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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 82

 

wie ich es finde - wichtiger ist als die Rolle, die zum Beispiel die Arbeiterkammer oder die Ärztekammer, die hier auch begutachten konnten, haben. Nachdem das Gesetz legistisch von der zuständigen Abteilung vorbereitet wurde, es intern angeschaut wurde, extern die Kritikpunkte oder Anregungen vorliegen, ist jetzt die Interessensvertretung die Organisation, die die behinderten Menschen vertritt, wo man sich all diese Fragen noch einmal anschaut.

 

Ich denke, dass diese Vorgangsweise eine sinnvolle ist, weil auf Basis dessen, was die Beamtinnen und Beamten des Hauses, die mit der Legistik betraut sind, aber auch jene, die mit dem Vollzug betraut sind, erarbeitet haben, alle auf gleicher Ebene die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Die besondere Rolle hat die Interessensvertretung für behinderte Menschen, die sich jetzt in einem sehr, sehr umfassenden und auch langen Prozess sehr dafür engagiert.

 

Da möchte ich mich auch - vielleicht schaut der eine oder andere zu - ganz herzlich bedanken für das große Engagement für die Menschen, die durch die Interessensvertretung eben auch vertreten werden. Ich bin sicher, dass wir eine gute Lösung zustande bringen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Danke, Frau Stadträtin. - Die 4. Zusatzfrage kommt von Frau Abg Smolik. Ich ersuche sie um die Fragestellung.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Wir begrüßen sehr, dass es dieses Chancengleichheitsgesetz gibt, es dauert eben sehr lange. Sie haben jetzt sehr viel über die Vorgehensweise gesprochen, und es ist ja nicht das erste Mal, dass wir das auch hier diskutieren. Ich halte sie für nicht ganz so richtig, weil ich glaube, dass man sich die zig Stunden, die Sie jetzt auch angeführt haben, in den Sitzungen mit der Interessensvertretung hätte - unter Anführungszeichen - ersparen können, wenn man die Interessensvertretung und die Betroffenen schon in die Erstellung dieses Entwurfes mit einbezogen hätte. Denn so hätte man alle diese 36 Punkte, oder wie viele es dann auch gewesen wären, schon im Vorfeld diskutieren und einarbeiten können und auch auf der legistischen Ebene klären können, warum manches geht und warum manches nicht geht.

 

Jetzt haben Sie noch einmal betont, dass die Vorgehensweise richtig war. Ich bezweifle das, und ich möchte gerne Folgendes wissen: Werden Sie, wenn es noch einmal eine Gesetzesänderung in der Richtung gibt - also nicht beim Chancengleichheitsgesetz, sondern bei anderen Gesetzen - diese Vorgehensweise beibehalten? Das heißt, werden Sie die Interessensvertretung wieder erst nachher hinzuziehen oder sie schon im Vorfeld einbinden?

 

Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Landtagsabgeordnete!

 

Ich glaube, dass dieses Entweder-oder ein bisschen die Realität verkennt, weil das ja intendieren würde - ich glaube nicht, dass Sie das meinen, aber ich sage es trotzdem so -, es gäbe keinen Dialog mit der Interessensvertretung, man würde nicht - nämlich egal, ob es eine Gesetzesnovelle gibt oder nicht - in einem Dialog sein und daher einerseits wissen, wo der Schuh drückt, und andererseits würde man nicht gemeinsam an der Weiterentwicklung der Behindertenpolitik in dieser Stadt arbeiten. Das ist aber ein Trugschluss - ich glaube auch nicht, dass Sie den haben -, sondern es gibt einen sehr engen Dialog mit der Interessensvertretung, mit dem Fonds Soziales Wien, mit der MA 40 und zwar unabhängig von der Frage, ob gerade ein Gesetz novelliert wird oder nicht.

 

Wenn Sie sagen, man hätte sich die vielen Stunden erspart: Ich will sie gar niemandem ersparen! Denn ich glaube, dass das sehr, sehr wichtig ist. Das ist ein ganz wichtiges Gesetz für die behinderten Menschen in dieser Stadt, und daher ist es ganz besonders wichtig, hier alle einzubinden, sich die Zeit zu nehmen und hier auch sicherzustellen - das bedeutet nicht, dass man in allen Fragen einer Meinung sein muss -, hier auch den Raum dafür zu geben, eine Grundlage zu haben, über die gesprochen werden kann, und auf Basis dieser Grundlage dann Veränderungen vorzunehmen.

 

Der Dialog findet statt, ob ein Gesetz novelliert wird oder nicht; wichtig ist einfach, ausreichend Raum zu geben. Sie wissen, glaube ich, dass es mir an sich immer wichtig ist, Dinge auch schnell umzusetzen. In manchen Fragen - und hier ist es eine solche - ist es mir lieber, ein paar Monate mehr Zeit zu haben, aber dann wirklich ein für alle zufriedenstellendes Gesetz vorlegen zu können.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Herzlichen Dank, Frau Stadträtin. - Für die letzte Zusatzfrage ersuche ich Frau Abg Praniess-Kastner um ihre Fragestellung.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Sie haben von einem sehr wichtigen Dialog gesprochen, von intensivem Dialog. Der ist natürlich auch mir sehr wichtig. Ich denke, ein sehr erfolgreiches Modell - wobei dieser Dialog zwischen FSW und Betroffenen sehr, sehr gut gelungen ist, ich denke, da sind wir uns alle einig - war ja die Entwicklung und die Fortführung der Pflegegeldergänzungsleistung. Da ist es sehr, sehr gut gelungen, einen Dialog zu führen und dann ein auf sehr guten Beinen stehendes Modellprojekt in eine Regelleistung überzuführen.

 

Das Kontrollamt hat die Pflegegeldergänzungsleistung überprüft und hat unter anderem sehr erfreuliche Dinge festgestellt wie die Erhöhung der Unabhängigkeit vom familiären Unterstützungssystem, die Erhöhung der sozialen Kontakte und Teilnahme am kulturellen Leben, aber auch die Verbesserung und Stabilisierung der gesundheitlichen Situation und auch der beruflichen Ziele. Also alles in allem sehr, sehr erfolgreich, und jene Punkte, die das Kontrollamt beanstandet hat, wurden vom FSW sehr gut ausgeräumt, indem der FSW eigentlich die Argumentation der betroffenen behinderten Menschen übernommen hat.

 

Frau Abg Mörk, die ja die Vorsitzende

 

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