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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 76

 

dazu, das ist eine gewisse Mentalität, aber Sie tut uns nicht gut.

 

Johannes Hahn wird ein exzellenter Kommissar. Der Vorschlag, den hier die österreichische Bundesregierung eingebracht hat, ist ein guter. Sie werden sehen, dass er für Österreich und für Europa einer sein wird, der einen Beitrag dazu leistet, dass dieses Projekt Europa, von dem die Eltern-, Großelterngeneration nur träumen konnte, sich weiterentwickelt. Man braucht sich nur Feldpostbriefe anzuschauen aus den zwei Weltkriegen, man braucht sich nur anzuschauen, was etwa in den Konzentrationslagern passiert ist, und kann froh sein, dass diese Welt von gestern – um mit Stefan Zweig zu reden – vorbei ist. Wir brauchen dieses moderne Europa, und Johannes Hahn wird ein exzellenter Vertreter in diesem Europa sein. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg Dr Vitouch zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Dr Elisabeth Vitouch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Danke, Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte gleich zum Ausschuss der Regionen kommen, denn ganz allgemein kann man ja zum EU-Reformvertrag von Lissabon sagen, dass er eine Kompromisslösung ist, die nicht sämtliche Forderungen der Regionen und Gemeinden erfüllen kann, aber einen sehr wichtigen Schritt zur Stärkung kommunaler Rechte in der europäischen Integration darstellt.

 

Im AdR waren bisher 344 Mitglieder bei 27 Mitgliedstaaten, nach dem Vertrag ist jetzt die Höchstzahl der Mitglieder mit 350 festgelegt. Die Anzahl der Vertreter und Vertreterinnen pro Mitgliedstaat wird aber nicht mehr im Vertrag festgelegt sein. Den Beschluss über die Zusammensetzung wird in Hinkunft der Ministerrat auf Vorschlag der Kommission einstimmig fassen, wobei demographische, soziale und wirtschaftliche Faktoren zu berücksichtigen sind.

 

Nun muss ich dazu sagen, dass dann, wenn man das im Sinne der großen Staaten auslegt, die Zahl der Mitglieder steigen wird; zum Beispiel könnte Deutschland dann 30 Mitglieder anstelle von 24 haben. Auch ohne Neubeitritte – und wir rechnen ja damit, dass Kroatien als nächster Staat beitritt und dann 9 Mitglieder haben wird – hätte eine Verwirklichung solcher Vorstellungen eine Reduktion der österreichischen Mitglieder zur Folge.

 

Wir werden also im nächsten Plenum am 3. und 4. Dezember sehr heftig diskutieren und verhindern, dass Österreich von zwölf auf elf Sitze abgemagert wird. Das ist eine Diskussion, die auch noch weiterhin im Zusammenhang mit der Geschäftsordnung des AdR zu führen sein wird. Ich darf dort als stellvertretendes Mitglied ein bisschen etwas mitreden, und ich bin sehr daran interessiert, dass diese Stärkung der Gemeinden und der Regionen und letztlich auch der Städte nicht zu Ungunsten Wiens ausgeht.

 

Die Mandatsdauer der AdR-Mitglieder wird ab jetzt fünf statt vier Jahre betragen – das entspricht dem Zeitraum der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments –, und die Präsidenten und Präsidentinnen und das Präsidium werden auf zweieinhalb Jahre verlängert.

 

Der AdR wird – und das halte ich für sehr wichtig – künftig die Möglichkeit haben – es wurde bereits vom Herrn Landeshauptmann und von meinen Vorrednern erwähnt –, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, wenn ein Gesetzgebungsakt, für dessen Annahme ja die Anhörung vorgeschrieben ist, seines Erachtens gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, und es wird ein Klagerecht bei Verletzung der Rechte geben.

 

Nun muss man dazusagen, dass auch im AdR derzeit an einer Geschäftsordnungsreform gearbeitet wird, denn die Beschlussfassungsquoren sind noch strittig. Es ist also nicht sicher, ob man lieber einen höherschwelligen oder einen niederschwelligen Zugang zu diesem Klagsrecht wählen soll. Die österreichische und damit auch die Wiener AdR-Delegation spricht sich dafür aus, dass auch eine qualifizierte Minderheit die Anrufung des EuGH durchsetzen können muss, weil gerade Subsidiaritätsfragen nicht durchgehend für alle Mitgliedstaaten gleich relevant sind. Also es wäre für uns vorstellbar, dass bei Zustimmung der einfachen Mehrheit oder eines Drittels der anwesenden Mitglieder eine Anrufung des EuGH möglich ist. Befürchtet wird jetzt nach der Ratifizierung des Vertrages eine Klagsflut wegen gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßender Entscheidungen. Dies ist nicht wahrscheinlich. Im Gegenteil, wenn wir dieses Klagsrecht zu hochschwellig ansetzen, dann würde das Damoklesschwert der Klage zahnlos und stumpf werden, und so können Rechtsakte des AdR in der Vorbereitungsphase nicht genügend Gewicht haben und Stellungnahmen nicht glaubwürdiger werden. Wir setzen uns also für einen niederschwelligen Zugang ein.

 

Von den Grundrechten war schon die Rede, von der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die leider Großbritannien, Polen und Tschechien nicht angenommen, sondern ein Opting Out ausgehandelt haben, aber es bleibt, dass alle EU-Bürgerinnen und -bürger ihre Grundrechte direkt vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einklagen können, und zwar nicht nur die wirtschaftlichen Grundrechte, die ja schon jetzt eine große Rolle in den Rechtsprechungen des EuGH spielen – also zum Beispiel die Durchsetzung des Binnenmarktes –, sondern nunmehr gleichberechtigt auch die sozialen Grundrechte, also das Recht auf Gesundheitsschutz, auf soziale Sicherheit, auf soziale Unterstützung, das Recht auf Zugang zu den Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Ich denke, das ist wirklich – der Herr Landeshauptmann hat es gesagt – ein Meilenstein in den Entscheidungen und Entwicklungen der EU.

 

Dass das Europäische Parlament gestärkt wird, haben wir schon gehört. 95 Prozent aller EU-Gesetze werden künftig im Zusammenwirken zwischen dem Ministerrat, also den Ministern und Ministerinnen aller EU-Staaten, und dem direkt gewählten Europäischen Parlament beschlossen. Das so genannte Mitentscheidungsverfahren wird jetzt reguläres Gesetzgebungsverfahren.

 

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