«  1  »

 

Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 78

 

kostenlose Kindergarten ist ein gebrochenes Versprechen, und wenn man die eigene Forderung ernst nimmt, dann sollten Integrationsmaßnahmen schon im Kindergarten stattfinden, und dann müsste für jedes Kind, nämlich wirklich ausnahmslos für jedes Kind, ein Kindergarten- oder Kinderkrippenplatz vorhanden sein und bereitgestellt werden, das ist aber nicht der Fall, da müsste genügend Platz, Raum und Personal vorhanden sein, ansonsten ist es nämlich wirklich ein billiger Wahlkampfschmäh.

 

Und, sehr verehrter Herr Landeshauptmann, seien Sie doch bitte so ehrlich und sagen es, wenn es Zeit braucht, um die Qualität, die notwendig ist, zu erreichen. Und dann seien Sie doch bitte so ehrlich und sagen oder geben zu, dass zur Zeit zu wenig Personal vorhanden ist, oder seien Sie doch bitte so ehrlich und sagen, dass der kostenlose Kindergarten eben noch nicht umgesetzt ist. Das wäre politischer Anstand! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: „Billiger Wahlschmäh“, begründet durch die Ausführungen von Herrn Abg Mag Gudenus. (Abg Dr Wolfgang Aigner: Sie haben keine politische Stellungnahme abzugeben! – Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Das ist der Titel, das ist ja der Titel!)

 

Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Landeshauptmann zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Bitte, Herr Landeshauptmann. (Amtsf StR Dr Michael Ludwig: So lautet ja der Titel der Dringlichen Anfrage! – Debatte zwischen FPÖ- und SPÖ-Abgeordneten, die langsam abklingt.) Ich nehme an, dass jetzt wieder Ruhe einkehrt, es hat der Herr Abgeordnete auch den Irrtum eingesehen, und der Herr Landeshauptmann ist am Wort.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter, es ist mir im Hinblick auf die Begrifflichkeit des Anstands, der hier gerade gebraucht wurde, aber auch im Hinblick auf den Titel dieser Dringlichen Anfrage durchaus wichtig, zunächst festzustellen, dass gerade die FPÖ in der damaligen Koalition mit der ÖVP durch die Einstellung der Kindergartenmilliarde im Jahre 2001 maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass der Ausbau an Kinderbetreuungseinrichtungen Österreich-weit zurückgegangen ist.

 

Erst nach dem Abschluss der Art 15a B-VG-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühsprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplans wurden vom Bund zusätzliche Mittel für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt, die letztendlich auch zu einem massiven Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich geführt haben.

 

Zudem möchte ich betonen, dass die Stadt Wien in ihrem unmittelbaren Einflussbereich ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben und Vorhaben erfüllt und seit September 2009 den beitragsfreien Kindergarten im gesamtstädtischen Bereich anbietet.

 

Durch das neue Fördermodell haben wir auch den privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, egal, ob groß oder klein, egal, ob Tageseltern oder Kindergruppen, die Möglichkeit geschaffen, beitragsfreie Plätze anzubieten. Der beitragsfreie Kindergarten ist ein Meilenstein in der Bildungspolitik. Dazu tragen auch hochwertig ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen sowie engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Diese Maßnahme, die es noch in keinem anderen Bundesland gibt, ist einzigartig und wir werden sie uns sicher nicht schlechtreden lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Es ist mir daher eine besondere Freude, Ihre Fragen wie folgt auch zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2: Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Wiener Kindertagesheimverordnung im Dezember 2002 mit breiter Mehrheit beschlossen wurde und große qualitative Verbesserungen mit sich brachte, die auch in dieser Verordnung festgelegt wurden. Die Wiener Kindertagesheimverordnung regelt die Durchführung der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern in den Wiener Kindergärten. Durch die Einführung der beitragsfreien Kinderbetreuung bedarf es keiner Adaptierung der Verordnung, da alle in der Fragestellung angeführten Parameter, nämlich die Gruppenobergrenzen, bespielbare Bodenfläche je Kind und Personalschlüssel bereits seit Jahren darin enthalten sind und selbstverständlich auch eingehalten werden.

 

Die Qualität der angebotenen Plätze hängt daher nicht davon ab, ob für den Besuch ein Besuchsbeitrag eingehoben wird oder nicht.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 5: Nein, es besteht dazu keine Notwendigkeit. Die Schulreife ist im § 6 des Schulpflichtgesetzes und im § 3 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt. Die Überprüfung der Schulreife, die die sozialen, motorischen wie auch sprachlichen Fähigkeiten umfasst, erfolgt seit jeher über die Schule. Darüber hinaus gibt es mit dem Fördermodell 1+1 ein zusätzliches Förderprogramm, das bereits im Kindergarten ansetzt und Kinder umfassend fördert.

 

Zur Frage 6: Im § 16 des Schulunterrichtsgesetzes ist die Unterrichtssprache geregelt. Die Unterrichtssprache in den öffentlichen Schulen ist Deutsch, in bilingualen Schulen Deutsch und eine Fremdsprache. In den Kindergärten der Stadt Wien ist die gemeinsame Sprache Deutsch.

 

Zur Frage 7: Die Screening-Materialen für die Sprachstandfeststellungen wurden vom Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ausgearbeitet. Und die Überprüfung der Fortschritte der Fördermaßnahmen erfolgt – wie bereits erwähnt – über die Feststellung der Schulreife in der jeweiligen Volksschule. Das bereits vor einem Jahr gestartete 1+1-Fördermodell sieht vor dem eigentlichen Schulstart einen mehrstufigen Ablauf vor. So wurde die Schülerinnen- und Schülereinschreibung vorgezogen und findet nun bereits im Frühjahr für das übernächste Schuljahr statt. Diese Kinder werden dann im Kindergarten gescreent. Im Mittelpunkt stehen dabei Sprache, soziale Kompetenz und Grobmotorik. Jene Kinder, die es brauchen, erhalten dann das

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular