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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 82

 

Nachdem es heute einen sehr hitzigen Landtag gegeben hat, habe ich jetzt die Ehre, vor allen Dingen einen Antrag zu einem Thema einzubringen, hinsichtlich dessen alle vier Parteien hier im Haus weitgehend einer Meinung sind. Es geht um das Thema Jugendschutz, Jugendliche und Medien und vor allem um Computer- und Konsolenspiele.

 

Dass wir alle diesbezüglich einer Meinung sind, ist keine Selbstverständlichkeit. In vielen anderen Ländern und auch in anderen Bundesländern Österreichs wird immer nur dann, wenn es irgendwelche traurigen Vorfälle wie Amokläufe in Schulen und so weiter gibt, über Mediennutzung und Jugendliche diskutiert, und zwar dann immer mit dem Schwerpunkt einer Kriminalisierung von Jugendlichen. Wir gehen hier jedoch einen anderen Weg, nämlich einen Weg der Information, des Einsetzens von Expertinnen und Experten und vor allem einen Weg, wo Jugendliche nicht kriminalisiert werden. – Dafür möchte ich mich vor allem bei meinen Kollegen Franz Ferdinand Wolf, Johann Gudenus und Claudia Smolik sehr herzlich bedanken, aber natürlich auch bei Ihnen allen.

 

Zwei Sätze zum Antrag. Vor zirka vier Jahren haben wir uns auf Einladung von VBgmin Grete Laska mit sehr vielen Expertinnen und Experten, VertreterInnen der Spieleindustrie, des Handels und vielen mehr hier im Haus getroffen und haben damals viele Aktionen gestartet.

 

Eine Sache war die „Game City“, die zu einer sehr erfolgreichen Veranstaltung wurde, zu der mehr als 50 000 Menschen jedes Jahr ins Wiener Rathaus kommen.

 

Ein weiterer Punkt war eine Klärung beziehungsweise Änderung im Jugendschutzgesetz. Dabei ging es uns darum, die Mediennutzung und den Verkauf von Computer- und Konsolenspielen an gängige Klassifizierungen zu binden. Dazu nenne ich Ihnen zwei Begriffe. Es gibt zwei Klassifizierungsformen. Die eine heißt PEGI, das ist die Abkürzung für ein europäisches Modell, das Pan European Game Information-System. Das andere Modell heißt USK, dabei handelt es sich um eine deutsche Insellösung, die es nur in Deutschland gibt.

 

Wir haben uns klar für das PEGI-System ausgesprochen, dem Handel und der Industrie aber eine Übergangsfrist bis zu diesem Jahr gelassen. Die Umsetzung des Gesetzes läuft generell gut. Heute befindet sich auf 90 Prozent der Spiele eine PEGI-Information. Auf 10 Prozent findet sich noch USK. Ein Problem ist, dass auf 60 Prozent beide Klassifikationen vermerkt sind. Das ist eine unbefriedigende Situation vor allem für die KonsumentInnen. Sie kennen sich nicht aus. Auf einem Spiel steht zum Beispiel ab 16, auf dem anderen steht ab 12.

 

Daher möchten wir gemeinsam diesen Antrag betreffend den Gewaltinhalt in Spielen einbringen, der dem Geist der Gemeinsamkeit einmal mehr Rechnung trägt. Wir wollen im Rahmen der „Game City“ eine neue Enquete aller Beteiligten – Handel, Industrie, Behörde und ExpertInnen – abhalten, um eine Vorgangsweise beziehungsweise einen Umsetzungsplan für diese Klassifizierung zu beschließen, der den derzeit festgelegten Zeitrahmen unterschreitet.

 

Ich danke noch einmal herzlich für die Zusammenarbeit in diesem Bereich! Ich freue mich – wie vermutlich Sie alle – auf die „Game City“. Ich überreiche hiermit den Antrag. Dem Gesetz stimmen wir selbstverständlich auch zu. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Eine weitere Wortmeldung liegt mir nicht vor. Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort.

 

Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch: Ich möchte mich nur ganz kurz dem Dank anschließen. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir diesen Weg gemeinsam hier gehen! Es ist dies, wie ich hoffe, ein neuer und produktiver Weg, der vor allem letztendlich den Konsumentinnen und Konsumenten eine bessere Handhabe zur Einschätzung von Computerspielen gibt.

 

Im Hinblick darauf sage auch ich ein herzliches Danke für die gute Zusammenarbeit! (Beifall bei der SPÖ und von Abgeordneten der ÖVP, FPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Danke. Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag der Landtagsabgeordneten Mag Wutzlhofer, Claudia Smolik, Dr Franz Ferdinand Wolf und Mag Johann Gudenus betreffend Entwurf dieses Gesetzes, Abhaltung einer Enquete im Rahmen der „Game City“ 2010 und Einrichtung einer davon ausgehenden Arbeitsgruppe mit allen Interessengruppen.

 

Wer für diesen Antrag ist, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle auch hier die Einstimmigkeit fest.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle auch hier die Einstimmigkeit fest. Somit ist das Gesetz in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 5.

 

Mir liegt zur Postnummer 5 ein Absetzungsantrag der Landtagsabgeordneten Dr Herbert Madejski, Veronika Matiasek und Robert Parzer vor. Die gefertigten Abgeordneten beantragen die Absetzung des Geschäftsstückes mit folgender Begründung: „Die Einführung des Hundeführscheines für bestimmte Hunderassen ist fachlich nicht begründbar. Die vorliegende Beurteilung der Gefährlichkeit ausgewählter Rassen wird von vielen Tierärzten, Tierschutzorganisationen und Experten aus dem Bereich der Kynologie entschieden abgelehnt. Ebenso ist der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungsrechtlich umstritten.“ Ich ersuche diejenigen um ein Handzeichen, die für die Absetzung des Geschäftsstückes sind. – Das sind die Stimmen der ÖVP, der Freiheitlichen und GRÜNEN, der Antrag bleibt somit in der

 

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