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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 100

 

Dauer wirklich wünschen muss, ist, dass diese 24 Jahre Bekämpfung der Armen und nicht der Armut irgendwann aufhört, weil wenn wir es nicht schaffen, den Reichen 10 Prozent – nicht dem Häuselbauer, bitte nicht herauskommen und sagen, es trifft den Mittelstand! Ich red’ von den 80 000 Dollar-Millionären, ich red’ von Leuten, die nicht ein Haus, sondern fünf haben. Ich red’ nicht von dem, der sich aus den Rippen eine Eigentumswohnung herausgeschwitzt hat, von denen rede ich alle nicht. Den Mittelstand können wir gerne in Ruhe lassen. Sie machen aber genau das: Sie holen die Kohle beim Mittelstand und stellen sich dann irgendwo hin und sagen, den Armen kann man nicht helfen und wem nehmen wir es weg, und so weiter, und so fort. (Aufregung bei Abg Mag Alexander Neuhuber.) Vermögenssteuern für sehr reiche Leute. Die Dollar-Millionäre müssen auch Steuern zahlen. Leute wie der Herr Meischberger, die offensichtlich, wenn sie aus der Politik ausscheiden, auch kleine Geschenke bekommen, sollten dafür zumindest Steuern zahlen müssen. Wenn er 180 000 EUR dafür kriegt, dass er aufhört, Politiker zu sein - gut, mir wäre es auch wert gewesen, dass er aufhört, aber keine 180 000 EUR! (Heiterkeit bei den GRÜNEN.)

 

Ich glaube, dass dem Land und dieser Stadt auf jeden Fall ein nachhaltiger Schaden zugefügt wird, wenn die Volkspartei mehr zu sagen hat. Das sage ich. Und der SPÖ wünsche ich sehr viel mehr Mut beim Durchsetzen von Vermögenssteuern, weil was sonst herauskommt, das hat uns die Frau Korosec da gesagt. Das Programm lautet: Die Löhne bleiben unten, weil die Mindestsicherung niedrig ist und die Mindestsicherung bleibt niedrig, weil die Löhne niedrig sind und deswegen kriegt man am Schluss keine Pension! In diesen Teufelskreis schicken Sie den Rest ein und selber geben Sie sich 12 000 EUR im Monat! Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!

 

Es liegt heute die Beschlussfassung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes vor. Das Wiener Mindestsicherungsgesetz ... Frau Kollegin Vassilakou ist jetzt leider nicht da, weil sie offenbar an ihrer Wortmeldung interessiert war, an der Debatte darüber aber offenbar nicht. Das Wiener Mindestsicherungsgesetz basiert auf der Art 15a-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, einer Art 15a-Vereinbarung, die über viele Jahre verhandelt worden ist und wo es uns gelungen ist, dass ab dem 1. September in ganz Österreich Standards gelten, die für Wien seit vielen Jahrzehnten selbstverständlich waren und das auch in Zukunft sein werden. Das betrifft zum Beispiel, dass es keinen Regress mehr geben wird. Das heißt, dass nicht die Kinder oder die sozial Schwachen selbst in dem Moment, wo sie sich wieder derrappelt haben, als Erstes einen Brief von der Bezirkshauptmannschaft bekommen, dass sie wieder zurückzahlen müssen.

 

Es ist zweitens festgelegt, dass in Zukunft alle Menschen in diesem Staat über eine E-Card verfügen werden. Bisher war es schon so, dass selbstverständlich auch Menschen, die Sozialhilfe bezogen haben, Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen konnten, also zum Arzt oder ins Spital gehen konnten. Aber es war ganz klar erkennbar, wer ist der Sozialhilfebezieher und wer ist es nicht, weil der Sozialhilfebezieher oder auch vor allem die Kinder von Sozialhilfebezieherinnen und –beziehern eben keine E-Card hatten, sondern den Krankenschein vom Sozialamt hatten und damit war auch das klar. Und da wir wissen, dass Armut auch sehr viel mit Stigmatisierung und mit Ausgrenzung zu tun hat, ist das ein ganz besonders wichtiger Schritt.

 

Es ist weiters gelungen und da sehe ich einen großen Paradigmenwechsel beim dritten Sozialnetz, dass es eine strukturelle und in der 15a-Vereinbarung und daher auch im Wiener Mindestsicherungsgesetz verankerte Verzahnung zwischen der Arbeitsmarktpolitik und der Mindestsicherung gibt. Wir wissen, dass der Großteil der Menschen, die bisher Sozialhilfe bezogen haben, nicht vom Arbeitsmarktservice geschult und wieder integriert wurden. Das ist jetzt gelungen, dass wir gerade mit diesen Menschen, die einen besonderen Aufholbedarf haben, weil der Großteil aller Mindestsicherungsbezieherinnen und –bezieher maximal Pflichtschulabschluss hat und in der Bildung das Hauptproblem für die zukünftige Armut liegt, mit dieser ganz engen Verzahnung gute Erfolge haben werden. Und dass wir gute Erfolge haben werden, liegt nicht darin, dass ich mir das wünsche und dass das dann so sein wird, sondern liegt darin, dass wir mit „Step to job“ im 21. und dann ab dem heurigen Frühjahr auch 22. Bezirk, also immerhin eine Bevölkerungsgruppe, die so groß ist wie die zweitgrößte Stadt Österreichs, nämlich wie Graz, diesen Pilotversuch gemacht haben, der jetzt in ganz Österreich ausgerollt wird, wo es uns gelungen ist, dass jene Menschen, die Sozialhilfe beziehen und arbeitsfähig sind - weil die Voraussetzung für die Vermittlung am Arbeitsmarkt ist die Arbeitsfähigkeit -, geschult wurden und zu einem sehr, sehr hohen Ausmaß es auch gelungen ist, diese Menschen sehr rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist auch das Ziel der Mindestsicherung, nämlich dass sie ein Trampolin ist, ein Trampolin in Richtung Selbstständigkeit und Selbstständigkeit wird durch Beschäftigung erreicht.

 

Wir haben weiters in Wien entschieden und auch das ist im Mindestsicherungsgesetz festgelegt, dass den Dauerleistungsbezieherinnen und –beziehern die Leistung, die es ausschließlich in Wien gibt, die vor allem für behinderte Menschen eine ganz besonders wichtige Leistung ist, auch weiterhin 14 Mal ausbezahlt wird.

 

Auf einige Punkte möchte ich eingehen, die in der Diskussion gekommen sind und die hier einfach der

 

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