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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 82

 

(Beginn um 9.02 Uhr.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Die 30. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

Vor Eingang in die Tagesordnung freue ich mich, viele Besucherinnen und Besucher auf der Galerie begrüßen zu dürfen. Ich freue mich über Ihr Interesse.

 

Entschuldigt für heute sind Abg Mag Lachkovics, Abg Niedermühlbichler, Abg Dipl-Ing Stiftner und Abg Dr Troch. StRin Ing Leeb befindet sich auf Urlaub.

 

Mir wurden zwei Absetzungsanträge der Abgen Dr Herbert Madejski, Veronika Matiasek, Robert Parzer vorgelegt, und zwar betreffend die Postnummer 6 der Tagesordnung: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird - Behördenzuständigkeit.

 

Der zweite Absetzungsantrag, von den gleichen Personen eingebracht, betrifft die Postnummer 5 der Tagesordnung: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz betreffend Haltung von hundeführscheinpflichtigen Hunden geändert wird.

 

Die beiden Absetzungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und werden vor der jeweiligen Tagesordnung zur Abstimmung gebracht.

 

Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP – 01088-2010/0001 – KVP/LM) von Herrn Abg Dr Matthias Tschirf ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. [Sie haben im Zuge der Einführung des verpflichtenden Hundeführscheins für bestimmte Hunde keinen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher einem (externen) Begutachtungsverfahren unterzogen hätte werden müssen. Dadurch umgingen Sie bewusst eine wichtige Diskussion – wertvolle Meinungen, Expertisen, Kritikpunkte und Hinweise konnten daher nicht in den nun vorliegenden Novellentext einfließen. Warum haben Sie Betroffene, Experten, Vereine und Verbände bewusst außen vor gelassen, indem Sie keinen eigenen Gesetzesentwurf zum Tierhaltegesetz inklusive externen Begutachtungsverfahren vorgelegt haben?]

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

In Ihrer Frage geht es um das Thema des Hundeführscheins. Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben das größtmögliche Begutachtungsverfahren, das es zu einem Gesetz überhaupt gibt, gemacht, wir haben nämlich in Wien eine Volksbefragung gemacht, wir haben die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt befragt. Gleichzeitig haben wir mit vielen Experten und Expertinnen, mit Verbänden et cetera gesprochen.

 

Aber seien wir uns ehrlich, um dieses Thema geht es Ihnen doch gar nicht, denn was habe ich festgestellt: Seit der Volksbefragung herrscht offensichtlich ein Chaos in der ÖVP. Angefangen hat es damit, dass der Herr StR Walter den Stimmzettel zerrissen hat, zwei Tage später hat mein Sohn eine Zeitung der Jungen ÖVP nach Hause bekommen, wo aufgerufen worden ist, zur Volksbefragung zu gehen. Ihre Vorsitzende, die Frau Marek, hat aufgefordert mitzumachen. Also offensichtlich gab es Ihrerseits einen Schlingerkurs – das ist noch das Höflichste, was mir einfällt – zu diesem Thema Volksbefragung.

 

Und jetzt haben Sie offensichtlich ganz massive Probleme, mit dem Ergebnis der Volksbefragung umzugehen. Die ÖVP ist einfach ein schlechter Verlierer. Das muss ich hier schon einmal sagen. 90 Prozent Zustimmung bei der Volksbefragung für den Hundeführschein reichen Ihnen offensichtlich nicht aus nach Ihrem Demokratieverständnis, um eine rasche und zügige Umsetzung des Hundeführscheins zu gewährleisten.

 

Denn was will die Wiener ÖVP? Ich lasse Sie einmal raten. Sie wollen keine rasche Umsetzung, nein, Sie wollen einen Unterausschuss. Offensichtlich nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis. Nur nichts umsetzen! Das scheint Ihre Reaktion auf direkte Demokratie zu sein, aber ich kann Ihnen sagen, es ist nicht die unsere.

 

Die Wienerinnen und Wiener haben sich nämlich meiner Meinung nach eine rasche Umsetzung des Hundeführscheins verdient, und die SPÖ ist auch Garant dafür, dass das tatsächlich passiert. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Aus diesem Grund haben wir Ihnen heute die Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz mit einem verpflichtenden Hundeführschein für die so genannten Kampfhunde vorgelegt. Entsprechend der Volksbefragung soll das mit 1. Juli in Kraft treten.

 

Aber ich möchte noch gerne einen Blick zurückwerfen und mir ein bisschen anschauen, was die Wiener ÖVP in den vergangenen Jahren zum Thema Hundeführschein zu sagen hatte. Das ist ganz etwas andres als das, was Sie heute sagen. Denn noch im November 2009 – das ist noch nicht so lange her, und ich bin mir sicher, Sie können sich noch daran erinnern – hat der Kollege Stiftner hier einen Antrag eingebracht für einen verpflichtenden Hundeführschein für die Haltung von gefährlichen Rassen. Also genau das, was wir heute hier vorgelegt haben, haben Sie in einem Antrag noch im November des vergangenen Jahres gefordert.

 

Offensichtlich tun Sie sich in letzter Zeit ein bisschen schwer, den Kurs bei bestimmten politischen Themen zu halten. Ich sage nur Stichwort Gratiskindergarten, das habe ich heute auch erstaunt in der Zeitung gelesen, und der Hundeführschein scheint auch so ein Thema zu sein.

 

Am 7.1.2009 hat Kollege Walter psychologische Tests für Kampfhunderassen gefordert. Er hat gesagt, Eignungstest wie bei einem Waffenschein, ein Kampfhund ist wie eine Waffe. Und dann erfolgt am 23.3.2010 der Schwenk durch den Herrn Klubobmann Tschirf, der da sagt, der Rauhaardackel meiner Schwester ist auch super bissig.

 

Also das, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ist wirklich ein Hohn, denn wie man den Biss eines Kampfhundes mit dem eines Rauhaardackels gleichsetzen kann, das ist mir wirklich ein Rätsel. Also ich finde das wirklich von Ihrer Aussage her einen Hohn. Ich will das gar nicht weiter kommentieren, um mir hier keinen Ordnungsruf

 

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