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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 82

 

Gebrauches von öffentlichen Einrichtungen auch noch um den Begriff des Zuganges zu erweitern. Weiters wird unter Abs 2 eingefügt: „Eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Abs 1 Z 1 beziehungsweise unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne des Abs 1 Z 2 ist auch dann gegeben, wenn ...", und dann geht es weiter. Das sind einmal die inhaltlichen Veränderungen bei der Wegweisung.

 

Was darüber hinaus in diesem Vorschlag zu finden ist, ist eigentlich gar nicht eine Veränderung in inhaltlichem Sinne bei der Wegweisung, sondern eine Verstärkung der Wegweisung, im Sinne dessen, dass man zwölf Stunden lang nicht an den Ort zurückkehren kann, außer man braucht eine Hilfeleistung. Im widrigen Fall gibt es eine Verwaltungsstrafe.

 

Das heißt, es geht bei der Bettelei im Landes-Sicherheitsgesetz darum, dieses um den Begriff der Gewerbsmäßigkeit zu erweitern, es geht bei der Wegweisung darum, den Zugang in die Bestimmungen aufzunehmen und eine Verstärkung der Wegweisung zu machen, weil die Erfahrungen in den letzten Jahren im Umgang mit diesem Gesetz einfach gezeigt haben, dass die Wegweisung eine zahnlose war und diese Verstärkung daher nötig geworden ist.

 

Grundsätzlich möchte ich dazu sagen, dass wir uns mit dem Verbot der gewerbsmäßigen Bettelei sehr lange auseinandergesetzt haben. Ich möchte hier noch einmal die Intention der Antragstellerin darstellen. Es geht darum, dass diejenigen zur Verantwortung gezogen werden sollen, die einen Profit aus der Bettelei schlagen, und zwar einen Profit aus wehrlosen Menschen, die zum Betteln angehalten werden, zum Teil auch - das haben wir heute hier schon gehört und das sehen wir in vielen Fällen -, verstümmelt werden beziehungsweise sich die Behinderung von Menschen durch diese Organisationen angeeignet wird, um einen Profit daraus zu schlagen. Dieses Gesetz hat mit seinen Veränderungen die Intention, diese Ausbeutungen zu verhindern und hat die Intention zu verhindern, dass diese Menschen Opfer werden. Diese organisierte Bettelei ist etwas, dem man sehr schwer ankommt. Der Begriff der Gewerbsmäßigkeit soll jetzt ein zusätzliches Instrumentarium sein, um hier vorgehen zu können und um tatsächlich diesen organisierten Betteleibanden das Handwerk zu legen. Ich sage das hier einmal genau in dieser Form.

 

Opfer von Armut, wie es heute hier einige Male schon diskutiert wurde und wie hier auch unterschiedlichste Interpretationen und Geschichten dargestellt wurden, die mit einem stillen Appell um Unterstützung suchen und die auf die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung angewiesen sind, meinen wir mit diesen Veränderungen absolut nicht. Diese soll die Gesetzesnovelle auch nicht treffen. Wenn wir heute Beispiele von der Frau - unter Anführungszeichen - Maier oder dem Karl oder auch der Natascha gehört haben, sind das nicht die Menschen, die hier sozusagen betroffen sein sollen. Ganz im Gegenteil, wir versuchen, wie auch schon bei der Kinderbettelei, in Kombination mit Hilfsmaßnahmen, mit Sozialpaketen - wir haben gestern etwas beschlossen, wir werden auch in der Zukunft noch einiges beschließen -, mit unseren Auslandshilfen tatsächlich soziale Verantwortung zu zeigen. Wir werden natürlich auch unseren Beitrag dazu leisten, die Lebenssituation dieser Menschen zu verbessern beziehungsweise ihre Armut absolut zu bekämpfen. Wie gesagt, zahlreiche Projekte gab es bisher, aber es sind auch zahlreiche Projekte jetzt mit den einzelnen Hilfsorganisationen besprochen, weil wir gleichzeitig diesen absolut bewussten Schritt setzen möchten, hier verstärkt anzugehen.

 

Ich möchte mich, weil das heute schon diskutiert wurde, einmal mehr bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, aber ich möchte mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin der Organisationen, die gemeinsam in dieser Stadt für die soziale Sicherheit verantwortlich sind, bedanken. Ohne die NGOs würde uns der Kampf gegen Armut und für soziale Gerechtigkeit in dieser Form nicht gelingen. Aber es gilt auch, gegen Ausbeutung aufzutreten. Es geht darum hinzuschauen und Verantwortung zu übernehmen, hinzuschauen und für Sicherheit im Sinne der sozialen Sicherheit zu sorgen, und das auf Basis einer klaren Haltung und einer klaren Wertevorstellung, wie sie die Sozialdemokratie seit über 120 Jahren für sich in Anspruch nimmt und wie wir uns definieren, nämlich auf Basis der Werte der Gleichheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität. Die wahren Allianzen, lassen Sie mich das zum Abschluss sagen, treffen die Sozialdemokraten heute hier nicht mit der FPÖ. Die Allianzen, die heute hier noch zustande kommen werden, treffen Sie und die anderen.

 

Ich bitte um Zustimmung zu dieser Vorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Da eine namentliche Abstimmung begehrt wurde und diese vorgesehen ist, wenn mindestens 25 Landtagsabgeordnete zustimmen, bitte ich, wer dem Begehren nach namentlicher Abstimmung zustimmen möchte, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich sehe hiermit die Einhelligkeit und somit einstimmig.

 

Ich darf Frau Mag Barbara Feldmann ersuchen, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.

 

Schriftführerin Abg Mag Barbara Feldmann: Dkfm Dr Fritz Aichinger.

 

Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja.

 

Schriftführerin Abg Mag Barbara Feldmann: Dr Wolfgang Aigner.

 

Abg Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja.

 

 Schriftführerin Abg Mag Barbara Feldmann: Dipl-Ing Omar Al-Rawi.

 

Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Ja.

 

Schriftführerin Abg Mag Barbara Feldmann: Mag Ines Anger-Koch.

 

Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja.

 

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