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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 100

 

Multiprivilegiengesetz für eine ganz kleine Personengruppe ist, die natürlich wieder handverlesen von den Sozialdemokraten für die Gemeindebauten eingesetzt wird. Bestes Beispiel: Olaf-Palme-Hof. Herr Stadtrat, Sie werden es kennen. Sie waren damals zwar noch nicht als Stadtrat zuständig, aber vielleicht hat Ihnen Ihr Vorgänger ein paar Unterlagen überlassen, in denen Sie nachlesen können. Dort hat es auch die Diskussion gegeben. Das war einer der ersten Bereiche, wo sich nämlich die Mieter massiv über die Hausbesorger beschwert haben, weil dort überhaupt nichts passiert ist. Diverse Garagenreinigungen wurden zwar auf Plakaten angekündigt, sodass die Autos hinauszustellen sind, aber dann sind sie nicht gemacht worden. Die haben jetzt schon seit Jahren Hausbetreuungsfirmen, und zwar Fremdfirmen. Kostengünstiger, effizienter, vorbildlicher, sehr zufrieden, sehr zuvorkommend, vier Wohnungen zusätzlich vermietet. Alle sind zufrieden. Die fürchten sich förmlich davor, dass dort wieder Hausbesorger hinkommen. Die sagen: „Um Gottes Willen, nur keine Hausmeister mehr! Nehmt uns die Hausbetreuungsfirmen nicht weg!" (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das stimmt ja gar nicht!) Das Wesentliche an der Geschichte ist, sie haben dazwischen einmal die Hausbetreuungsfirma gewechselt, weil als sie nicht funktioniert hat und dort ein Schlendrian eingerissen ist und nichts mehr gegangen ist, war das relativ einfach mit drei Monaten Kündigungsfrist. Die Hausbetreuungsfirma war weg, es ist eine neue genommen worden und jetzt wissen wir wieder, wie es funktioniert. Sie haben sich, und das ist das Wesentliche, massive Kosten erspart und sind sehr zufrieden. Also, liebe SPÖ, verschonen Sie die Wienerinnen und Wiener mit einem solch eigenartigen Gesetz! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächste und letzte Rednerin zur Aktuellen Stunde hat sich Frau Abg Reischl zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Hannelore Reischl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

 

Als ich gestern das Thema der ÖVP zur heutigen Aktuellen Stunde wahrgenommen habe, war ich wirklich sehr erstaunt und verwundert von dem Thema „Land Wien sagt Nein zu SPÖ-Wahlkampfschmäh - Wien braucht kein unnötiges und teures SPÖ-Hausbesorgergesetz!" Ich sage Ihnen auch, warum ich so verwundert war. Verwundert deshalb, weil nämlich genau vor zehn Jahren durch die ÖVP/FPÖ-Regierung das Hausbesorgergesetz abgeschafft wurde. Das ist nichts Neues, das wissen wir. Es ist also keine Nachbesetzung von neuen Hausbesorgern und Hausbesorgerinnen gekommen.

 

Seit damals, seit zehn Jahren, seit dem Jahr 2000 sind aber die Stimmen der Mieter und Mieterinnen nicht leiser geworden, sondern ganz im Gegenteil, die Stimmen der Mieter und Mieterinnen nach dem Wunsch von Hausbesorgerinnen oder Hausbesorgern sind lauter geworden. Diesem Wunsch sind Sie nicht nachgekommen, sondern diesem Wunsch gehen wir, die SPÖ, nach. Dieses Anliegen der Mieterinnen und Mieter zeigt sich in den Mieterumfragen, aber auch in der jüngsten Volksbefragung vor ein paar Monaten, im Februar dieses Jahres. Wenn Sie die 84 Prozent nicht mehr hören wollen, nicht mehr hören können, wo sich 84 Prozent der Wienerinnen und Wiener dafür ausgesprochen haben, dann sage ich es umgekehrt. Dann sind Sie für die maximal 16 Prozent der Mieter und Mieterinnen, die dieses Gesetz nicht haben wollen. Ich sage deshalb maximal 16 Prozent, weil es sind ein paar Prozent gar nicht hingegangen, weil sie nicht gekonnt haben, weil sie eh damit zufrieden sind. Denn dann bleibt in Wirklichkeit eigentlich nur mehr eine Prozentzahl von ein paar Prozenten, also von einer einstelligen Zahl und nicht von den 16 Prozent, von denen Sie ausgehen, über. (Abg Henriette Frank: 16 Prozent!) Also akzeptieren Sie die 84 Prozent für Ja und sagen Sie nicht, das ist ein SPÖ-Wahlkampfschmäh! (Beifall bei der SPÖ)

 

Ganz kurz noch zu drei Punkten: Zur Begründung, die Einsetzung der Hausbesorger und Hausbesorgerinnen könnte auch durch einen Mieterbeschluss geschehen: Sie wissen, und das haben Sie auch von meinem Vorredner gehört, das widerspricht der derzeitigen Gesetzeslage. Es kann nur ein so genannter Hausbetreuer oder eine so genannte Hausbetreuerin bestellt werden, aber nicht der Hausbesorger neu, wie wir es uns vorstellen.

 

Zum zweiten Punkt, der wirtschaftlichen Lage: Es ist auch schon zur Sprache gekommen, dass von der Stadt Wien damals, als das Hausbesorgergesetz abgeschafft wurde, die HausbetreuungsGmbH eingeführt wurde. Eine sehr gut funktionierende, gute Alternative, die geschaffen worden ist (StR Johann Herzog: Das ist eine kühne Behauptung, Frau Kollegin!), aber diese Reinigungsfirma kann nicht die Person des Hausbesorgers ersetzen. Das heißt, Hausbesorger neu soll auch Reinigungsdienst durchführen, soll aber auch, wie es schon die Grüne Fraktion gesagt hat, als Mediator ausgebildet werden, soll Kommunikator in der Wohnhausanlage sein. Er kennt dann auch die Wohnhausanlage. Er ist ja ständig in der Wohnhausanlage und weiß um die Bedürfnisse und Anliegen der dortigen Mieter und Mieterinnen.

 

Zum allerletzten Punkt, dem Vorwurf Ihrerseits, dass den Mietern durch die Schaffung des Hausbesorgers beziehungsweise der Hausbesorgerin Kosten aufgezwungen werden: Das ist falsch, dass Kosten aufgezwungen werden, nämlich deshalb, weil sich die Mieter und Mieterinnen das auswählen können, ob sie nach wie vor die Reinigungsfirma, die sie jetzt haben, oder auf der anderen Seite doch lieber Hausbesorger, Hausbesorgerin neu wollen. Das heißt im Klartext, die Wohnhausanlage kann entscheiden. Persönlich kann ich mir vorstellen, dass dort, wo vielleicht Jüngere wohnen, diese sagen, sie sind mit der Reinigungsfirma zufrieden, weil sie halt mit anderen Dingen wie dem

 

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