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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 76

 

aber es ist ein sehr spannendes Thema und vor allem, da gebe ich allen drei Fraktionen, die vor mir gesprochen haben, recht, immer wieder ein aktuelles Thema, gerade in einer Stadt wie Wien, wo wir auf engem, wenngleich auch vorbildlich grünem Raum, natürlich danach trachten müssen, dass Menschen und Tiere möglichst schadlos für jeweils einander gemeinsam leben.

 

Dennoch möchte ich, bevor ich sozusagen noch auf das Thema an sich eingehe, auf meine Vorredner und Vorrednerin eingehen. Ich möchte jetzt chronologisch, von mir aus gesehen, von hinten anfangen.

 

Kollege Madejski, vieles von dem, was Sie gesagt haben, vor allem zum Schluss, stimmt. Es geht natürlich nicht um einen Hundeführerschein, sondern um einen Hundeführschein. Allerdings dürften sich auch nicht alle Maßnahmen, die auf Initiative von StRin Sima und auch den Tierschützern hier im Haus gesetzt wurden, bekannt sein - er ist jetzt nicht da, aber vielleicht spricht es sich doch noch durch zu ihm -, weil Sie unter anderem davon gesprochen haben, dass es fehlende Anreize gibt. Es ist bereits so, dass es für jene Hundebesitzer - jetzt ist er wieder da -, die einen Hundeführschein machen, eine Befreiung von der Hundesteuer gibt. Also diese Anreize gibt es sehr wohl.

 

Es ist auch bei allen Veranstaltungen im Bereich Tierschutz schon seit Jahren darauf ein Augenmerk gelegt worden, auch bei den Publikationen, die es von Seiten des Presse- und Informationsdienstes gibt, Tierschutz sozusagen auch immer als Informationstätigkeit gegenüber Tierbesitzern umzuwandeln.

 

Information ist aber sozusagen natürlich ein Schlagwort in dem Zusammenhang. Es geht natürlich, wie Sie auch richtig erwähnt haben, darum, wie Menschen, die den Umgang mit Hunden nicht gewöhnt sind, mit Hunden umgehen.

 

Aber, und das ist die große Klammer zum Beitrag von Maria Vassilakou, wer oder was entscheidet, ob jemand befähigt ist, einen Hund zu führen? Ich möchte nur den Fall in Erinnerung rufen, um allen noch einmal klarzumachen, wovon wir hier sprechen. Natürlich, Maria, ist das ein Anlassfall und ist das, was wir implizit mit dem Antrag wollen, eine Form der Anlassgesetzgebung. Ich zitiere hier den „Kurier" vom 15. November: „Der siebenjährige Hund Odin hatte sich in den Körper des kleinen Mädchens verbissen. Als der Vater das Kind befreit hatte, raste er ins Krankenhaus. Es war zu spät. Die Ärzte im Landesklinikum Horn kämpften vergeblich um das Leben von Hannah. Die Verletzungen waren zu massiv. Am Freitag, kurz vor 8 Uhr in der Früh, kam Hannahs Vater, ein erfahrener Hundeführer, von seinem Polizeidienst nach Hause." - Wer von uns könnte sich zutrauen, welcher rechtlichen, auch welcher psychologischen Institution könnte man es sozusagen überantworten, zu entscheiden, einem Polizisten, also jemandem, der einen Beruf ausübt, der ihn sozusagen bevollmächtigt, uns alle zu schützen und die Einhaltung der Gesetze einzuhalten, präventiv das Recht auf eine Hundehaltung abzusprechen, Maria? Und genau damit sind wir bei einem großen Problem!

 

Ich weiß, was deine Intention ist, aber ich gebe auch zu bedenken, dass auch die Psychologisierung des Hundehalters an ihre Grenzen stößt, wie dieser wirklich traurige, für die Familie unendlich belastende, entsetzliche Todesfall beweist. Deswegen gebe ich dir in den Worten, die du gesagt hast, recht, auch wenn deine Taten dem widersprechen, indem du natürlich eine Anlassgesetzgebung verlangst, dass es schwierig ist, weil es hier sozusagen keine Pauschalurteile gibt und auch keine Pauschalanalysen geben kann.

 

Ich habe vorhin schon erwähnt, es gibt zahlreiche Initiativen, die alle von Umweltstadträtin Mag Ulli Sima ausgegangen sind. Zahlreiche Maßnahmen finden sich auch in der letzten Novelle des Tierhaltegesetzes.

 

Betreffend Hundeführschein bin ich mir natürlich dessen bewusst, dass es Tippfehler geben kann (Abg Dr Herbert Madejski: Nein, es ist zweimal erwähnt!), aber natürlich ist das in diesem Zusammenhang aufgelegt, darauf noch einmal hinzuweisen. Dieser Hundeführschein ist, und das ist mir in der Debatte noch zu wenig klar herausgekommen, natürlich auch jetzt schon ein Instrument, sagen wir einmal, der gesetzlichen Maßregelung von Fehlverhalten und auch sozusagen vom Wiedereinkriegen und Wiederentschärfen von gefährlichen Situationen.

 

Ich bin nicht Juristin, aber Politikerin, und als solche glaube ich, dass da auch die Stadtwache nicht die richtige Behörde sein könnte. Nein, es gibt eine Behörde, die dafür zuständig ist, und das ist die Bundespolizei. Es gibt immer wieder Gespräche, auch mit der Bundespolizei, was sozusagen die Einhaltung dieser Gesetze auf Landesebene angeht. Aber ich glaube, es wäre vermessen, zu sagen, wenn es klare bundespolizeiliche Kompetenzen gibt, und das würden wir in anderen Fällen alle zusammen auch nicht wollen, dass sich dann plötzlich das Landesorgan über diese Zuständigkeit der Polizei erhebt. Aber, wie gesagt, es gibt jetzt schon die Möglichkeit, wenn ein Vorfall passiert und wenn davon ausgegangen werden kann, dass sozusagen ein fehlendes Wissen von Seiten des Hundehalters da ist, diesen Hundeführschein vorzuschreiben.

 

Es geht uns, ich habe das schon eingangs erwähnt, um ein friedliches Miteinander. Es geht um das jeweilige Adjustieren von Rahmenbedingungen. Unter diesem Stichwort wollen wir auch unsere Zustimmung zu den Anträgen auf Zuweisung verstanden wissen.

 

Es gibt immer auch den Bedarf der Evaluierung von bestehenden Maßnahmen. Aber ich bitte trotzdem, gerade weil es immer wieder tragische Fälle geben und niemand von uns sie ausschließen kann, im Interesse der Gesetze, die wir hier beschließen, die Inhalte dieser Gesetze nicht in der Argumentation zu unterwandern, sondern sie klar anzuerkennen.

 

Es gibt auch jetzt schon, und auch das ist in der Diskussion nicht gefallen, für im Bundesland Wien gemeldete Hunde eine verpflichtende Haftpflichtversicherung. Auch das ist ein ganz entscheidendes Thema zur Sicherheit.

 

Wie gesagt, ich möchte noch einmal festhalten, § 8

 

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