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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 100

 

Selbstbestimmung steht im Vordergrund.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser gemeinsames Ziel muss es sein, weiterhin Barrieren abzubauen, das soziale Netz zu erweitern und zu verdichten und das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern. Das Wiener Chancengleichheitsgesetz ist ein wichtiger Beitrag dazu.

 

Aus rein parteitaktischen Spielereien stimmen Sie, die Abgeordneten von ÖVP und GRÜNEN, heute gegen die Verbesserung für Menschen mit Behinderung. Sie stimmen heute gegen die Interessen von Menschen mit Behinderung und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann niemand verstehen und vor allem verstehen das nicht die Menschen mit Behinderung. (Abg Karin Praniess-Kastner: Aber man versteht das nicht! Die Einzige, die das versteht, sind Sie!) Gut, danke. Im Gegensatz zu Ihnen stehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf der Seite der Menschen mit Behinderung, denn wir stehen für Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus!

 

Das Wiener Chancengleichheitsgesetz gibt die Umsetzung eines Paradigmenwechsels in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung. Wir hatten eine lange Diskussion, die ich auch persönlich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Interessensvertretung der behinderten Menschen über die Frage geführt habe, wie es zu diesem Gesetz gekommen ist. Und im Sinne des miteinander Arbeitens auf Augenhöhe und mit Respekt voreinander bin ich der Meinung, dass die Vorgangsweise, die wir hier in Wien gewählt haben, genau die richtige und die respektvolle Vorgangsweise ist, nämlich von der Fachabteilung einen Gesetzesentwurf vorbereiten zu lassen, dabei sei auch hinzugefügt, dass die Fachabteilung ja in die Beratungen der Interessensvertretung beigezogen war und daher die Diskussionen, die Wünsche und Anregungen sehr genau kennt. Dann aber so viel Besonderheit wie notwendig, aber so viel Normalität wie möglich: Wo dann nicht einfach die Stellungnahmen genommen werden und bei einem Ja, beim anderen Nein gesagt wird, sondern ein Prozess eingeleitet wurde, der im August des letzten Jahres begonnen hat, wo es in vielen Runden, Verhandlungen, Gesprächen Verbesserungsvorschläge der Interessensvertretung der behinderten Menschen gegeben hat, es auch Diskussionsrunden mit mir gegeben hat und am Ende des Tages, lange nachdem die Begutachtungsfrist zu Ende war nun dieses Werk, dieses Wiener Chancengleichheitsgesetz, vorliegt, das wir gemeinsam erarbeitet haben.

 

Mit dieser Vorgangsweise glaube ich auch, dass wir auf der richtigen Seite sind, wenn wir uns das Prozedere in anderen Bundesländern anschauen, die diesen Weg nicht gewählt haben, die seit fünf oder mehr Jahren diskutieren und noch zu keinem Ergebnis gekommen sind. Warum ist mir das Ergebnis so wichtig? Das Ergebnis ist mir deshalb so wichtig, weil das Wiener Behindertengesetz ein Gesetz ist, das in seiner Substanz 40 Jahre alt ist, aus den 60er Jahren stammt und einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Weil das Wiener Behindertengesetz ein Gesetz ist, wo es damals noch so war, dass es keine älteren, keine alten Behinderten gegeben hat, weil die in der Zeit der Nazis ermordet worden sind. Weil wir ein Wiener Behindertengesetz hatten, das diese Rahmenbedingungen nicht abgedeckt hat und zwar nicht, weil damals 1966, als die Urfassung beschlossen wurde oder in den Novellierungen später die Kolleginnen und Kollegen, die hier gesessen sind, falsche Dinge beschlossen hätten, nein, sondern weil einfach die Herausforderungen, die Anforderungen andere waren.

 

Ich denke, dass wir heute hier ein sehr fortschrittliches und weitblickendes Gesetz vorlegen, das gemeinsam erarbeitet wurde und dass wir uns der großen Herausforderung der alternden Gesellschaft auch bei den Menschen mit Behinderung widmen müssen. Ich denke nur, genauso wie es in den 80er Jahren so war, dass nahezu keine behinderten Kinder in Kindergärten oder in Schulklassen waren, ich glaube, es gab 1986 vielleicht 10 Integrationsklassen, so ist es heute so, dass wir über 500 Integrationsklassen haben. Und es ist gerade jetzt an der Zeit, wo wir uns damit beschäftigen müssen, wie schaffen wir es in unserer Stadt, für die alten, behinderten Menschen so viel Normalität wie möglich zu schaffen, aber so viel Spezialität, wie hier auch möglich ist. Wir sind in dieser Frage, glaube ich, ein schönes Stück weitergegangen. Das Gesetz bildet sehr gut ab, was in dieser Stadt an Leistungen da ist und der Dialog geht selbstverständlich auch weiter, das ist hier gar keine Frage.

 

Zu dem Thema, Frau Kollegin Praniess-Kastner, das Sie mit der Versicherungsleistung für Menschen, die in Beschäftigungstherapie sind, angesprochen haben. Da können alle Wienerinnen und Wiener, alle Wiener behinderten Menschen insofern froh sein, dass sie in Wien sind, weil sie nämlich auch jetzt schon eine Pension mit der Dauerleistung bekommen, die es ausschließlich in Wien gibt und in keinem anderen Bundesland, und wo auch mit der Mindestsicherung, wir haben es gerade vorhin beschlossen, im neuen Wiener Mindestsicherungsgesetz abgesichert ist, dass alle alten Behinderten, die im Pensionsalter sind und keine Versicherungsleistungen haben, auch zukünftig eine Pension bekommen, die zu 100 Prozent von der Stadt Wien finanziert wird. Das war bisher so und wird auch in Zukunft so sein.

 

Wir sind hier in einer ähnlichen Situation, in der wir vorhin beim Wiener Mindestsicherungsgesetz waren. Ich möchte mich hier ganz besonders herzlich bei den

 

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