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Landtag, 29. Sitzung vom 28.01.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 34

 

ganz anders aus, denn immer mehr Kinder sprechen nicht Deutsch und auch österreichische Kinder haben teilweise Sprachprobleme. Ich will jetzt gar nicht unterteilen in Ausländer und Nichtausländer oder Ausländer und Inländer. Es sind nämlich insgesamt immer mehr Kinder auch sozial nicht integriert. Das bedeutet, dass sich das Problem, das wir jetzt schon in der 1. Klasse der Volksschule haben und das sich bis ans Ende der Pflichtschule und weiter bis zum Berufseinstieg durchzieht, um ein Jahr vorverlagern würde. Dann wären nämlich alle Kinder gemeinsam im Kindergarten, und die Mehrheit würden vermutlich Kinder mit Migrationshintergrund ausmachen, die vielleicht nicht Deutsch können und im Kindergarten Probleme mit verursachen würden.

 

Das heißt: Es gibt sprachliche und soziale Mankos in den Volksschulen, und das Ganze würde sich in den verpflichtenden Kindergarten vorverlagern.

 

Das heißt, es würde keine Integration in der Weise mehr stattfinden, wie es eigentlich erwünscht wäre, sondern die Integration würde anders herum stattfinden. Man bräuchte sozial und pädagogisch qualifizierte KindergartenbetreuerInnen, die es in dieser Zahl überhaupt nicht gibt. Ich glaube, nicht einmal Lehrer an den Pflichtschulen haben zur Zeit die Möglichkeit und die Fähigkeit, dieses Problems, das in Wien immer stärker wird, Herr zu werden. Das können die Lehrer zur Zeit großteils auch nicht, und zwar nicht deswegen, weil sie so schlechte Lehrer sind, sondern weil sie hinsichtlich dieser Problematik nicht wirklich geschult wurden.

 

Ganz aktuell zeigt eine neue Studie des Instituts für Bildungsforschung, dass Lehrlinge nach der Pflichtschule unvermittelbar sind. Frau Brigitte Jank, die Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien, hat gesagt, dass 68 Prozent der Wiener Unternehmen über Schwierigkeiten klagen, geeignete qualifizierte Jugendliche zu finden.

 

Es wurden bei dieser Studie 300 Betriebe in Wien aus allen Branchen befragt, und es zeigte sich, dass immer mehr Schulabgänger nach der Pflichtschule nur über geringe Grundkompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen. Für die Unternehmen in Wien ist natürlich das sprachliche Ausdrucksvermögen ganz besonders wichtig, und dieses ist leider bei vielen Schülern nicht vorhanden. Ich glaube aber, dass das verpflichtende Kindergartenjahr in dieser Form diesem Problem auch nicht vorbeugen würde, weil vor Schulantritt nicht garantiert wird, dass denjenigen, die es brauchen, vor Schuleintritt die deutsche Sprache entsprechend vermittelt wird.

 

Anders wäre es, wenn man besondere Gruppen für die Kinder mit Betreuungsbedarf einrichten würde, in denen speziell ausgebildete Pädagogen Gruppen mit sozialen und sprachlichen Mankos ausbilden. Das ist aber in diesem Gesetz, soweit ich es gelesen habe, nicht vorgesehen.

 

Es stellt sich auch die Frage, ob genügend Plätze vorhanden sind beziehungsweise ein flächendeckendes Angebot vorhanden ist. Sie haben sich mit § 4 Abs 1 Punkt 3 ein Schlupfloch für Ausnahmen gelassen. Dort steht: „Von der Besuchspflicht ausgenommen sind Kinder, denen auf Grund der Entfernung zwischen Wohnort und nächst gelegener geeigneter institutioneller Kinderbetreuungseinrichtung der Besuch nicht zugemutet werden kann.“ Und in den Erläuterungen steht: „Dieser Ausnahmetatbestand ist dann anzunehmen, wenn die Geh- und Fahrtzeit zur Kinderbetreuungseinrichtung mehr als 45 Minuten beträgt.“ Das heißt, es ist zur Zeit gar nicht garantiert, ob ein flächendeckendes Angebot überhaupt vorhanden ist.

 

Aus den genannten Gründen lehnen wir dieses Gesetz ab. Ich freue mich aber auf eine angeregte Diskussion! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Smolik. Ich erteile es ihr.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!

 

Ich muss gestehen, dass ich die Theorie, die Kollege Gudenus uns hier jetzt dargelegt hat, nicht ganz verstanden habe. Ich führe das jetzt einmal auf meinen angeschlagenen Gesundheitszustand zurück. Aber vielleicht wird der Standpunkt der FPÖ von den anderen Rednern noch ausführlicher erläutert! Vielleicht konnten sie das nachvollziehen!

 

Für mich war nicht ganz schlüssig, was er mit dem vorgezogenen Problem meint. (Zwischenruf von Abg Mag Johann Gudenus, MAIS.) Ja! Aber Sie haben das nicht wirklich schlüssig erläutert!

 

Wir werden diesem Gesetz heute zustimmen. Ich habe allerdings bereits im Ausschuss angemerkt, dass wir mit einem Paragraphen in diesem Gesetz nicht sehr glücklich sind. Dementsprechend haben wir aber bereits einen Antrag eingebracht, damit man das Gesetz in dieser Hinsicht noch einmal abändern könnte. Es handelt sich hiebei um § 4, in dem geregelt ist, dass Kinder mit Behinderungen vom verpflichtenden Kindergartenbesuch ausgenommen werden können. Darüber gab es schon eine Debatte, als dieses Gesetz vorgeschlagen wurde, auch im Hinblick auf die 15a-Vereinbarung. Es gab eine sehr breite Debatte auch unter den Behindertenorganisationen, dass dieses Gesetz der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht, aber auch der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

 

Es mag sein, dass es in Wien nicht ganz so häufig vorkommt, dass Kinder mit Behinderung nicht in den Kindergarten gehen, weil dieser zu weit entfernt ist oder es diesbezüglich Bedenken gibt. Wir haben aber auch in Wien für Kinder mit Behinderungen zu wenig integrative Plätze im Kindergarten, und dieses Gesetz ermöglicht vielleicht, dass das als Grund angeführt wird, warum Kinder mit Behinderung nicht in den Kindergarten gehen können und von dieser Verpflichtung ausgenommen werden.

 

Ich glaube, dass wir in dieser Frage österreichweit ein Umdenken brauchen. Wir brauchen den Gedanken der Inklusion viel stärker! Es kann nicht sein, dass wir immer gerade jene, die den Kontakt mit anderen Kindern dringend brauchen – und das sind unter anderem auch

 

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