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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 78

 

haben wir wahrgenommen und werden dies auch in Zukunft tun.

 

Ich wiederhole: Der wesentlichste Punkt ist, dass man auf die Meinung der slowakischen Bevölkerung entsprechend eingeht und dass in der Slowakei selbst ein Druck entsteht, so wie das auch in Österreich seinerzeit im Zusammenhang mit Zwentendorf der Fall war, dass man dieses Atomkraftwerk nicht baut.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Maresch. Ich ersuche darum.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ich halte die Aktion der Frau Umweltstadträtin, in diese UVP-Geschichte hineinzugehen und Informationen darüber an alle Haushalte zu schicken, für sehr begrüßenswert! Wir beide wissen aber genau, dass die Möglichkeiten bei einer UVP begrenzt sind, abgesehen von den Propagandamöglichkeiten und dem Versuch, die slowakische Bevölkerung vielleicht auch dafür zu gewinnen, gar keine Frage!

 

Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten, wie die Stadt Wien tätig werden kann, etwa nach der Espoo-Konvention. Außerdem gibt es auch eine dritte Möglichkeit, die noch viel wirksamer ist. Ich habe mir das herausgeschrieben: Die Stadt Wien, sprich, die Stadtwerke Holding und die Wien Energie, besitzt Anteile von 11,51 Prozent am Verbund, und die EVN hat 12,8 Prozent. Gemeinsam mit Niederösterreich hätte die Stadt Wien oder das Land Wien also immerhin mehr als 25 Prozent am Verbund.

 

Warum sage ich das? – Beide Atomkraftländer, die Slowakei wie auch Tschechien, brauchen, um den Strom international an die Nachbarländer verkaufen zu können, 380 kV-Leitungen. Die eine 380 kV-Leitung von Dukovani nach Österreich wurde ertüchtigt, und die andere von Györ nach Wien und in Richtung Kledering wird demnächst kommen.

 

Deswegen meine Frage: Was unternimmt die Stadt Wien, sprich, die Stadtregierung, um ihren Einfluss bei den Wiener Stadtwerken, bei Wien Energie und darüber hinaus beim Verbund geltend zu machen, dass diese Leitungen nicht gebaut werden? Das sind nämlich Atomstromautobahnen von der Slowakei zum Besitzer der Kraftwerke nach Italien.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Wie Sie wahrscheinlich wissen, werden unsere Handlungsmöglichkeiten außerordentlich eingeschränkt sein, denn bei der letzten Hauptversammlung des Verbunds wurde kein Vertreter der Wiener Stadtwerke in den Aufsichtsrat gewählt. Dazu kann man sagen: Es ist euer Problem, dass kein Aufsichtsrat mehr neu gewählt wurde, im Gegensatz zu Niederösterreich, das sehr wohl einen Aufsichtsrat stellt. Dadurch sind für uns die Handlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt.

 

Die Frage von 380 kV-Leitungen ist zumindest zweischneidig. Selbstverständlich sind für die Sicherheit in Österreich und natürlich auch in der Stadt 380 kV-Leitungen notwendig, gar keine Frage. Ob der italienische Energiekonzern so viel Freude mit Mochovce haben wird, wage ich erheblich zu bezweifeln, denn bis dort das erste Elektron herausfließt, wird es mit Sicherheit noch sehr lange dauern.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann.

 

Wir kommen zur 4. Frage. (FSP - 03591-2009/0001 - KVP/LM) Sie wird von Frau Abg Monika Riha gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Heuer jährt sich zum 20. Mal der Beschluss der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Andere Bundesländer haben diese bereits in die Verfassung aufgenommen. Wird das Land Wien das Bekenntnis zur UN-Kinderrechtskonvention in die Wiener Stadtverfassung aufnehmen?)

 

Ich ersuche um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Die UN-Konvention der Rechte für Kinder wurde vor 20 Jahren beschlossen, und Österreich unterzeichnete die Konvention 1990 und ratifizierte sie 1992. Die Vereinbarung, die besonderen Bedürfnisse von Kindern wahrzunehmen und die Verpflichtung, diese zu schützen, beinhaltet im Besonderen auch das Verbot von Gewalt gegen Kinder. Die Konvention wurde allerdings mit einem so genannten Erfüllungsvorbehalt auf einfachgesetzlicher Ebene beschlossen und ist sohin nicht unmittelbar anwendbar.

 

Ich unterstütze die Forderung, die UNO-Kinderrechtskonvention in die Bundesverfassung zu implementieren, weil die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung auch Teil des Regierungsübereinkommens auf Bundesebene ist. Daher hat die SPÖ kürzlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf Bundesebene vorgelegt, der nunmehr auch mit den anderen Parteien diskutiert werden soll, um dem Regierungsübereinkommen auch in diesem Punkt Rechnung zu tragen.

 

Selbstverständlich kann ich mir durchaus vorstellen, dass man sich auch im Sinne der anderen landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen wie in Vorarlberg, Salzburg oder Oberösterreich zu den Zielen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bekennt. Ich glaube aber, dass es vernünftiger wäre, wenn man die entsprechende Verankerung in der Bundesverfassung vorsieht. Ich kann Ihnen aber gerne sagen: Sollte sich diesbezüglich keine Einigung abzeichnen – was ich mir allerdings nicht vorstellen kann –, dann machen auch wir das, so wie die anderen Bundesländer, allein.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. 1. Zusatzfrage: Frau Abg Riha. – Bitte darum.

 

Abg Monika Riha (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Danke, Herr Landeshauptmann.

 

Ich freue mich, dass auch Sie großes Interesse daran

 

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