«  1  »

 

Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 81 von 82

 

vollzogen. Wir haben nämlich wirklich genau das umgesetzt, was Sie in Ihrem Antrag gefordert haben, nämlich den Hundeführschein für gefährliche Rassen.

 

Kommen wir jetzt zum Volksbefragungstext: Sie sagen, die Leute hätten gar nicht gewusst, was wir da machen. – Wir haben gefragt: Wollen Sie für so genannte Kampfhunde einen verpflichtenden Hundeführschein? – Was gibt es da nicht zu verstehen? Genau das haben wir gemacht! Wir haben nicht gefragt, ob die Leute ihn für große Hunde, für Hunde ab sieben Kilo oder für alle Hunde wollen, sondern wir haben gefragt: Wollen Sie den Hundeführschein für so genannte Kampfhunde? Und dem haben die Wienerinnen und Wiener zu 90 Prozent zugestimmt. Das setzen wir heute um, und Sie versuchen, das zu blockieren. So schaut’s aus! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Diese Formulierung ist klar und eindeutig, daran gibt es wirklich überhaupt nichts zur rütteln. Zu all Ihren Interpretationsversuchen kann ich nur sagen: Jämmerlich!

 

Ich möchte noch ein Wort zur Schutzhundeausbildung sagen, weil mir wichtig ist, das klarzustellen. Das ist auch in den Erläuternden Bemerkungen klargestellt. – Ich zitiere: „Nicht als Schutzhundeausbildung gelten die Gebrauchshundeausbildungen und Prüfungen gemäß der Prüfungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes.“ – Ich glaube, dass wir damit auch den Bedenken, die heute von Ihrer Seite bezüglich der Ausbildung für Polizei- und Rettungshunde und so weiter gekommen sind, sehr gut Rechnung getragen haben. Und wir haben uns mit den Vereinen auch darauf geeinigt, dass das eine gute Lösung ist.

 

Sie haben gemeint, dass die Tierheime auf Grund dieser Regelung überfüllt sind. – Ich sage Ihnen nur: Wenn wir Ihrer Forderung nachkommen und für alle Hunde einen Hundeführschein festlegen würden, dann bitte ich, sich vorzustellen, wenn nach Ihrer Aussage die Tierheime schon bei zwölf Rassen überfüllt sind, wie es dort ausschaut, wenn wir das für alle Hunde machen! Dann würde wirklich eine massive Lawine auf die Tierheime zukommen! Man muss auch sehen, dass sich das dann linear nach oben fortsetzen würde.

 

Kurz noch zu Kollegen Kenesei: Sie scheinen die Bissstatistik der Wiener Polizei nicht zu kennen, die im Übrigen von einem Kampfhund angeführt wird! – Ich zweifle nicht an der Expertise der Wiener Tierschutzombudsstelle. Ich halte Herrn Mag Gsandtner für einen der hervorragendsten Tierschutzexperten und Tierexperten, die wir in diesem Land haben. Die Empfehlung mit den sechs Monaten kommt genau aus diesem Expertenkreis, den ich wirklich für sehr gute halte, und ist sehr gut vollziehbar. (Zwischenruf von Abg Günter Kenesei.)

 

Sie können sich gerne darüber lustig machen! Aber ich sage Ihnen: Ich habe mich nicht erst gestern – wie Sie – in das Thema eingelesen, sondern beschäftige mich schon einige Jahre damit und halte das für eine gute Sache. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit noch nutzen, um mich auch bei der MA 58, welche die Gesetzesgrundlage erstellt hat, sehr herzlich zu bedanken. Es wurde dort wirklich eine gute und sehr schnelle Arbeit in diesem Zusammenhang geleistet, und ich freue mich, dass wir den Hundeführschein, den die Wienerinnen und Wiener mit so großer Zustimmung haben wollten, jetzt auch schnell und rasch umsetzen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ein Abänderungsantrag der Landtagsabgeordneten Mag Maria Vassilakou, Claudia Smolik und Mag Waltraut Antonov von den Grünen sowie Veronika Matiasek und Dr Herbert Madejski von den Freiheitlichen betreffend Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes verlangt, dass § 5 Abs 2 wie folgt lauten soll: Hundeführscheinpflichtig sind Hunde mit einem Körpergewicht, wenn Sie erwachsen sind, von mehr als sieben Kilogramm. Ich ersuche diejenigen, die diesen Abänderungsantrag unterstützen, um ein Handzeichen. – Dies sind die grüne Fraktion und die Freiheitlichen, somit die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist daher abgelehnt.

 

Ich bitte nunmehr jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Dieses Gesetz ist mit sozialdemokratischer Mehrheit sohin mehrstimmig angenommen.

 

Sollte es einen Widerspruch gegen die zweite Lesung geben, bitte ich, mir das jetzt zu signalisieren. (Abg Dr Matthias Tschirf: Widerspruch!)

 

Ich registriere den Widerspruch und stelle daher im Sinne der Geschäftsordnung den Antrag: Wer diesen Widerspruch gegen die jetzige Abhaltung der zweiten Lesung unterstützt, möge dies mit einem Handzeichen ausdrücken. – Dies ist mehr als die erforderliche Drittelbeteiligung des Landtages.

 

Daher wird gemäß § 127 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung die zweite Lesung in der nächsten stattfindenden Sitzung des Wiener Landtages auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 

Wir kommen nunmehr zu Postnummer 6. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird, nämlich die Behördenzuständigkeit bei der Abnahme von Hunden.

 

Dazu wurde ein Absetzungsantrag von den Landtagsabgeordneten Dr Herbert Madejski, Veronika Matiasek, Freiheitliche Partei, und Robert Parzer, ÖVP, eingebracht. Ich bringe nunmehr diesen Absetzungsantrag zur Abstimmung. – Wer den Absetzungsantrag unterstützt, gebe bitte ein Handzeichen. – Dies wird von den drei Oppositionsparteien unterstützt und bleibt somit in der Minderheit. Daher kommt dieser Gesetzesantrag zur Verhandlung. Ich bitte nunmehr die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Mag Sima, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zu vorliegendem Gesetzesentwurf.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich komme daher sofort zur

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular