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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 100

 

formulieren. Wir gehen davon aus, so wie wir hier sitzen, dass der Großteil von uns „normal“ leben, alle anderen tun das nicht. Ich finde es schade, dass man es nicht hingebracht hat, das zu verändern. Wir haben, die Kollegin Praniess-Kastner und ich, in der Behindertenkommission noch einmal darauf hingewiesen, auch da ist das Wort Normalisierung mehrmals gefallen, dass man das hier bitte noch ändert. Jetzt steht es in den Erläuterungen. Ich finde es eigentlich wirklich schade, dass man es nicht schafft, sich endlich wirklich konsequent einer Sprache zu bemächtigen, die dem jetzigen Sprachgebrauch auch entspricht.

 

Positiv hervorheben möchte ich, was auch in den Erläuterungen nachzulesen ist, dass man sich der Erforschung frauenspezifischer Problemlagen nun widmen möchte. Es ist längst an der Zeit, sich anzuschauen, wie Frauen mit Behinderung hier in dieser Stadt leben, was es hier genau an Unterstützung, an Förderung, aber auch an Informationen bedarf und ich bin froh, dass das jetzt zumindest in den Erläuterungen steht. Ich hoffe sehr darauf, dass hier auch etwas passiert. Auch dass man zu Menschen mit Behinderungen, die Migrationshintergrund haben, viel sensibler geworden ist und dass man hier versucht, das auch mit zu berücksichtigen und Barrieren, die diese Menschen haben, die sich uns zum Teil gar nicht erschließen - das sind neben der sprachlichen Barriere einfach auch die kulturellen Unterschiede -, dass man hier auch weiterentwickelt und das berücksichtigt. Soweit zum Positiven.

 

Wir lehnen es ab und das habe ich schon gesagt, weil nach wie vor die Frage des Rechtsanspruches nicht geklärt ist. Es wird jetzt in diesem Gesetz explizit festgehalten, dass es nur für wenige Bereiche, nämlich sehr wenige Bereiche, für vier Bereiche, einen Rechtsanspruch gibt. Alle anderen Bereiche sind nach wie vor im Sinne dessen - die Kollegin Praniess-Kastner hat es in ihrem Antrag, den wir natürlich auch unterstützen werden, mit Bittsteller und Bittstellerinnen bezeichnet. Es ist nach wie vor so, dass man bitten muss, dass man hoffen muss, dass man auf wen auch immer vertrauen muss, dass man zu einer Leistung kommt, die einem zusteht, zu einer Förderung, die einem zusteht und nicht, dass es einen Rechtsanspruch darauf gibt. Wir haben das immer kritisiert, auch rund um die Persönliche Assistenz, dass es hier einen Rechtsanspruch geben muss und jetzt ist es wieder nicht gelungen, hier in diesem Gesetz den Rechtsanspruch für alle Leistungen zu verankern, sondern explizit auch auszunehmen, wie es im Paragraphen festgehalten ist. Ich finde das wirklich schade. Ich finde das nicht nur schade, sondern auch enttäuschend und verstehe auch nicht, warum man diesen Schritt nicht noch gehen möchte, sondern hier wieder die Menschen dazu bringt, darauf zu hoffen, dass man Gehör findet, dass man eine Sachbearbeiterin findet, die das versteht, und so weiter, und sofort. Das ist für mich der Hauptgrund, dieses Gesetz abzulehnen.

 

Aber wir haben ja auch noch Probleme mit den Richtlinien. Die Richtlinien sollen jetzt demnächst erlassen werden, eine Verordnung. Es wird vom FSW was geben. Keiner kennt sie, zumindest ich kenne sie nicht und wir wissen nicht, wie das ausschaut. Ist das jetzt so, dass die betroffenen Menschen mit Behinderung dann damit einverstanden sind oder auch nicht? Diskutieren wir dann wieder oder auch nicht? Wird das jetzt im Sommer erlassen oder auch nicht? Ich weiß es nicht und so kann man meiner Meinung nach nicht damit umgehen. Wenn es schon ein Paket gibt, das verhandelt, besprochen und ausdiskutiert wurde, zwar nur in 28 Punkten von 36, so glaube ich, dass man auch hier hätte weitergehen können und das zumindest so weit vorbereiten, dass es den Fraktionen zugeht und wir jetzt wissen, wie es mit den fehlenden Richtlinien weitergeht.

 

Die Kollegin Praniess-Kastner hat mehrere Anträge eingebracht. Den einen bezüglich Rechtsanspruch unterstützen wir natürlich gerne, weil das genau in unserem Sinne ist. Auch die Streichung des Vermögensnachweises, wo es einen Antrag geben wird, dem werden wir zustimmen. Ich glaube, dass es nicht im Sinne der Angehörigen und der Betroffenen ist, dass hier Vermögensverhältnisse in Erfahrung gebracht werden sollen, wo man vermuten kann - und ich sag’, man kann es vermuten -, dass es hier auch um Regress und sonstige Möglichkeiten geht, die man sich da offen lassen will. Ich glaube, dass das nicht der richtige Zugang ist.

 

Auch dem Antrag von der ÖVP bezüglich Erwerb von Versicherungszeiten für behinderte Menschen in der Beschäftigungstherapie werden wir zustimmen und auch dem Antrag bezüglich jener Menschen mit Behinderung, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, denn diesen Teil des Gesetzes verstehe ich wirklich nicht. Wir haben zum Glück mittlerweile ein Gesundheitssystem, aber auch ein Sozialsystem und alle Möglichkeiten, dass Menschen mit Behinderungen länger leben. Ich bin froh darüber, dass es das gibt. Und jetzt macht man mit diesem Gesetz eine Grenze bei 65. Ab dann kann man hier nicht mehr Ansprüche erheben. Warum? Mir ist es völlig schleierhaft. Ich weiß schon, da geht es um die Probleme mit den Menschen, die halt im Alter dann erkranken und man kann es dann schwierig unterscheiden, zumindest kann man das im Gesetz zwischen den Zeilen herauslesen. Aber mir ist es nicht nachvollziehbar, warum hier die Grenze mit 65 eingezogen wird, warum hier plötzlich Menschen aus Leistungen herausfallen sollen, nur weil sie zum Glück ein Alter erreichen, wo sie noch einige Jahre, einige viele Jahre hoffentlich noch in ihrem vertrauten Umfeld leben können, in dem, wie sie es gewohnt sind. Aber nein, das Gesetz sagt jetzt: Du bist 65 und leider verlierst du hiermit auch den Rechtsanspruch.

 

Auch dem Antrag der ÖVP bezüglich Sicherstellung des Anhörungsrechts der Interessensvertretung werden wir zustimmen, auch wenn der Kollege Ebinger den einen Satz da nicht verstanden hat. Für uns ist es

 

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