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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 100

 

dem ionischen Naturphilosophen: „Alles fließt!" Es kommt eine neue Legislaturperiode und vielleicht kann die neue Legislaturperiode an dem Gesetz wieder etwas ändern. Wir hoffen es. Am 10. Oktober wird sich zeigen, in welche Richtung der Fluss fließt.

 

Deswegen: Danke für die nette Debatte, aber im Grundsatz können wir nicht zustimmen. – Danke schön.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dworak. Ich erteile es ihm

 

Abg Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herr Landesrat!

 

Vorab möchte ich ebenso bemerken, dass in einer Reihe von Sitzungen, die seit über einem Jahr abgehalten worden sind, sehr konstruktive Beiträge aller hier im Haus vertretenen Parteien stattgefunden haben und dass das Klima bei den Besprechungen über die Novellierung des Garagengesetzes aus 2008 sehr positiv war.

 

Dem Ziel, für Radfahrer und Motorradfahrer verstärkt Stellplätze in Garagen zu schaffen, ist man ein Stück näher gekommen. Die Novelle des Garagengesetzes sieht nun vor, dass 10 Prozent der Stellplätze in Garagen durch Fahrrad- beziehungsweise durch Motorradabstellplätze ersetzt werden können.

 

Die ÖVP findet diese Möglichkeit gut, war doch am Anfang – das wurde kurz bemerkt – im Gespräch davon die Rede, dass bis zu 30 Prozent der Stellplätze durch Fahrrad- beziehungsweise Motorradabstellplätze ersetzt werden könnten. Dagegen hat sich die ÖVP immer ausgesprochen.

 

Positiv ist auch zu vermelden, dass es nun ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Stellplatzverpflichtung und deren Ersatz durch eine Ausgleichsabgabe gibt. Statt dass die Ausgleichsabgabe erst entrichtet werden kann, wenn die Kosten der Stellplatzerrichtung mindestens doppelt so hoch sind, wird die Ausgleichsabgabe nun wegen der Ungleichbehandlung eben geändert. Jetzt kann man, wenn die Kosten einer Stellplatzerrichtung 8 720 EUR – das ist die derzeitige Höhe – übersteigen, die Ausgleichsabgabe entrichten.

 

Ebenso wurde der zukünftigen Zunahme der Elektromobilität Rechnung getragen, indem auch die Voraussetzung für nachträglich einzubauende Ladestationen geschaffen wurde.

 

Auch auf die unterschiedlichen Nutzergruppen wurde so eingegangen, dass diese bereits im Planungsprozess einbezogen werden müssen.

 

Beim Ziel eines verstärkten Schutzes des Stadtbildes im Fall, dass Kleingaragen in Erdgeschoßzonen errichtet werden, wurde ein höheres Verhältnis von zu schaffenden Stellplätzen festgeschrieben, als durch die Ein- und Ausfahrten verloren gehen. Bisher war nur vorgeschrieben, dass mehr Stellplätze geschaffen werden müssen, als durch Ein- und Ausfahrten verloren gehen. Das heißt, in der Praxis wurde maximal ein Parkplatz mehr geschaffen, als Parkplätze auf der Oberfläche verschwanden. Das führte regelmäßig zu Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern über die Zerstörung des Stadtbildes.

 

Die Novelle sieht nun vor, dass mindestens dreimal so viele Stellplätze zu schaffen sind, wie durch Ein- und Ausfahrten verloren gehen. Damit will man die Zahl an Minigaragen hintanhalten, und das ist positiv. Diese Regelung kommt Bezirken mit wenigen Parkplätzen deutlich entgegen, aber jene Bezirke, die noch über ein relativ größeres Parkplatzangebot verfügen, leiden unter dieser Bestimmung.

 

Wie diese unterschiedlichen Verhältnisse in den Bezirken in Zukunft festgelegt werden, darauf konnten wir uns schlussendlich nicht einigen. Im Gesetz ist es so vorgesehen, dass das im Planungsausschuss folgen soll. Wir stehen auf der Position, dass es viel bürgernäher ist, wenn das im Bezirksbauausschuss erfolgt.

 

Beim Kleingartengesetz wollte man in den Vorgesprächen den Bezirksbauausschüssen diese Kompetenzen geben. Offensichtlich hat man sich in letzter Minute darüber nicht einigen können. Wir finden es schade, dass die Entscheidung in dem einen genauso wie in dem anderen Fall nicht bei den Bezirksbauausschüssen gelandet ist, wodurch es natürlich eine viel höhere Bürokratie gibt. Die Bezirksbauausschüsse sind nämlich deutlich näher bei den Bürgern, als dies beim Planungsausschuss der Stadt Wien der Fall ist.

 

Aus diesen Gründen können wir weder dem Garagengesetz, obwohl es positive Aspekte hat, noch auch dem im kommenden Tagesordnungspunkt zu entscheidenden Kleingartengesetz zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Hora. Ich erteile es ihm.

 

Abg Karlheinz Hora (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter stellvertretender Landeshauptmann! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

 

Ich bin in irgendeiner Form sehr stolz auf die ersten Wortmeldungen, sowohl vom Kollegen Maresch wie auch vom Kollegen Dworak, weil ganz besonders darauf hingewiesen wurde, dass wir ein sehr konstruktives gemeinsames Arbeitsklima hatten. Und wenn ich durch die Bankreihen schaue, sehe ich auch das Nicken der Kollegin Frank. Das heißt, meine Damen und Herren, Sie sehen, dass wir eigentlich so weit waren, dass wir einen gemeinsamen Weg ganz gut beschritten haben, auch wenn in der einen oder anderen Sachen der eine oder andere Beistrich nicht dort gesetzt wurde, wo wir ihn gemeinsam vielleicht gefunden hätten.

 

Aber lassen Sie mich vielleicht auch die Worte des Kollegen Maresch zitieren, der gemeint hat, alles fließt. Es wäre schön gewesen, Kollege Maresch, hättest du heute dich auch zu dem bewegt und gesagt, alles fließt. Wir wissen ja, ein Fluss fängt irgendwo an und wird immer größer. Vielleicht wäre es der richtige Weg gewesen, heute schon den ersten Teil mitzutragen und

 

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