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Landtag, 32. Sitzung vom 21.05.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 28

 

ist wieder eine andere Frage. Da muss man dahin kommen, dass sie auch eingehalten wird. Aber per se eine Zugangskontrolle zu verteufeln, weil es Fälle gibt, wo sie missbraucht wurde, das ist nicht der richtige Zugang, das funktioniert nicht. Also Zugangskontrolle ist sicher etwas Gutes, wenn sie eingehalten wird. Und da werden wir eben letzten Endes als Landesgesetzgeber und –vollzieher auch darauf zu achten haben.

 

Es gibt eine Mindestspieldauer, die eingeführt wurde, die wiederum differenziert zwischen Casino und Einzelaufstellung. Es gibt eine Mindestgewinnquote - auch etwas Neues - von 85 Prozent; also 85 Prozent müssen wieder ausgeschüttet werden. Es dürfen in diesen Automaten-Casinos keine Jackpots gespielt werden. Es gibt eine Abkühlungsphase. - Von all diesen Punkten habe ich in Ihrem Referat nichts gehört. Also ich gehe einmal davon aus, dass das alles eine dramatische Verbesserung des Spielerschutzes darstellt. - Nach zwei Stunden schaltet das Gerät ab. (Zwischenrufe der Abgen Mag Rüdiger Maresch und Dipl-Ing Martin Margulies.) - Ja, das ist jetzt wieder der Punkt: Wenn ich alles von vornherein schlechtrede und sage, das funktioniert nicht - na gut, okay. Das ist auch ein Zugang: Es ist alles schlecht, alles. (Abg Mag Rüdiger Maresch: Wir wollen es eh abschaffen!)

 

Es gibt eine Warnpflicht bei auffälligem Spielerverhalten, die in Zukunft auch auf die Automaten-Casinos zukommt. Es gibt eine verpflichtende Zusammenarbeit mit den Spielschutzeinrichtungen. – So, und da bin ich jetzt einmal bei Ihnen: Na, absolut, das gehört mehr unterstützt. Da werden wir auch Ihren Anträgen beitreten, sowohl was die Enquete als auch was den Spielerschutz betrifft. Also wenn Bund oder Land schon Geld aus dem Spiel einnimmt, dann kann man da wesentlich mehr auch in die Prävention und in den Spielerschutz stecken. Das halte ich für eine vernünftige Maßnahme, und da sind wir auch gefordert. Ja, da sind wir sogar einmal einer Meinung mit Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

In der Länderkompetenz - und das ist so ein wichtiger Punkt - liegen zum Beispiel auch die Limits. Es ist vom Bundesgesetzgeber eine Höchstgrenze vorgesehen - mit den 10 EUR Einwurf und 10 000 EUR Gewinn -, wir können das aber auf Wiener Ebene durchaus auch noch heruntersetzen. Ich glaube also, dass da auch noch zwischen uns und zwischen den Parteien in diesem Haus für die Landesgesetzgebung einiges zu diskutieren sein wird, wie dieses Gesetz dann tatsächlich ausschaut. Also man soll nicht immer alles so schlecht hinstellen. Wir haben da noch einiges an Regelungsmöglichkeiten.

 

Was meiner Meinung nach auch geregelt oder verbessert gehört, ist die Kompetenzüberschneidung. Derzeit liegt das Glücksspiel auf Landesebene letztendlich bei drei Landesräten: Brauner, Sima, Mailath-Pokorny. Ich glaube, wenn man das ein bisschen fokussieren würde und in eine Hand gäbe, dann wäre manches wahrscheinlich leichter. Das wäre zum Beispiel etwas, was man auch auf Länderebene durchaus angehen sollte.

 

Was auch neu ist, ist, dass illegale Apparate vernichtet werden. Das war bisher nicht der Fall. Da hat man gesagt, die stellen wir woanders auf oder die werden ins Ausland verkauft. Das gibt es nicht mehr. Wird ein Aufsteller mit einem illegalen Apparat entdeckt, dann wird dieser Apparat vernichtet. Das halte ich auch für eine wesentliche positive Neuerung.

 

Es wird eine Sonderkommission geben, die sich aus Landesbeamten genauso wie aus Finanzbeamten, der Strafbehörde nämlich, zusammensetzt; eigene Sonderkommissionen, Sondertrupps, die Automaten überprüfen und die auch Aktionstage abhalten werden. Und dadurch, dass jetzt leichter ersichtlich ist, welche Automaten legal und welche illegal sind, wird man auch viel schneller einschreiten können. Das war bisher zugegebenermaßen - und dadurch ist es ja zu diesem Wildwuchs gekommen - ein dauerndes juristisches Hickhack zwischen den Beamten auf der einen Seite und den Anwälten der Aufstellerfirmen andererseits, stimmt. Das wird aber jetzt besser, weil man schneller entscheiden kann, was legal ist und was illegal.

 

Suchtprävention habe ich schon angesprochen: Da gehört einiges verbessert. Ähnlich wie beim Rauchen glaube ich, dass man auch gegen die Spielsucht in Kampagnen gehen sollte. Die Unterstützung von Vereinen, die Spieler betreuen, gehört verbessert, und natürlich auch die Betreuung der Spieler selbst.

 

Ein Thema, das wir überhaupt nicht angesprochen haben und das in diesem Zusammenhang nicht unwichtig ist, ist heute das Spielen im Internet. Das ist von dieser Regelung gar nicht erfasst. Ich glaube, dort bedarf es einer sehr großen Anstrengung auf europäischer Ebene, denn alles, was wir hier machen, ist letzten Endes, wenn ich über den Laptop oder über den PC zu Hause sowieso spielen kann, nur halb so wichtig. Also das Internet mit einzubeziehen ist, glaube ich, eine der enormsten Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht. Dazu bedarf es aber auch einer gesamteuropäischen Regelung. Denn solange es dieses Ventil gibt, ist ja auch dieses Verbot sinnlos. Und das haben wir ja auch von der Polizei gehört, das kennen Sie ja auch - das war damals auch bei dieser Enquete, ich war bei dieser letzten Enquete anwesend -: Die sagen auch nicht, das gehört 100-prozentig verboten, weil sie ja fürchten, dass das dann einerseits eben in Richtung Internet geht, andererseits natürlich in Richtung Hinterzimmer oder Stoßspiel oder sonst etwas. Also das Verbot als heilsbringende Maßnahme darzustellen, das halte ich wirklich für auch fachlich, sachlich nicht gerechtfertigt. - Ich bin da völlig emotionslos. Wenn das Verbot tatsächlich das Bessere wäre, dann können wir uns darauf einigen, nur: Ich kann auch in der Fachliteratur keine wirklich einheitliche Linie dazu erkennen. Da gibt es wahnsinnig viel Pro und Contra.

 

Wie schon gesagt, wir werden einer ganzen Reihe Ihrer Anträge heute beitreten. Ein Nein allerdings gibt

 

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