorigen Tagesordnungspunkt gesagt haben, es ist ihnen vollkommen egal, wie ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis ist, und sie es jetzt bei diesem schon wieder machen. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Man muss es kritisieren dürfen! Auch ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis!)

 

Man müsste auf EU-Ebene und auf Ebene der Bundesverfassung Änderungen herbeiführen. Auch auf EU-Ebene! Und das ist natürlich etwas, was in diesem Zusammenhang kaum möglich ist.

 

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