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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 78

 

wahrscheinlich noch weniger ausgekannt hat. Die Volksanwaltschaft kritisiert die schlechte Erkennbarkeit und stellt Kundmachungsmängel fest.

 

Interessant in dem Zusammenhang sind auch Berufungsbescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates, der in mehreren Fällen – also nicht nur in einem Fall, sondern in mehreren Fällen – die Strafe aufgehoben hat und den jeweils Gestraften bescheinigt hat, dass sie hier kein Verschulden trifft, weil diese Situation wirklich so unübersichtlich ist.

 

Auch interessant – auch das darf ich in diesem Zusammenhang anführen – ist eine Stellungnahme des ARBÖ, also eines Autofahrerklubs, in der festgestellt wird: „Die Beschilderung ist wirklich extrem irreführend und überfordert selbst ortskundige Menschen. Konsumentengerecht ist die Sache keinesfalls." Das spricht auch für sich.

 

Außerdem wurde damals vom ARBÖ geraten: „Strafe nicht einzahlen. Auf die Zusendung der Anzeige warten und dann dagegen Einspruch einlegen." Mit Verweis auf die aktuelle UVS-Entscheidung. All jene, die ihren Erlagschein bereits eingezahlt haben, schauen leider durch die Finger.

 

Das ist die Situation. Das hat auch die Volksanwaltschaft dazu veranlasst, im angesprochenen 28. Bericht eine formelle Missstandsfeststellung auszusprechen und eine Empfehlung abzugeben in Richtung Bereinigung der Kundmachungssituation und Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Strafbeträge. Also eine Missstandsfeststellung ist ja nicht irgendetwas und das macht die Volksanwaltschaft ja auch nicht jeden Tag, sondern da muss schon wirklich etwas passieren, sage ich einmal, oder ein schwerer Missstand in der Verwaltung auftreten, dass so etwas ausgesprochen wird. Das ist tatsächlich so passiert.

 

Die Stellungnahme des Magistrats war dann enttäuschend, würde ich einmal sagen. Hier hat man sich auf rechtliche Standpunkte zurückgezogen, die durchaus diskutierbar sind. Außerdem wurde festgestellt – das lese ich vor: „Bereits im Zuge der Einführung der gegenständlichen Kurzparkzone wurden an allen Einfahrtsstraßen blaue Bodenmarkierungen angebracht." – Das ist schlichtweg falsch, das stimmt einfach nicht. Ich habe Ihnen schon gesagt, im September 2005 wurde die Zone eingeführt und erst mit Beginn des Jahres 2006 hat man sich dann dazu herabgelassen, auch die blauen Zonen zu markieren. Sie wissen, auf der Straße wird dann groß ein blaues Banner markiert mit „Zone".

 

Auch das ist interessant, denn die Zone wurde, wie Sie vielleicht auch wissen werden, rund um die Stadthalle erweitert. Das heißt, es wurden auch andere Gebiete rund um die Zone mit einbezogen in die Kurzparkzone, aber man hat es dann monatelang verabsäumt, die alten blauen Markierungen, wo man in die Zone hineinfährt, wegzunehmen. Das heißt, die Verwirrung war dann wieder einmal doppelt. Hier ist man fast schon schildbürgerhaft vorgegangen.

 

Bei der Stellungnahme der Stadt Wien hat man sich auch auf den Standpunkt zurückgezogen, dass das nach § 25 Abs 2 StVO nur eine Kann-Bestimmung ist, dass man eben auch die Bodenmarkierungen in blauer Farbe auf der Fahrbahn aufbringt. Das stimmt schon, nur glaube ich, dass wir doch in einer Zeit angelangt sind, wo die Verwaltung durchaus auch bürgernahe sein sollte, und da ist es eigentlich selbstverständlich, alles dazu zu tun, um den Bürgern den Umgang mit Kundmachungen und Gesetzen zu erleichtern und nicht zu erschweren.

 

Also es wurde leider Gottes in Wirklichkeit in der Stellungnahme auf diese Missstandsfeststellung in keiner Weise adäquat reagiert. Ganz im Gegenteil. Folgerichtig kommt dann auch in dem jetzigen uns vorliegenden Bericht die Volksanwaltschaft zur Feststellung: „Der Wiener Magistrat hat dieser Empfehlung in der Hauptsache nicht entsprochen." Also das ist bezeichnend. Bei einer Missstandsfeststellung, die ja, wie gesagt, nicht irgendetwas ist, hat der Magistrat kein Ohrwaschl gerührt.

 

Es wird auch festgestellt: „... dass Erkennbarkeit des Norminhaltes unter realistischen Verkehrsbedingungen für den Magistrat offensichtlich unerheblich ist." Also ein Beispiel dafür, wie die Stadtverwaltung nicht funktionieren soll und wie bürgerfeindlich vorgegangen wird. Leider Gottes zu Lasten und auf Kosten der Bürger. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zu Wort gemeldet ist nunmehr die Frau Volksanwältin Mag Terezija Stoisits. Ich erteile es ihr.

 

Volksanwältin Mag Terezija Stoisits: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich möchte mich als derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft zu allererst ganz herzlich für Ihre würdigenden Worte im Bezug auf unsere Arbeit bedanken und vor allem auch danken für den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft, den wir drei und ich im Speziellen als Vorsitzende natürlich sehr gerne weiterleiten werden.

 

Danke auch herzlich für die Einladung, hier auch an der Plenardiskussion teilnehmen zu dürfen. Das ist nicht in allen Bundesländern so, darum sage ich das auch extra. Es ist in Wien allerdings immer so Usus gewesen. Dafür allerherzlichsten Dank.

 

Da ich in den Prüfbereichen, für die ich in der Volksanwaltschaft zuständig bin, nur in zwei Bereichen angesprochen wurde, möchte ich vorweg noch ein paar allgemeine Bemerkungen als Vorsitzende machen.

 

Die Frau Abg Straubinger hat ja schon die Zahlen über die Beschwerden genannt, mit denen Sie im Bericht konfrontiert wurden, die es im Jahr 2008 aus Wien bezüglich Wiener Gemeinde- und Landesverwaltung bei der Volksanwaltschaft gegeben hat und wie oft dabei die Volksanwaltschaft einen Missstand festgestellt und als solchen gesehen und eine Beanstandung durchgeführt hat. Für uns ist es so, dass jede Beschwerde, die an die Volksanwaltschaft herangetragen wird, berechtigt ist, die Frage ist nur, ob das, was der Beschwerdeführer, die Beschwerdeführerin an uns heranträgt, sich dann nach einer objektiven Prüfung auch in der Substanz als richtig erweist. Darum sind nicht nur jene Fälle, wo wir

 

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