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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 100

 

bearbeitet werden. Deshalb werden bereits seit 1. Juni des heurigen Jahres 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeschult, um diese Aufgabe auch hervorragend zu erfüllen. Und diese 42 Mitarbeiter wurden über die Aktion 4000, die ja im Vorjahr vom Bundesminister Hundstorfer und der VBgmin Renate Brauner ins Leben gerufen wurde, eingestellt. Da bekommen langzeitarbeitslose Menschen eine Integration in den Arbeitsmarkt. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Drei Jahre zähe Verhandlungen sind hinter uns oder haben wir hinter uns gebracht, damit endlich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung umgesetzt wird. Viele der Wiener Standards und Forderungen konnten eingearbeitet und umgesetzt werden. In keinen anderen Städten oder Ländern Europas werden Sozialleistungen ausgebaut. Wien und Österreich beschreiten in diesem Bereich einen ganz anderen Weg.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss darf ich jetzt noch in meinem Namen und im Namen von Kurt Wagner, Christian Deutsch, Marianne Klicka und Anica Matzka-Dojder einen Abänderungsantrag einbringen:

 

„Der Landtag wolle beschließen: In vorliegendem Entwurf des Gesetzes der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien ist folgende Änderung vorzunehmen: In § 44 Abs 2 lautet der Schlusssatz wie folgt: ‚§16 Wiener Sozialhilfegesetz tritt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.’“

 

Die Begründung für diesen Abänderungsantrag ist: Es geht hier um die Behebung eines redaktionellen Versehens.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie alle ersuchen, geben Sie dieser Bedarfsorientierten Mindestsicherung, die mit 1. September vorbehaltlich der Einigung auf Bundesebene in Kraft treten soll, Ihre Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteile es ihm.

 

StR David Ellensohn: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Im Europäischen Jahr zur Bekämpfung der Armut ist das natürlich ein mehr als geeignetes Thema, darüber zu reden, ob man in Wien beziehungsweise in Österreich Armut sicherer machen will oder nicht. Meine Klubchefin Maria Vassilakou hat die Begründung, warum wir diesem Antrag hier nicht zustimmen, bereits sehr ausdrücklich und lange ausgeführt und mehrere Verbesserungsanträge der GRÜNEN eingebracht. Und noch einmal zur Erinnerung: 744 EUR sind zu wenig. Das sagen nicht wir, sondern das sagt die Caritas, das sagen alle NGOs im Bereich der Armutsbekämpfung. Wir haben einen Antrag auf armutssichere 950 EUR. Was mir ein besonderes Anliegen bei den Kindern ist, man kommt einfach nicht mit 137 EUR aus. Das brauche ich niemandem zu erklären, der oder die selber Kinder zu Hause hat. Dieser Betrag ist zu wenig. Wir verlangen etwas mehr als die Verdoppelung, nämlich die Anhebung auf 285 EUR. Das wäre dann ebenfalls über der Armutsgrenze. Wir hätten gern, dass die Anträge schneller gemacht werden und wir sind etwas verwundert, dass man auch dieses Mal offensichtlich keine Begutachtung machen wollte, zeitlich wäre sich das ausgegangen.

 

Bevor ich aber überhaupt begründe, warum ich herausgegangen bin, weil das ja nicht notwendig gewesen wäre, die Wiederholung alleine. Jetzt habe ich schon auch zwei kleine Anmerkungen zur Sozialdemokratie selber, dieses „Step to job“-Projekt, das vor allem der Rudolf Hundstorfer vorangetrieben hat, hat einen Satz, der mir auch nicht besonders gefällt und in Zeiten wie diesen, in Zeiten der hohen Arbeitslosigkeit, in Zeiten, in denen sehr viele Leute die Krise tragen müssen, zuerst dadurch, dass sie den Job verloren haben und nachher, dass sie zu wenig Geld zum Überleben haben, sind so Sätze wie, und ich zitiere hier aus dem Papier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Konsumentenschutz: „In Zukunft gilt für Sozialhilfebezieher und gelten mit der Einführung der Mindestsicherung ähnlich strenge Kriterien wie für BezieherInnen des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe. Erstmals werden SozialhilfebezieherInnen vom AMS betreut und müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ansonsten droht die Kürzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auf die Hälfte.“ Im Wiener Gesetz steht sogar drinnen, wenn sie sich länger entziehen, auf null. Was jemand dann macht, wurscht, was der vorher gemacht hat, die Person, aber am Ende null statt 744 EUR, das finde ich angesichts dessen, dass die Arbeitslosigkeit in einem Ausmaß gestiegen ist, in dem es sehr schwer ist, überhaupt eine Arbeit zu finden, fast schon zynisch.

 

Die Vorsitzende des Berufsverbandes der österreichischen SozialarbeiterInnen, die Maria Moritz, und mit ihr der gesamte Verband sind ebenfalls der Meinung, dass das maximal ein kleiner Schritt ist und verlangt ebenfalls, die 744 EUR nicht 12 Mal auszuzahlen, sondern 14 Mal beziehungsweise die Erhöhung genau auf den Satz, den die GRÜNEN verlangt haben.

 

Aber warum ich mich in erster Linie gemeldet habe, ist, weil ich mich heute wieder einmal wahnsinnig über eine Wortmeldung ärgern musste, nämlich: „Leistung muss sich wieder lohnen.“ Eine Diskussion über einen Leistungsbegriff, der hoffentlich nicht ausschließlich heißt, wenn man mehr als 5 000 EUR hat, dann leistet man was und sonst leistet man nichts, und eine Diskussion über: Wann sind Pensionen gerecht? Wann sind Löhne gerecht? Und warum muss die Mindestsicherung nach Meinung der GRÜNEN höher sein?

 

Was die Österreichische Volkspartei da liefert, ist tatsächlich mehr als zum Ärgern. Seit 1986, seit 24 Jahren ohne Pause, sitzt die Österreichische Volkspartei in der Bundesregierung! Das ist eine ziemlich lange Zeit, da kann man quasi die Verantwortung für alles übernehmen, was in den letzten 24 Jahren schiefgelaufen ist. (Aufregung bei Abg Dr Wolfgang Aigner.) Ich hoffe, da sind wir uns einig. Da steht da eine Abgeordnete, die Frau Korosec, und erklärt, dass die

 

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